1072/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1071/J - NR/2000, betreffend

Entwicklung der Verkehrsverbünde in Oberösterreich, die die Abgeordneten Moser,

Freundinnen und Freunde am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Die Zahlungen des Bundes am OÖVV betrugen in den Jahren 1995 - 2000 (Beträge

inkl. Semester - Ticket, Koordination, Marketing, Hard - und Software und Ab - bzw.

Durchtarifierungsverlust)

1995                 rd.           13,8 MioS

1996                 rd.           27,1 MioS

1997                 rd.           126,6 MioS (davon 70 MioS Erstausstattung Hard -/Software)

1998                 rd.           65,6 MioS

1999                 rd.           97,8 MioS (gemäß BVA 99), Abrechnung ausständig.

2000                 Der endgültige Finanzierungsbeitrag des Bundes für 2000 kann

                         erst nach erfolgter Vorlage der Abrechnungsunterlagen für das

                         Jahr 1999 und 2000 ermittelt werden. Bis einschließlich August

                         2000 wurden vom Bund bereits rd. 27,2 MioS akontiert.

 

Zu Frage 2:

Zu den im Rechnungshofbericht angeführten Kritikpunkten wurde in einem Schreiben

an den Rechnungshof vom 2. Juni 1998 Stellung genommen (liegt bei).

Zu Frage 3:

Im ÖPNRV - G wurde die weitere Entwicklung der Verkehrsverbünde in Österreich

und die dazu erforderlichen Reformschritte festgelegt.

Als wesentliche Eckpunkte, die auch für den Verkehrsverbund Oberösterreich gelten,

sind zu erwähnen:

-        Grundsätzliche Kompetenz der Länder und Gemeinden für Regional - und

         Verkehrsplanung

-        Übergang zum Bestellerprinzip mit Wettbewerb und Ausschreibung

         gemeinwirtschaftlicher Leistungen

-        Stärkung der unternehmerischen Eigenverantwortung

-        Einrichtung einer eigenen Verbundgesellschaft

-        Einbeziehung der Schüler in die Verkehrsverbünde

-        Tarifplanung der Verkehrsunternehmen in enger Kooperation mit der

         Verbundorganisationsgesellschaft

-        Vorgelagerte Tarifbestellung des Bundes.

 

Zu Frage 4:

Einzelne im ÖPNRV - G enthaltene Reformschritte sind bereits eingeleitet worden.

So wurde mittlerweile eine eigene Verbundgesellschaft im Eigentum des Landes

eingerichtet. Die Übertragung der operativen Tätigkeiten, die derzeit vom Land

Oberösterreich durchgeführt werden, ist im Gange und nach Auskunft des Landes

voraussichtlich im September 2000 abgeschlossen.

Die Neustrukturierung des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes ist somit voll im

Gange. Ein Zonenmodell nach Salzburger Vorbild (kleinteiliges Zonenmodell,

Zonengröße im Mittel 6 km, Darstellung in Wabenstruktur) ist in Ausarbeitung.

Die Frage des Abfertigungssystems im Zusammenhang mit der Umsetzung des

neuen Zonen - und Tarifmodells, wurde zum Teil bereits beauftragt. In anderen

Bereichen steht eine Bestellung unmittelbar bevor. Eine Umstellung des Systems

des OÖVV im Sinne des Projekts OÖVV Neu ist für Mitte 2001 geplant.

Weitere Punkte wie z.B. die Verhandlungen über neue Verträge bzw. die

Einbeziehung der Schüler in den OÖVV werden derzeit behandelt.

Zu Frage 5:

Die Frage der Einrichtung eines österreichweiten Verkehrsverbundes ist derzeit nicht

aktuell. Aufgrund der im ÖPNRV - G vorgegebenen Rahmenbedingungen, wie

-        Orientierung der Verbundgrenzen an Fahrgastströmen

-        bundesweit einheitliche Tarifierungssystematik

-        Kompatibilität im Bereich der Abfertigungsgeräte und Fahrkartengattungen

-        Gewährleistung der Qualitätskriterien

ist jedoch eine weitgehende Kompatibilität der einzelnen Verbundsysteme - vor

allem im Übergangsbereich zwischen zwei Verkehrsverbünden - gewährleistet.

 

Zu Frage 6:

Für die im Zuge der Verbundreform umzusetzenden Maßnahmen werden die

einzelnen Bereiche, wie die künftige Aufteilung der Aufgaben zwischen der

Verbundorganisationsgesellschaft und der Kooperationsgemeinschaft der

Verkehrsunternehmen in den Bereichen Tarifgestaltung, Organisation,

Verkehrsplanung, Marketing und Abrechnung bzw. Einnahmenaufteilung, in

einzelnen Ausschüssen im Rahmen der Interessengemeinschaft Österr.

Verkehrsverbünde (IGV) unter Mitwirkung des Bundes präzisiert und in den

einzelnen Verbünden gemeinsam mit den Ländern und Verkehrsunternehmen

diskutiert.

