1044/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Glawischnig, Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend
Gesundheitsgefährdung durch Massentierhaltung, Nr.1115/J, wie folgt:
Frage 1:
Untersuchungen der angeführten Art wurden beispielsweise im Rahmen eines vom
Land Steiermark unterstützten Forschungsprojektes (Vergleichende Untersuchungen
über die Verbreitung von Mikroorganismen in der Umgebung von Kompostanlagen
und Nutztierstallungen / Hygieneinstitut der Universitäts Graz 1999) durchgeführt.
Fragen 2, 2a und 2b:
Aus den Ergebnissen der o. a. Studie - wie auch aus anderen einschlägigen
Untersuchungen - ist eine gesundheitliche Gefährdung von Anrainern von
Tierhaltungsanlagen nicht ableitbar. Anrainerbeschwerden gründen sich häufig auf
Geruchsbelästigungen durch Fäkalien. Dabei werden jedoch in der Regel keine
gesundheitsschädlichen Immissionskonzentrationen erreicht.
Frage 3:
Die Initiierung einer Untersuchung über den Zusammenhang zwischen
Massentierhaltungsanlagen und Gesundheitsschäden von Kindern setzt das
Vorliegen von entsprechenden Verdachtsmomenten (z.B. Nachweis erhöhter
Immissionswerte) voraus. Da bisher gemachte Erhebungen (siehe unter 1. und 2.)
keine hinreichenden Gründe für den behaupteten Zusammenhang zutage gebracht
haben, wäre die geforderte Untersuchung
nicht zielführend. Im speziellen Fall wäre
aber auch im Hinblick auf das in der Anfrage erwähnte Vorhaben des Landes
Niedersachsen die Beauftragung einer gleichartigen Studie nicht sinnvoll.
Frage 4a:
Die Häufigkeit der „Farmer - Lunge“ beträgt nach Auskunft der SVA der Bauern ca. 60
- 70 Neuerkrankungen pro Jahr. Kinder sind davon nicht betroffen.
Frage 4b:
Beobachtungen über eine Häufung von „Farmer-Lungen“ in der Umgebung von
Massentierhaltungsanlagen liegen nicht vor.
Frage 5:
Aus den oben angeführten Gründen sind derzeit im Bereich des Gesundheits -
ressorts keine konkreten Maßnahmen geplant. Im Hinblick auf die Kompetenzlage
hinsichtlich Massentierhaltungen - soweit eine Bundeszuständigkeit gegeben ist -
darf im übrigen auf die Beantwortung der Anfrage 1161/J durch den Bundesminister
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hingewiesen werden.