1044/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Glawischnig, Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend

Gesundheitsgefährdung durch Massentierhaltung, Nr.1115/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Untersuchungen der angeführten Art wurden beispielsweise im Rahmen eines vom

Land Steiermark unterstützten Forschungsprojektes (Vergleichende Untersuchungen

über die Verbreitung von Mikroorganismen in der Umgebung von Kompostanlagen

und Nutztierstallungen / Hygieneinstitut der Universitäts Graz 1999) durchgeführt.

 

Fragen 2, 2a und 2b:

 

Aus den Ergebnissen der o. a. Studie - wie auch aus anderen einschlägigen

Untersuchungen - ist eine gesundheitliche Gefährdung von Anrainern von

Tierhaltungsanlagen nicht ableitbar. Anrainerbeschwerden gründen sich häufig auf

Geruchsbelästigungen durch Fäkalien. Dabei werden jedoch in der Regel keine

gesundheitsschädlichen Immissionskonzentrationen erreicht.

 

Frage 3:

 

Die Initiierung einer Untersuchung über den Zusammenhang zwischen

Massentierhaltungsanlagen und Gesundheitsschäden von Kindern setzt das

Vorliegen von entsprechenden Verdachtsmomenten (z.B. Nachweis erhöhter

Immissionswerte) voraus. Da bisher gemachte Erhebungen (siehe unter 1. und 2.)

keine hinreichenden Gründe für den behaupteten Zusammenhang zutage gebracht

haben, wäre die geforderte Untersuchung nicht zielführend. Im speziellen Fall wäre

aber auch im Hinblick auf das in der Anfrage erwähnte Vorhaben des Landes

Niedersachsen die Beauftragung einer gleichartigen Studie nicht sinnvoll.

 

Frage 4a:

 

Die Häufigkeit der „Farmer - Lunge“ beträgt nach Auskunft der SVA der Bauern ca. 60

- 70 Neuerkrankungen pro Jahr. Kinder sind davon nicht betroffen.

 

Frage 4b:

 

Beobachtungen über eine Häufung von „Farmer-Lungen“ in der Umgebung von

Massentierhaltungsanlagen liegen nicht vor.

 

Frage 5:

 

Aus den oben angeführten Gründen sind derzeit im Bereich des Gesundheits -

ressorts keine konkreten Maßnahmen geplant. Im Hinblick auf die Kompetenzlage

hinsichtlich Massentierhaltungen - soweit eine Bundeszuständigkeit gegeben ist -

darf im übrigen auf die Beantwortung der Anfrage 1161/J durch den Bundesminister

für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hingewiesen werden.