Für die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge wurde gemeinsam mit dem

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eine Studie zur Prüfung

der organisatorischen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten für eine

österreichweit einheitliche Lösung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt bereits vor

und ist als Grundlage für die Ausarbeitung eines Handbuchs heranzuziehen, das in

Kürze vergeben werden soll.

 

Zu Frage 7:

Für das Jahr 2000 sind, laut vom Parlament beschlossenen Bundesvoranschlag

2000, Mittel in der Höhe von rd. 559 MioS vorgesehen. Das entspricht einer 15%igen

Kürzung durch das Parlament gegenüber dem Bundesvoranschlag 1999. Für den

OÖVV sind im BVA 2000, abzüglich einer 15%igen Kürzung, Mittel in der Höhe von

83,1 MioS vorgesehen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind weitere Budgetkürzungen durch den kommenden

Beschluss des Parlaments zum Budget 2001 nicht ausgeschlossen.

 

 

Beilage
                                                                                                                                             BEILAGE

 

 

An

Präsidenten des Rechnungshofes

Dampfschiffstraße 2

 

1033 Wien

 

 

Betr.:      Überprüfung der Gebarung des BMWV im

                Zusammenhang mit dem Oberösterreichischen

                Verkehrsverbund (OÖVV)

 

 

Bezug: Zl. 01581/5 - II/7/98

 

 

Zu der mit Schreiben vom 23. April 1998 übermittelten Ausfertigung des Prüfungsergebnisses

Oberösterreichischer Verkehrsverbund (RHZl. 01581/2 - II/7/97, Teil „BMWV“ und Teil „Land

Oberösterreich“) nimmt das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wie folgt

Stellung:

 

 

Teil 1

* Seite 2, Pkt. 1, 2. Absatz

   Zu den unterschiedlichen Bundeszuschüssen ist festzuhalten, daß der Bund lediglich beim

   Verkehrsverbund Ost - Region und bei den regionalen Verbunden in NÖ/Burgenland (Phase

   1) 50% des Ab - und Durchtarifierungsverlustes übernimmt (bei allen übrigen Verbünden

   beteiligt sich der Bund mit einem Drittel); die Bundesausgaben pro Einnahmen liegen im

   VOR dennoch unter denjenigen der Verkehrsverbünde Oberösterreich und Vorarlberg.

 

* Seite 3, Pkt 1, 1. Absatz (siehe auch Pkt. 15.2, Seite 12)

   Um die Preiselastizität mehr auszuschöpfen ist eine Festlegung der Verbundtarife durch eine

   selbständige Verbundgesellschaft geplant.

* Seite 6, Pkt. 6.1.

   Die Unterschiedlichkeit bezieht sich in erster Linie auf das unterschiedliche

   Beteiligungsausmaß des Bundes, die Vertrage sind lediglich durch die ständige

   Weiterentwicklung der Verbünde unterschiedlich. Die Gestaltung der Verträge hängt damit

   maßgeblich vom Zeitpunkt der Wirksamwerden des Verbundes ab.

 

* Seite 6, Pkt. 7 (siehe auch Seite 6, Pkt. 8)

   Zum Rückgang des ÖV - Anteils im Vergleich zum MIV ist festzuhalten, daß ohne

   entsprechende begleitende Maßnahmen eine Verlagerung im gewünschten Ausmaß nicht

   stattfinden wird. Allerdings ist anzumerken, daß flankierende Maßnahmen nur durch die

   Regionalpolitik verhängt werden können. Inwieweit hier eine Unterstützung für den

   öffentlichen Verkehr durch entsprechende Maßnahmen erwartet werden kann bleibt

   dahingestellt. Es ist allerdings zu bedenken, welche Entwicklung des ÖV - ohne Einführung

   der Verbünde - zu erwarten gewesen wäre.

 

* Seite 7, Pkt. 7.1.

   Ein Vergleich der Verbundausgaben von 1992 bis 1997 ist insofern unzulässig, da die

   höheren Ausgaben fast ausschließlich durch die Umwandlung einfacher Tarifverbünde in

   echte Tarifverbünde bzw. durch die Einführung neuer Verkehrsverbünde entstanden sind.

 

* Seite 9, Pkt. 9.1.

   Die Aussage, wonach das Ansteigen der Zuschüsse durch die Valorisierung bedingt ist, ist

   weitgehend richtig. Auch vor allem deshalb, da selbst bei einer Erhöhung der Verbundtarife

   nur ein Teil der Alteinnahmen erreicht werden konnte. Bei Gleichbleiben der Haustarife

   wurde durch die im Vertrag festgelegte Valorisierung die Schere immer größer.

   Im Entwurf zum ÖPNRV Gesetz ist eine Umstellung der Subventionierung auf eine

   Förderung der Leistungsbestellung vorgesehen.

