1067/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 992/J - NR/2000, betreffend geplante
Fahrplanänderungen auf der Aspangbahn, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen
und Freunde am 5. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993
hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Einfluss -
nahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das Weisungsrecht
des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte
Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig
machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12
BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch
den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an
die ÖBB zu bezahlen.
Zu den einzelnen Fragen wurde mir von den ÖBB folgendes mitgeteilt:
Zu Frage 1:
Die fahrplanmäßigen Aufenthalte im Bahnhof Scheiblingkirchen - Warth stellen sich
wie folgt dar:
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An Werktagen |
Samstag |
Sonn - und |
|
außer Samstag |
wenn Werktag |
Feiertag |
im Fahrplan 1999/2000 |
|
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(30.05.1999-27.05.2000) |
40 |
25 |
23 |
im Fahrplan 2000/2001 |
|
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(28.05.2000-09.06-2001) |
37 |
33 |
22 |
Zu den Fragen 2 und 5:
Mit Beginn des Fahrplanes 2000/2001 (25.05.2000) wurde die Fahrzeit in der
Relation Wien Südbahnhof - Villach um 16 Minuten gekürzt. Diese
Fahrplanmaßnahme bewirkte im Umsteigeknoten Wiener Neustadt eine
Verschiebung des Taktgefüges um 7 Minuten. InterCity - Anschlüsse Richtung Süden
bleiben gewahrt. Richtung Wien wurden neue, beschleunigte Eilzüge eingerichtet,
die zwischen Wiener Neustadt und Wien nur im Bahnhof Baden halten und somit
eine gegenüber IC - Zügen kaum verlängerte Fahrzeit aufweisen.
Zu Frage 3:
Durch die Einführung der Betriebsform “Zugleitbetrieb” wurden keine Bahnhöfe
aufgelassen, sondern in unbesetzte Verkehrsstellen umgewandelt. Nachteilige
Auswirkungen durch die Schließung bzw. Umwandlung eines Bahnhofes werden
durch eine Intensivierung der Kundenbetreuung (Einsatz von Streckenbetreuern,
Fahrkartenausgabe im Zug etc.) kompensiert.
Zu Frage 4:
Die betroffenen ÖBB - Mitarbeiter werden laufend speziellen Schulungsprogrammen
unterzogen und sind auf die Gegebenheiten "vor Ort" bestmöglich vorbereitet.