105/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 125/J - NR/1999 betreffend Auslandsdienstreisen

im Jahr 1999, die die Abgeordneten Dr. KURZMANN und Kollegen am 9. Dezember 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2,3,8 und 11:

 

Auslandsdienstreisen, die ich in meiner Funktion als Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr durchführe, dienen der Durchsetzung der bildungs -, forschungs -, verkehrs - und

telekompolitischen Ziele Österreichs sowie der Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen

unseres Landes. Im Übrigen verweise ich auf die angeschlossene Tabelle (Beilage).

 

Zu Frage 4:

 

Aufgrund von Dienstreisen verbrachte ich im Jahr 1999 etwa 22 Tage im Ausland.

 

Zu Frage 5:

 

Die Planung von Auslandsdienstreisen erfolgt in der Regel längerfristig, sodass Terminkollisio -

nen vermieden werden können. Im Einzelfall kann es allerdings bei sich kurzfristig ergebenden

Auslandsreisen vorkommen, dass die Wahrnehmung einzelner Termine nicht möglich ist.

Zu Frage 6:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 7 und 12:

 

Auslandsreisen aus privaten oder parteipolitischen Gründen stellen keine Dienstreisen dar und

werden daher auch nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Keine.

 

Zu den Fragen 13, 14 und 15:

 

Der Bund hat aufgrund einer internationalen Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz mit

der Firma Lauda Air AG einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Flugleistungen für

die Mitglieder der Bundesregierung und deren Delegationen abgeschlossen. Ich habe bei

Auslandsdienstreisen, wenn eine An -, Rück - oder Weiterreise mit Linienflug nicht möglich bzw.

sehr zeitaufwendig war, auch Charterflugzeuge benutzt. Aufgrund des eingangs zitierten

Rahmenvertrages habe ich daher in einzelnen wenigen Fällen die Firma Lauda Air AG mit

Flugleistungen betraut.

 

Im Übrigen besteht ebenfalls aufgrund einer EU - konformen Ausschreibung der Bundesregierung

mit der Österreichischen Verkehrsbüro AG ein Vertrag über die Inanspruchnahme von

Flugleistungen zu den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie)

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!