1048/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.1006/J betreffend Handel
mit pyrotechnischen Artikeln und Sicherheitsfragen, welche die Abgeordneten Mag. Maier
und Genossen am 5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Zahl der Gewerbeberechtigten für Herstellung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln
ist der folgenden Tabelle mit Stand 1.5.2000 zu entnehmen:
Gewerbeberechtigte
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Burgenland |
46 |
|
Kärnten |
31 |
|
Niederösterreich |
213 |
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Oberösterreich |
351 |
|
Salzburg |
232 |
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Steiermark |
268 |
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Tirol |
266 |
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Vorarlberg |
89 |
|
Wien |
59 |
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es ist davon auszugehen, dass die in Antwort 1 genannten Unternehmer ihr Gewerbe mit
Stand 1.5.2000 in der folgenden Anzahl an Betriebsstätten ausüben:
Betriebe
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Burgenland |
133 |
|
Kärnten |
76 |
|
Niederösterreich |
509 |
|
Oberösterreich |
880 |
|
Salzburg |
370 |
|
Steiermark |
770 |
|
Tirol |
524 |
|
Vorarlberg |
141 |
|
Wien |
110 |
Antwort zu den Punkten 3 und 4, 6 und 7, 10, 16, 19 bis 22, 25 und 26 der Anfrage:
Da es sich bei den vorliegenden Fragen um solche des Pyrotechnikgesetzes 1974,
BGBl. Nr. 282, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 109/1994, handelt, sind diese
vom gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974 für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes
zuständigen Bundesminister für Inneres zu beantworten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie,
BGBl. Nr. 363/1974, sind harmlose pyrotechnische Scherzartikel solche, die gemäß § 5 Abs. 1
des Pyrotechnikgesetzes 1974 zur Klasse I der pyrotechnischen Gegenstände für
Unterhaltungszwecke gehören und nicht gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. verboten sind.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die über die Kontrollen fliegender Händler vorliegenden Daten werden in der folgenden
Tabelle nach Bundesländern gegliedert
wiedergegeben:
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BUNDESLAND |
KONTROLLEN |
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Burgenland |
Kontrollen durch die Exekutive bei 15 fliegenden Händlern durchgeführt, zwei Strafanzeigen erstattet |
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Kärnten |
Kontrollen durch die Exekutive durchgeführt, eine Strafanzeige erstattet |
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Niederösterreich |
Kontrollen durch acht Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt, keine Beanstandungen |
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Oberösterreich |
Lokalaugenscheine im Vorfeld und stichprobenartige Kontrollen durch die Exekutive zum Jahreswechsel durchgeführt |
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Salzburg |
Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt, keine fliegenden Händler angetroffen |
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Steiermark |
Kontrollen durch die Exekutive bei 58 fliegenden Händlern durchgeführt, keine Beanstandungen |
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Tirol |
Kontrollen durch Bezirksverwaltungsbehörden, Exekutive und Arbeitsinspektorat durchgeführt, mehrere Beanstandungen |
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Vorarlberg |
Kontrollen von 16 Verkaufsstellen durch gewerbetechnischen Amtssachverständigen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung durchgeführt, keine Beanstandungen bekannt |
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Wien |
Kontrollen von ca. 430 Verkaufsständen durch MA 59 durchgeführt, mehrere Beanstandungen |
Antwort zu den Punkten 11 bis 13 der Anfrage:
Im Jahr 1999 wurden 2.515,3 Tonnen Feuerwerkskörper nach Österreich importiert, wovon
769,5 Tonnen aus EU - Staaten und 1.745,8 Tonnen aus Drittländern stammen.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Feuerwerkskörper unterliegen weder in der Ein - noch in der Ausfuhr der
Genehmigungspflicht gemäß
Außenhandelsverordnung BGBl. Nr. 187/1997. Es besteht somit
keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Kontrolle der
Importe
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
Die Beantwortung von Fragen des Veranstaltungsrechtes fällt in den Zuständigkeitsbereich
der Länder.
Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie bzw. des Bundesministers für Inneres.