1067/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 992/J - NR/2000, betreffend geplante

Fahrplanänderungen auf der Aspangbahn, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen

und Freunde am 5. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993

hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die

wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und

Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen

Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Einfluss -

nahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das Weisungsrecht

des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische

Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die

Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte

Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig

machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr

eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im

Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch

den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an

die ÖBB zu bezahlen.

 

Zu den einzelnen Fragen wurde mir von den ÖBB folgendes mitgeteilt:

 

Zu Frage 1:

Die fahrplanmäßigen Aufenthalte im Bahnhof Scheiblingkirchen - Warth stellen sich

wie folgt dar:

 

 

An Werktagen

Samstag

Sonn - und

 

außer Samstag

 wenn Werktag

 Feiertag

im Fahrplan 1999/2000

 

 

 

(30.05.1999-27.05.2000)

40

25

23

im Fahrplan 2000/2001

 

 

 

(28.05.2000-09.06-2001)

37

33

22

 

Zu den Fragen 2 und 5:

Mit Beginn des Fahrplanes 2000/2001 (25.05.2000) wurde die Fahrzeit in der

Relation Wien Südbahnhof - Villach um 16 Minuten gekürzt. Diese

Fahrplanmaßnahme bewirkte im Umsteigeknoten Wiener Neustadt eine

Verschiebung des Taktgefüges um 7 Minuten. InterCity - Anschlüsse Richtung Süden

bleiben gewahrt. Richtung Wien wurden neue, beschleunigte Eilzüge eingerichtet,

die zwischen Wiener Neustadt und Wien nur im Bahnhof Baden halten und somit

eine gegenüber IC - Zügen kaum verlängerte Fahrzeit aufweisen.

 

Zu Frage 3:

Durch die Einführung der Betriebsform “Zugleitbetrieb” wurden keine Bahnhöfe

aufgelassen, sondern in unbesetzte Verkehrsstellen umgewandelt. Nachteilige

Auswirkungen durch die Schließung bzw. Umwandlung eines Bahnhofes werden

durch eine Intensivierung der Kundenbetreuung (Einsatz von Streckenbetreuern,

Fahrkartenausgabe im Zug etc.) kompensiert.

Zu Frage 4:

Die betroffenen ÖBB - Mitarbeiter werden laufend speziellen Schulungsprogrammen

unterzogen und sind auf die Gegebenheiten "vor Ort" bestmöglich vorbereitet.