1062/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 11. Juli 2000 Nr. 1130/J der
Abgeordneten Gerhard Reheis und Genossen, betreffend Verkauf der Bundesanteile an der
Timmelsjoch - Hochalpenstraßen AG, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend stelle ich fest, dass die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) auf ver -
traglicher Basis von der Republik Österreich mit der Vorbereitung des Verkaufs der Aktien
der Timmelsjoch - Hochalpenstraße AG beauftragt wurde.
Die Aufgaben der ÖIAG bestanden insbesondere in der Ausarbeitung eines Privatisierungs -
konzeptes im Sinne des Art. 1 § 2 Abs. 1 Privatisierungsgesetz, BGBl. I Nr.97/1997, der
Suche und Ansprache von geeigneten InvestorInnen, der Ausarbeitung von Entscheidungs -
grundlagen, der Verhandlung mit InvestorInnen sowie der Ausarbeitung eines
Kaufvertrages. Ich nehme daher zu einzelnen Fragen auch aufgrund einer
Sachverhaltsdarstellung der OIAG Stellung.
Zu 1:
Die Kalkulierung des Kaufpreises von Bieterseite ist der ÖIAG nicht bekannt. Die ÖIAG hat
im Zuge der Vorbereitung der Veräußerung der im Eigentum der Republik Österreich
stehenden Aktien die Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte &
Touche GmbH mit einer Stellungnahme zum Unternehmenswert der Timmelsjoch -
Hochalpenstraße AG beauftragt, wobei der erzielte Kaufpreis über dem von Deloitte &
Touche ermittelten Unternehmenswert lag.
Zu 2:
Nach Mitteilung der ÖIAG wurde das Wertpapierdepot der Timmelsjoch - Hochalpenstraße
AG bei der Ermittlung des Unternehmenswertes durch Debitte & Touche berücksichtigt.
Zu 3:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass eine Beantwortung dieser Frage, die im übrigen
nicht in meine Ressortzuständigkeit fällt, nicht möglich ist. Grundsätzlich ist jedoch davon
auszugehen, dass mit einem allfälligen Verkehrszuwachs auch eine erhöhte Nachfrage nach
touristischen Dienstleistungen in der Region verbunden sein dürfte.
Zu 4:
Gemäß § 1 des Bundesgesetzes betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der
Timmelsjoch - Hochalpenstraße Aktiengesellschaft, BGBl. I Nr.145/1999, wurde der Bundes -
minister für Finanzen ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der Timmelsjoch -
Hochalpenstraße Aktiengesellschaft im Nominale von 24 Mio. S bestmöglich zu veräußern.
Da weiters bei Privatisierungen die Bestimmungen des Art. 87 EGV zu beachten sind, die
die Veräußerung an den Meistbietenden vorsehen, wurde der Zuschlag der Hochgurgler
Liftgesellschaft mbH & Co KG erteilt.