1048/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.1006/J betreffend Handel

mit pyrotechnischen Artikeln und Sicherheitsfragen, welche die Abgeordneten Mag. Maier

und Genossen am 5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Zahl der Gewerbeberechtigten für Herstellung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln

ist der folgenden Tabelle mit Stand 1.5.2000 zu entnehmen:

 

                               Gewerbeberechtigte

Burgenland

46

Kärnten

31

Niederösterreich

213

Oberösterreich

351

Salzburg

232

Steiermark

268

Tirol

266

Vorarlberg

89

Wien

59


 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es ist davon auszugehen, dass die in Antwort 1 genannten Unternehmer ihr Gewerbe mit

Stand 1.5.2000 in der folgenden Anzahl an Betriebsstätten ausüben:

 

                               Betriebe

Burgenland

133

Kärnten

76

Niederösterreich

509

Oberösterreich

880

Salzburg

370

Steiermark

770

Tirol

524

Vorarlberg

141

Wien

110

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4, 6 und 7, 10, 16, 19 bis 22, 25 und 26 der Anfrage:

 

Da es sich bei den vorliegenden Fragen um solche des Pyrotechnikgesetzes 1974,

BGBl. Nr. 282, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 109/1994, handelt, sind diese

vom gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974 für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes

zuständigen Bundesminister für Inneres zu beantworten.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie,

BGBl. Nr. 363/1974, sind harmlose pyrotechnische Scherzartikel solche, die gemäß § 5 Abs. 1

des Pyrotechnikgesetzes 1974 zur Klasse I der pyrotechnischen Gegenstände für

Unterhaltungszwecke gehören und nicht gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. verboten sind.

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Die über die Kontrollen fliegender Händler vorliegenden Daten werden in der folgenden

Tabelle nach Bundesländern gegliedert wiedergegeben:

BUNDESLAND

KONTROLLEN

Burgenland

Kontrollen durch die Exekutive bei 15 fliegenden Händlern durchgeführt, zwei Strafanzeigen erstattet

Kärnten

Kontrollen durch die Exekutive durchgeführt, eine Strafanzeige erstattet

Niederösterreich

Kontrollen durch acht Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt, keine Beanstandungen

Oberösterreich

Lokalaugenscheine im Vorfeld und stichprobenartige Kontrollen durch die Exekutive zum Jahreswechsel durchgeführt

Salzburg

Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt, keine fliegenden Händler angetroffen

Steiermark

Kontrollen durch die Exekutive bei 58 fliegenden Händlern durchgeführt, keine Beanstandungen

Tirol

Kontrollen durch Bezirksverwaltungsbehörden, Exekutive und Arbeitsinspektorat durchgeführt, mehrere Beanstandungen

Vorarlberg

Kontrollen von 16 Verkaufsstellen durch gewerbetechnischen Amtssachverständigen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung durchgeführt, keine Beanstandungen bekannt

Wien

Kontrollen von ca. 430 Verkaufsständen durch MA 59 durchgeführt, mehrere Beanstandungen

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 13 der Anfrage:

 

Im Jahr 1999 wurden 2.515,3 Tonnen Feuerwerkskörper nach Österreich importiert, wovon

769,5 Tonnen aus EU -  Staaten und 1.745,8 Tonnen aus Drittländern stammen.

 

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Feuerwerkskörper unterliegen weder in der Ein - noch in der Ausfuhr der

Genehmigungspflicht gemäß Außenhandelsverordnung BGBl. Nr. 187/1997. Es besteht somit

keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Kontrolle der

Importe

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Die Beantwortung von Fragen des Veranstaltungsrechtes fällt in den Zuständigkeitsbereich

der Länder.

 

Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für

Verkehr, Innovation und Technologie bzw. des Bundesministers für Inneres.