1053/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen betreffend Acute Stroke

Units, Nr. 1093/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Gemäß der aktuellsten Erhebung per 1.1.2000 gibt es in den österreichischen

Fondskrankenanstalten insgesamt 14 Stroke - Unit - Standorte mit insgesamt 72 Betten

in den folgenden Bundesländern:

 

Niederösterreich:

3 Standorte

  mit 18 Betten

Oberösterreich:

2 Standorte

  mit 8 Betten

Salzburg:

1 Standort

 mit 10 Betten

Steiermark:

3 Standorte

 mit 10 Betten

Tirol:

1 Standort

 mit 6 Betten

Wien:

4 Standorte

 mit 20 Betten

 

Fragen 3 und 4:

 

Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheits -

wesen, BGBl. Nr. 745/1996, verfügt das Bundesministerium für soziale Sicherheit

und Generationen über die Datenmeldungen der Diagnosen der im Berichtszeitraum

(= jeweiliges Kalenderjahr) aus stationärer Behandlung entlassenen, verstorbenen

oder in andere Krankenanstalten überstellten Pfleglinge sowie über die Daten -

meldungen der während des stationären Aufenthaltes erbrachten ausgewählten

medizinischen Einzelleistungen.

Gemäß § 2 Abs. 4 leg. cit. sind diese Entlassungsdiagnosen und ausgewählten

medizinischen Einzelleistungen pro stationärem Krankenhausaufenthalt zu melden.

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen verfügt daher über

keine Daten, die sich auf die Einlieferung von Patientinnen in die Krankenanstalten

beziehen, sowie über keine auf die einzelnen Patientinnen bezogenen Daten.

 

Das Ministerium verfügt auch über keine Informationen über die Gesamtanzahl der

Patientinnen mit Schlaganfällen (etwa in Pflegeheimen) in Österreich bzw. in den

einzelnen Bundesländern. Als Annäherung an dieses Thema kann die Anzahl der

stationären Aufenthalte in Fondskrankenanstalten, die allerdings einen beträcht -

lichen Anteil an Mehrfachaufenthalten ein und derselben Person beinhaltet, genannt

werden:

 

Im Jahr 1999 wurden 17.060 Aufenthalte (inklusive Mehrfachaufenthalte) in Fonds -

krankenanstalten mit der „engen“ - und für die Leistungsangebotsplanung haupt -

sächlich relevanten - Schlaganfalldiagnose (ICD - 9 436 „Akute aber mangelhaft be -

zeichnete Hirngefäßkrankheiten“) als Hauptdiagnose dokumentiert.

 

Nach dem Herkunftsbundesland der aufgenommenen Personen aufgegliedert er -

geben sich die folgenden Zahlen, wobei hierbei naturgemäß nur Aufenthalte (inklu -

sive Mehrfachaufenthalte) von in Österreich wohnhaften Personen gezählt sind und

die österreichweite Gesamtzahl (mit 16.769) daher etwas niedriger ist:

 

Burgenland

516

Kärnten

990

Niederösterreich

3.635

Oberösterreich

2.969

Salzburg

1.081

Steiermark

2.648

Tirol

1.355

Vorarlberg

576

Wien

2.998

 

Fragen 5 und 6:

 

Die Anzahl der in den Fondskrankenanstalten erbrachten medizinischen Leistung

MEL 7401 „Akute Insulttherapie auf Schlaganfalleinheit (Stroke Unit)“ betrug im Jahr

1999 österreichweit 2.336. Nach Altersgruppen der Personen (inklusive Mehrfach -

aufenthalte), die diese Leistung erhielten, gliedert sich diese Zahl wie folgt auf:

 

bis 30 Jahre

50

56 - 60 Jahre

237

31 - 35 Jahre

25

61 - 65 Jahre

207

36 - 40Jahre

55

66 - 70Jahre

268

41 - 45Jahre

76

71 - 75Jahre

371

46 - 50Jahre

107

76 - 80Jahre

389

51 - 55 Jahre

146

über 80 Jahre

405


 

Frage 7:

 

Über den klinischen Outcome dieser Patientinnen liegen dem Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen keine konkreten Informationen vor. Gemäß den

Expertenmeinungen bzw. den bisherigen randomisierten Studien zum Thema Stroke

Unit werden sowohl hinsichtlich der Mortalität als auch bezüglich bleibender Behin -

derungen signifikant bessere Ergebnisse als bei der Versorgung auf Allgemein -

stationen ausgewiesen. Weiters werden neben einer Verbesserung des neurolo -

gischen Outcomes auch geringere Komplikationsraten und eine Verkürzung des

stationären Aufenthaltes erreicht.

 

Frage 8:

 

Über die Aufenthaltsdauer dieser Patientinnen auf einer Intermediate Care Unit

liegen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen keine Infor -

mationen vor.

 

Fragen 9 bis 11:

 

Im Rahmen der seit 1997 erarbeiteten Leistungsangebotsplanung wurde auch die

Versorgung mit Stroke Units analysiert, der zukünftige Versorgungsbedarf berechnet

und eine Standortplanung vorgenommen.

 

Im Rahmen der bevorstehenden Revision des Österreichischen Krankenanstalten -

und Großgeräteplanes (ÖKAP/GGP) per 1. Jänner 2001, welcher in Teilbereichen

zu einem Leistungsangebotsplan erweitert werden soll, ist die verbindliche Verein -

barung von Stroke Unit - Standorten in den Fondskrankenanstalten zwischen dem

Bund und den Ländern beabsichtigt. Die Planungsempfehlungen sind fertiggestellt.

Die Vereinbarung der Standorte ist Gegenstand der derzeit laufenden Verhand -

lungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Revision des ÖKAP/GGP.

 

Die Planungsempfehlungen zielen auf eine bestmögliche Versorgung von Schlagan -

fallpatientInnen durch die möglichst flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen

zur raschen und spezifischen Betreuung solcher Patientinnen durch ein auf die Be -

handlung des Schlaganfalls spezialisiertes interdisziplinäres Team in Stroke Units.

 

Die in Österreich beobachtete Inzidenz an akuten Schlaganfällen, internationale

Vergleichswerte und der abschätzbare zu erwartende zunehmende Bedarf an Stroke

Units führten zu einer empfohlenen Bettenmessziffer in einer Bandbreite von 0,018

bis 0,022 Betten pro 1000 EinwohnerInnen. Die Empfehlung von Stroke Unit - Stand -

orten erfolgte ausschließlich in Fondskrankenanstalten mit bestehenden oder ge -

planten Abteilungen für Neurologie und unter Bedachtnahme auf das - im Zusam -

menhang mit akuten Schlaganfällen besonders wichtige - Erreichbarkeitskriterium.

 

Österreichweit soll sowohl die Zahl der Stroke Unit - Standorte als auch die Zahl der

Stroke Unit - Betten um etwa das Zweieinhalbfache (gegenüber dem derzeitigen

Stand) erhöht werden, wobei Standorte in jedem Bundesland und innerhalb des

jeweiligen Bundeslandes in möglichst gleichmäßiger regionaler Verteilung und

bestmöglich erreichbar geplant sind.

Frage 12:

 

Im Rahmen der Leistungsangebotsplanung wurden u.a. für ausgewählte komplexe

medizinische Leistungen gemeinsam mit medizinischen Expertinnen die wichtigsten

kriterien für die Sicherung der Strukturqualität (Mindeststandards) an den geplanten

Standorten festgelegt.

 

Diese Mindeststandards sollen im Rahmen der Revision des Österreichischen Kran -

kenanstalten - und Großgeräteplanes (ÖKAP/GGP) per 1.1 2001 zwischen dem

Bund und den Bundesländern vereinbart werden.

 

Von Bundesseite werden die folgenden Mindeststandards - auch hinsichtlich der

Personalausstattung - für Stroke Units vorgeschlagen:

 


 


 

Frage 13:

 

Der aktuelle Planungshorizont für den Österreichischen Krankenanstalten - und

Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ist grundsätzlich das Jahr 2005. Das heißt, dass die

im Plan festgelegten Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bis dahin zu

realisieren sind, soferne nicht für Teilbereiche andere Realisierungszeitpunkte ver -

einbart werden. Stroke Units sind im derzeit gültigen ÖKAP/GGP'99 noch nicht

gesondert ausgewiesen bzw. geplant. Vereinbarungen über die flächendeckende

Versorgung mit Stroke Units werden Inhalt der Revision des ÖKAP/GGP per

1.1.2001 zwischen Bund und Ländern sein.