1046/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und Genossen haben am 6. Juli 2000 unter der
Nr. 1049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kaserne Leoben“
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Bundesregierung über Empfehlung des Landes -
verteidigungsrates vor mehr als zwei Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Struktur -
anpassung der Heeresgliederung 1992 beschlossen hat. Dieser Grundsatzbeschluss
resultierte aus der Notwendigkeit, einerseits den Entwicklungen des sicherbeitspolitischen
Umfeldes, andererseits einer möglichst effizienten Ressourcennutzung Rechnung zu tragen.
In diesem Sinne wurde auf Heeresebene eine Restrukturierung der gesamten Versorgungs -
Organisation mit dem Ziel eingeleitet, "den Umfang der Versorgungstruppen" der Lager und
Anstalten zu straffen und anzupassen.“
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die im Gefolge des oben erwähnten Beschlusses der Bundesregierung angestellte
Auslastungs - und Bedarfsanalyse bezüglich der Lagerinfrastruktur hat ergeben, dass die
Lagerabteilung Leoben mittelfristig nicht mehr benötigt wird. Es gibt daher Überlegungen,
den Standort Leoben in den nächsten
Jahren aufzulösen.
Zu 3 bis 5:
Von dieser Maßnahme wären rund 41 Bedienstete betroffen, die unter Wahrung ihrer
besoldungsrechtlichen Stellung (§ 113e Gehaltsgesetz 1956) im Großraum Graz, Gratkorn,
St. Michael, Zeltweg bzw. Hieflau eine Folgeverwendung finden könnten. Selbst -
verständlich würden im Zuge der jeweils durchzuführenden Versetzungsverfahren
persönliche, familiäre und soziale Verhältnisse der Bediensteten Berücksichtigung finden
(§ 38 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979).
Zu 6 bis 8:
Angesichts der Bedeutung des österreichischen Bundesheeres als Wirtschaftsfaktor ist das
Bundesministerium für Landesverteidigung bemüht, bei seinen Strukturmaßnahmen auf
regional - und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen größtmöglich Bedacht zu nehmen.
Dieses Bemühen muß allerdings stets auch im Einklang mit der militärischen
Aufgabenstellung und den personellen und infrastrukturellen Erfordernissen stehen und
findet insbesondere dort seine Grenze, wo die budgetäre Situation zu Straffungen und
Einsparungen zwingt. In diesem Sinne hat eine Beurteilung aller Standorte von
Heeresversorgungsanstalten ergeben, dass gesamtwirtschaftliche Überlegungen - vor allem
zur Senkung der laufenden Betriebskosten - eine Konzentration der Lagerhaltung an
leistungsfähigeren Standorten insbesondere in der Nähe von Materialerhaltungs -
einrichtungen der Heeresebene erfordern.