1053/AB XXI.GP
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen betreffend Acute Stroke
Units, Nr. 1093/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Gemäß der aktuellsten Erhebung per 1.1.2000 gibt es in den österreichischen
Fondskrankenanstalten insgesamt 14 Stroke - Unit - Standorte mit insgesamt 72 Betten
in den folgenden Bundesländern:
|
Niederösterreich: |
3 Standorte |
mit 18 Betten |
|
Oberösterreich: |
2 Standorte |
mit 8 Betten |
|
Salzburg: |
1 Standort |
mit 10 Betten |
|
Steiermark: |
3 Standorte |
mit 10 Betten |
|
Tirol: |
1 Standort |
mit 6 Betten |
|
Wien: |
4 Standorte |
mit 20 Betten |
Fragen 3 und 4:
Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheits -
wesen, BGBl. Nr. 745/1996, verfügt das Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen über die Datenmeldungen der Diagnosen der im Berichtszeitraum
(= jeweiliges Kalenderjahr) aus stationärer Behandlung entlassenen, verstorbenen
oder in andere Krankenanstalten überstellten Pfleglinge sowie über die Daten -
meldungen der während des stationären Aufenthaltes erbrachten ausgewählten
medizinischen Einzelleistungen.
Gemäß § 2 Abs. 4 leg. cit. sind diese Entlassungsdiagnosen und ausgewählten
medizinischen Einzelleistungen pro stationärem Krankenhausaufenthalt zu melden.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen verfügt daher über
keine Daten, die sich auf die Einlieferung von Patientinnen in die Krankenanstalten
beziehen, sowie über keine auf die einzelnen Patientinnen bezogenen Daten.
Das Ministerium verfügt auch über keine Informationen über die Gesamtanzahl der
Patientinnen mit Schlaganfällen (etwa in Pflegeheimen) in Österreich bzw. in den
einzelnen Bundesländern. Als Annäherung an dieses Thema kann die Anzahl der
stationären Aufenthalte in Fondskrankenanstalten, die allerdings einen beträcht -
lichen Anteil an Mehrfachaufenthalten ein und derselben Person beinhaltet, genannt
werden:
Im Jahr 1999 wurden 17.060 Aufenthalte (inklusive Mehrfachaufenthalte) in Fonds -
krankenanstalten mit der „engen“ - und für die Leistungsangebotsplanung haupt -
sächlich relevanten - Schlaganfalldiagnose (ICD - 9 436 „Akute aber mangelhaft be -
zeichnete Hirngefäßkrankheiten“) als Hauptdiagnose dokumentiert.
Nach dem Herkunftsbundesland der aufgenommenen Personen aufgegliedert er -
geben sich die folgenden Zahlen, wobei hierbei naturgemäß nur Aufenthalte (inklu -
sive Mehrfachaufenthalte) von in Österreich wohnhaften Personen gezählt sind und
die österreichweite Gesamtzahl (mit 16.769) daher etwas niedriger ist:
|
Burgenland |
516 |
|
Kärnten |
990 |
|
Niederösterreich |
3.635 |
|
Oberösterreich |
2.969 |
|
Salzburg |
1.081 |
|
Steiermark |
2.648 |
|
Tirol |
1.355 |
|
Vorarlberg |
576 |
|
Wien |
2.998 |
Fragen 5 und 6:
Die Anzahl der in den Fondskrankenanstalten erbrachten medizinischen Leistung
MEL 7401 „Akute Insulttherapie auf Schlaganfalleinheit (Stroke Unit)“ betrug im Jahr
1999 österreichweit 2.336. Nach Altersgruppen der Personen (inklusive Mehrfach -
aufenthalte), die diese Leistung erhielten, gliedert sich diese Zahl wie folgt auf:
|
bis 30 Jahre |
50 |
56 - 60 Jahre |
237 |
|
31 - 35 Jahre |
25 |
61 - 65 Jahre |
207 |
|
36 - 40Jahre |
55 |
66 - 70Jahre |
268 |
|
41 - 45Jahre |
76 |
71 - 75Jahre |
371 |
|
46 - 50Jahre |
107 |
76 - 80Jahre |
389 |
|
51 - 55 Jahre |
146 |
über 80 Jahre |
405 |
Frage 7:
Über den klinischen Outcome dieser Patientinnen liegen dem Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen keine konkreten Informationen vor. Gemäß den
Expertenmeinungen bzw. den bisherigen randomisierten Studien zum Thema Stroke
Unit werden sowohl hinsichtlich der Mortalität als auch bezüglich bleibender Behin -
derungen signifikant bessere Ergebnisse als bei der Versorgung auf Allgemein -
stationen ausgewiesen. Weiters werden neben einer Verbesserung des neurolo -
gischen Outcomes auch geringere Komplikationsraten und eine Verkürzung des
stationären Aufenthaltes erreicht.
