1058/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 7. Juli 2000, Nr. 1055/J, der Abge -
ordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend "Nulldefizit bis 2003", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Erklärtes und prioritäres Ziel der österreichischen Budgetpolitik, ist es, das gesamtstaatliche
Maastricht - Defizit bis 2002 auf 0% abzusenken. Dieses Ziel wird auch von den Ländern und
Gemeinden vollinhaltlich mitgetragen. Nach einschlägigen Berechnungen ergibt sich daraus
für den Gesamtstaat ein maastricht - gemäßer Konsolidierungsbedarf in der Größenordnung
von etwa 100 Mrd. S.
Zu 2. und 7.:
Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes soll durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen
erreicht und durch strukturelle Reformen mit der Wirkung mittel - und langfristiger Budget -
entlastung und Qualitätsverbesserung abgesichert werden. Die Rückführung des Bundes -
defizits erfolgt soweit als möglich über die Ausgabenseite. Im Sinne einer umfassenden und
sozial ausgewogenen Budgetkonsolidierung werden alle Ausgabenkategorien hinterfragt
werden müssen, Ermessensausgaben genauso wie Personalausgaben und gesetzliche
Verpflichtungen. Die Ressorts wurden ersucht, Vorschläge für die notwendigen Ein -
sparungen auszuarbeiten. Die genauen Konsolidierungsmaßnahmen sind Gegenstand der
kommenden Budgetverhandlungen mit den Ressorts, die im September geführt werden. Mit
den Ländern, Städten und Gemeinden finden derzeit Finanzausgleichsverhandlungen statt,
die bis Ende des Jahres abzuschließen
sind.
Zu 3. und 8.:
Die Höhe des Konsolidierungsbedarfs macht erforderlich, dass auch das Personal des
Bundes einen Beitrag zur Konsolidierung leistet.
Die Zahl der Bundesbediensteten soll weiter abgesenkt werden insbesondere der natürliche
Abgang wird lediglich sehr beschränkt nachbesetzt werden können. In dem von der Per -
sonalreduktion ausgenommenen Bildungssektor sollen äquivalente alternative Maßnahmen
umgesetzt werden, die ebenfalls zu einer nachhaltigen und substantiellen Entlastung der
Personalausgaben führen. Auch die Ausgaben für Nebengebühren, insbesondere für Über -
stunden, dürfen trotz der Personalreduktion keinesfalls steigen, sondern sind weiter und
nachhaltig zu reduzieren.
Personaleinsparungen werden umso leichter sein, je stärker sie von Verwaltungsreform -
Maßnahmen flankiert werden. Jedenfalls wird zu prüfen sein, welche Leistungen und Auf -
gaben der Verwaltung noch zeitgemäß sind und welche Arbeitsabläufe gestrafft und mit
geringerem Personalbedarf bewältigt werden können. Die genauen Maßnahmen sind jedoch
noch Gegenstand von Verhandlungen.
Zu 4.:
Der Personalaufwand der Landeslehrer weist eine besonders starke Dynamik auf. Daher
müssen bei den Landeslehrern ebenfalls Maßnahmen getroffen werden, wofür in erster Linie
die Länder selbst zuständig sind.
Zu 5.:
Der Bereich der ÖBB - Pensionen fällt nicht in meine primäre Zuständigkeit. Ich kann daher
auch zu konkreten Maßnahmen hier nicht Stellung nehmen.
Zu 6.:
Gemäß Budgetprogramm sollen soziale Leistungen zielgenauer auf diejenigen konzentriert
werden, die der staatlichen Hilfe tatsächlich bedürfen. Dazu werden Sozial - und Familien -
transfers sowie das Leistungsrecht in der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung,
der Kranken - und Pensionsversicherung auf Treffsicherheit, Angemessenheit, Zielgenauig -
keit und Missbrauchssicherheit überprüft. Derzeit ist eine Expertengruppe damit befasst,
konkrete Vorschläge zu erarbeiten.
Zu 9.:
Die Bundesregierung hat im Sinne der Bestimmungen des ÖIAG - Gesetzes 2000, BGBl. I Nr.
24/2000, betreffend Beteiligungsgesellschaften der Österreichischen Industrieholding AG
(ÖIAG) den Privatisierungsauftrag beschlossen und der ÖIAG erteilt. Demnach hat die ÖIAG
vorrangig folgende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100% neuen Eigen -
tümern, strategischen Partnern oder dem Publikum zuzuführen:
- Österreichische Staatsdruckerei GmbH
- Dorotheum Auktions -, Versatz - und Bank - Gesellschaft mbH
- Print Media Austria AG
- Flughafen Wien AG
- Österreichische Postsparkasse AG
- Telekom Austria AG
- Austria Tabak AG
In einer zweiten Phase sind weitere Privatisierungen zu prüfen.
In Vorbereitung der Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages haben die Organe der ÖIAG -
ebenfalls gemäß den Bestimmungen des ÖIAG - Gesetzes 2000 - ein Privatisierungs -
programm ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Privatisierungsprogramm sieht vor, dass
Privatisierungsmaßnahmen für die genannten Unternehmungen in den Jahren 2000 bis
2002 erfolgen sollen. Die erwarteten Erlöse liegen nach Mitteilung der ÖIAG in einer
Größenordnung von 78 Mrd. S. Die erwarteten Erlöse werden es zusammen mit der in der
ÖIAG vorhandenen Liquidität ermöglichen, die Schulden der ÖIAG, für die Bundeshaftung
besteht, zur Gänze abzubauen und auch das nachrangige Gesellschafterdarlehen des
Bundes, das derzeit mit 5.682 Mio. S aushaftet, zurückzuzahlen.
Zu 10.:
Länder, Städte und Gemeinden haben bereits zugesagt, zur Budgetkonsolidierung sub -
stantiell beizutragen. Der derzeitige Finanzausgleich läuft Ende 2000 aus. Der Bund führt
daher derzeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden die Finanzausgleichsverhandlungen
für die nächste FAG - Periode.