1059/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 7. Juli 2000, Nr. 1081/J, betreffend Resolution des Landtages über

Wohnbaugelder bzw. Beibehaltung der Wohnbauförderung, beehre ich mich Folgendes mit -

zuteilen:

 

Zu 1.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts der gesamtstaatlichen budgetären

Erfordernisse grundsätzlich kein Bereich von Einsparungsüberlegungen ausgenommen sein

kann und daher auch Überlegungen hinsichtlich der Wohnbauförderung anzustellen sind, bei

der es sich um ein System handelt, das bei den Ländern jährliche Ausgaben von rund

35 Mrd. S. erfordert. Da die Zielsetzung der Wohnbauförderung bisher traditionellerweise

nicht nur die Sozialpolitik, sondern ein weiteres breites Spektrum von Raumordnungs -, Infra -

struktur -, Wirtschafts - und Beschäftigungspolitik umfasst hat, sollten sich nach Ansicht des

Bundesministeriums für Finanzen durch eine stärkere Konzentration auf die sozialpolitische

Komponente spürbare Einsparungsmöglichkeiten ergeben.

 

Im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen, bei denen auch die Wohn -

bauförderungs - Zweckzuschüsse des Bundes behandelt wurden, erfolgte daher von Seiten

des Bundes der Vorschlag, die zweckgebundenen und die nicht zweckgebundenen Wohn -

bauförderungsmittel in Höhe von insgesamt 32,4 Mrd. S (auf Basis des Bundesvoran -

schlages 2000) um 15,0 Mrd. S zu kürzen und auf diesem Niveau von jährlich 17,4 Mrd. S

zu fixieren. Ursprünglich wurde vorgeschlagen, die Zweckbindung gänzlich aufzuheben. Die

Diskussion geht aber nunmehr vielmehr in Richtung einer Ausweitung der Zweckbindung

auch auf Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur. Nicht zuletzt sollen

diese Mittel von den Ländern auch verstärkt für Maßnahmen zur Erreichung des ge -

samtstaatlich bedeutsamen Kyoto - Zieles verwendet werden.

 

Die vorgesehene Erweiterung der Zweckbindung - quasi als Gegenleistung zur Kürzung -

würde einer diesbezüglichen Forderung der Länder nachkommen, deren Gestaltungsspiel -

raum erhöhen und insbesondere einen Beitrag dazu leisten, Aufgaben - und Ausgabenver -

antwortung zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen,

dass die Erweiterung der Zweckbindung nicht nur für die laufenden, sondern auch für

frühere Zweckzuschüsse - soweit sie noch nicht verwendet wurden - und somit auch für

Rückflüsse aus Darlehen aus zweckgebundenen Mitteln gelten würde.

 

Eine Kürzung der Ausgaben für die Wohnbauförderung ist auch unter dem Gesichtspunkt

der Aussagen namhafter Experten zu beurteilen, die aufzeigen, dass die Ausgaben Öster -

reichs für die Wohnbauförderung im internationalen Vergleich außergewöhnlich hoch sind,

am Bedarf vorbeigehen und insbesondere großteils nicht der Zielgruppe der sozial Be -

dürftigen zugute kommen.

 

Zu 2.:

Konkrete Vorschläge des Bundes für die inhaltliche Ausgestaltung der Wohnbauförderung

der Länder wären nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Eingriff in die

Agenden der Länder und würden daher nicht nur der verfassungsrechtlichen Kompetenz -

verteilung zuwiderlaufen, sondern auch dem Streben nach geschlossenen Kompetenz - und

damit Verantwortungsbereichen. Nicht zuletzt ist auch davon auszugehen, dass von der voll -

ziehenden Stelle immer selbst am besten beurteilt werden kann, wo Einsparungen mit dem

besten Erfolg durchgeführt werden können.

 

Ohne in diese Gestaltungshoheit der Länder eingreifen zu wollen, erscheint es mir sinnvoll

und erforderlich, die Wohnbauförderungen durch eine Anpassung der bestehenden Ein -

kommensgrenzen sozial treffsicherer zu gestalten. Insbesondere sollten, soweit dies von

den Ländern nicht bereits ohnedies vorgesehen ist, die im Zeitablauf steigenden Einkommen

der Begünstigten bei den Förderungsbedingungen berücksichtigt werden.