Frage 8:
Über die Aufenthaltsdauer dieser Patientinnen auf einer Intermediate Care Unit
liegen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keine Infor -
mationen vor.
Fragen 9 bis 11:
Im Rahmen der seit 1997 erarbeiteten Leistungsangebotsplanung wurde auch die
Versorgung mit Stroke Units analysiert, der zukünftige Versorgungsbedarf berechnet
und eine Standortplanung vorgenommen.
Im Rahmen der bevorstehenden Revision des Österreichischen Krankenanstalten -
und Großgeräteplanes (ÖKAP/GGP) per 1. Jänner 2001, welcher in Teilbereichen
zu einem Leistungsangebotsplan erweitert werden soll, ist die verbindliche Verein -
barung von Stroke Unit - Standorten in den Fondskrankenanstalten zwischen dem
Bund und den Ländern beabsichtigt. Die Planungsempfehlungen sind fertiggestellt.
Die Vereinbarung der Standorte ist Gegenstand der derzeit laufenden Verhand -
lungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Revision des ÖKAP/GGP.
Die Planungsempfehlungen zielen auf eine bestmögliche Versorgung von Schlagan -
fallpatientInnen durch die möglichst flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen
zur raschen und spezifischen Betreuung solcher Patientinnen durch ein auf die Be -
handlung des Schlaganfalls spezialisiertes interdisziplinäres Team in Stroke Units.
Die in Österreich beobachtete Inzidenz an akuten Schlaganfällen, internationale
Vergleichswerte und der abschätzbare zu erwartende zunehmende Bedarf an Stroke
Units führten zu einer empfohlenen Bettenmessziffer in einer Bandbreite von 0,018
bis 0,022 Betten pro 1000 EinwohnerInnen. Die Empfehlung von Stroke Unit - Stand -
orten erfolgte ausschließlich in Fondskrankenanstalten mit bestehenden oder ge -
planten Abteilungen für Neurologie und unter Bedachtnahme auf das - im Zusam -
menhang mit akuten Schlaganfällen besonders wichtige - Erreichbarkeitskriterium.
Österreichweit soll sowohl die Zahl der Stroke Unit - Standorte als auch die Zahl der
Stroke Unit - Betten um etwa das Zweieinhalbfache (gegenüber dem derzeitigen
Stand) erhöht werden, wobei Standorte in jedem Bundesland und innerhalb des
jeweiligen Bundeslandes in möglichst gleichmäßiger regionaler Verteilung und
bestmöglich erreichbar geplant sind.
Frage 12:
Im Rahmen der Leistungsangebotsplanung wurden u.a. für ausgewählte komplexe
medizinische Leistungen gemeinsam mit medizinischen Expertinnen die wichtigsten
kriterien für die Sicherung der Strukturqualität (Mindeststandards) an den geplanten
Standorten festgelegt.
Diese Mindeststandards sollen im Rahmen der Revision des Österreichischen Kran -
kenanstalten - und Großgeräteplanes (ÖKAP/GGP) per 1.1 2001 zwischen dem
Bund und den Bundesländern vereinbart werden.
Von Bundesseite werden die folgenden Mindeststandards - auch hinsichtlich der
Personalausstattung - für Stroke Units vorgeschlagen:

Frage 13:
Der aktuelle Planungshorizont für den Österreichischen Krankenanstalten - und
Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ist grundsätzlich das Jahr 2005. Das heißt, dass die
im Plan festgelegten Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bis dahin zu
realisieren sind, soferne nicht für Teilbereiche andere Realisierungszeitpunkte ver -
einbart werden. Stroke Units sind im derzeit gültigen ÖKAP/GGP'99 noch nicht
gesondert ausgewiesen bzw. geplant. Vereinbarungen über die flächendeckende
Versorgung mit Stroke Units werden Inhalt der Revision des ÖKAP/GGP per
1.1.2001 zwischen Bund und Ländern sein.