 

* Seite 9, Pkt. 10.2.

   Bezüglich der Vorlage von aussagekräftigen Abrechnungsunterlagen der

   Verkehrsunternehmen ist festzuhalten, daß in vielen Bereichen bereits Überprüfungen der

   von den Verkehrsunternehmen vorgelegten Unterlagen eingeleitet wurden (Salzburg, Tirol,

   Oberösterreich, Niederösterreich/Burgenland, Kärnten)

* Seite 10, Pkt. 11.2

   Eine sachgerechte Aufteilung der Zuschüsse des Bundes auf die Verkehrsverbunde soll im

   Rahmen einer Verordnung zum ÖPNRV Gesetz festgelegt werden.

   Nach dem jetzigen Stand gibt es derzeit noch keine allgemein anerkannte Methode der

   Zuschußverteilung. Die bisher diskutierten Lösungsansätze haben allesamt noch kein

   befriedigendes und objektiv überprüfbares Ergebnis erbracht. Auch im Fall der

   Personenkilometer stellt sich die Frage der Meßbarkeit und darüber hinaus des

   Datenschutzes.

 

   Eine Umstellung der einzelnen Verbünde auf ein einheitliches österreichweites

   Abrechnungssystem wird - alleine was die Vereinheitlichung der Abfertigungsgeräte und

   Abrechnungsprogramme betrifft - erhebliche Kosten verursachen und ohne zusätzliche

   Mittel schwierig zu realisieren sein.

 

* Seite 11, Pkt. 13.1 und 13.2.

   13.1.     Das Kraftfahrliniengesetz 1952, i.d.F. BGBl. Nr. 128/93, bietet in der Regel keinen

                "15 - jährigen Marksschutz“, sondern einen auf Grund höchstgerichtlicher Erkenntnisse

                nur sehr begrenzten Konkurrenzschutz und zwar in der Form, daß der Betreiber eines

                bestehenden Öffentlichen Verkehrs (Kraftfahrlinie und Schiene) durch Hinzutreten

                eines weiteren öffentlichen Verkehrs in der Führung seiner Linie nicht in dem

                Ausmaß konkurrenziert werden darf, daß er einen die wirtschaftliche Betriebsführung

                dieser Linie sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall erleidet.

 

   13.2.     Der Entwurf eines neuen Kraftfahrliniengesetzes ist in Begutachtung:

                -     Der unter Punkt 13.1. angeführte bedingte Konkurrenzschutz bleibt bestehen.

                -     § 24 sieht die Bestellung von Kursen und den gemeinwirtschaftlichen Betrieb

                      von Kraftfahrlinien vor, das heißt die Bestellung und/oder Ausschreibung von

                      einzelnen Kursen oder ganzen Kraftfahrlinien insbesondere im

                      gemeinwirtschaftlichen Bereich wurde legistisch berücksichtigt.

Teil 2

* Seite 7, Pkt. 6.2.

   Zur Unterzeichnung der Verträge ist festzuhalten, daß der Grund - und Finanzierungsvertrag,

   im Juni 1995 unterzeichnet wurde. Der Vollverbund wurde im Oktober 1996 aufgenommen.

   Ab 1. Februar 1995 wurden als Vorstufe zum OÖVV Verbundjahreskarten ausgegeben.

 

* Seite 8, Pkt. 9

   Zu den Vorbereitungsarbeiten ist festzuhalten, daß von Bundesseite ab der Vorstufe zum

   OÖVV (Einführung der Jahreskarten ab 1.2.1995) ein Drittel der Abrechnungskosten

   übernommen wurden und sich der Bund ab Volleinführung des Verbundes am 1.10.1996 sich

   mit einem Drittel an den Betreuungskosten beteiligt. Alle übrigen Vorbereitungskosten

   insbesondere vor der Aufnahme des Vollverbundes (ausgenommen für die Abrechnung der

   Jahreskarten ab Februar 1995) wurden zur Gänze durch das Land Oberösterreich getragen.

 

* Seite 15, Pkt. 25.1.

   Zur Frage der Organisation ist festzuhalten, daß von Bundesseite immer wieder die

   Forderung nach Einrichtung einer Verbundorganisation erhoben wurde.

 

Die übrigen Punkte wurden zum Teil bereits unter Teil I behandelt bzw. betreffen überwiegend

landesinterne Fragen, zu denen aus Bundessicht nicht Stellung genommen werden kann.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, daß viele Punkte die im Bericht des Rechnungshofes

empfohlen wurden, bereits im Entwurf des ÖPNRV - Gesetzes aufgenommen wurden bzw. im

Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der IFIP Studie realisiert werden sollen

(Ausschöpfung der Preiselastizität, Umwandlung der Zuschusse in Bestellergelder, etc).

 

Wien, am 2. Juni 1998

Für den Bundesminister

Dr. Hartig

 

 

Für die Richtigkeit

der Ausfertigung: