1055/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
haben am 6. Juli 2000 unter der Nr. 1035/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend geschlechtergerechte staatliche Kostenrechnung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die dieser Anfrage zugrunde liegende Problematik ist mir bekannt.
Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß ich eine Berücksichtigung geschlechtsspe -
zifischer Kostenverursachung für problematisch halte. Eine Ausweitung dieses Prin -
zips hätte nämlich entscheidende desolidarisierende Effekte zur Folge und würde
einer gesellschaftlichen Integration entgegenwirken. Es wäre ja nicht einzusehen,
warum nur geschlechtsspezifische Kostenverursachung Berücksichtigung finden
sollte. Es müßten - folgte man diesem Prinzip - beispielsweise auch altersbedingte,
soziale und regionale Faktoren mit einbezogen werden. Es liegt auf der Hand, daß
eine Einbeziehung aller Faktoren, die unterschiedliche Kosten verursachen, einer -
seits praktisch überhaupt nicht möglich ist und andererseits zu gesellschaftspolitisch
unerwünschten Effekten führen würde.
Ich bekenne mich mit allem Nachdruck zur solidarischen Sicherstellung sozialstaat -
licher Leistungen für jeden Bürger, der die Hilfe und Unterstützung des Staates
braucht.
Auch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter soll nicht unter Verletzung
des Solidaritätsprinzips erfolgen. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungspro -
gramm “Zukunft im Herzen Europas -
Österreich neu regieren" ein klares und ambi -
tioniertes Bündel von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur För -
derung von Frauen festgelegt. Diese Maßnahmen gehen von spezifischen Förder -
maßnahmen für Frauen und Mädchen in allen Bildungsbereichen über Fördermaß -
nahmen für Wiedereinsteigerinnen bis zu Schwerpunkten für Frauen im Nationalen
Aktionsplan für Beschäftigung.