1074/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1076/J - NR/2000, betreffend
Nebenbahnen Oberösterreich, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Einleitend darf ich zur Nebenbahnproblematik feststellen, dass die Absicht des
Vorstandes der ÖBB besteht, bei bestimmten Nebenbahnen den Personen - bzw.
Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es werden zu diesem
Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB stattfinden. Wie ich in der
„Aktuellen Stunde des Parlaments" am 6.6.2000 feststellte, wird es aber zu keinem
Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen.
Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen
möglich:
a. Die OBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien
Netzzuganges für Drifte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten
Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige
Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen
konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte
Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.
b. Die OBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur einzustellen
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die
ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde im BMVIT stellen.
Nach entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB
eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche -
europaweite - Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die
Aufrechterhaltung des Betriebes gesucht werden Die Ausschreibungskriterien
könnten dabei nach folgenden Prioritäten geordnet werden:
- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs
- Güter - und Personenverkehr
- Personen - oder Güterverkehr
- Anschlußbahnähnlicher Betrieb
- Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen
auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für
Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur
würde auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem
Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie mir die ÖBB, mit Schreiben vom 5.8.00 mitgeteilt haben, haben diese mit dem
Land Oberösterreich eine Adaptierung des Verkehrsdienstevertrages ausgearbeitet,
der den Bestand aller Nebenbahnen in Oberösterreich auch zukünftig sichern soll.
Dieser Entwurf sieht eine bedarfsgerechte Anpassung des Personen -
verkehrsangebots auf der Strecke Linz Urfahr - Aigen - Schlägl (“Mühlkreisbahn“)
sowie die Anschaffung von zwei neuen Nahverkehrsgarnituren vor. Die Zustimmung
der politischen Gremien ist noch erforderlich.
Im Bereich des Güterverkehrs wurde zwischen ÖBB und Land Oberösterreich ein
Vertrag zur Weiterführung des Güterverkehrs (Bestellung von
Güterverkehrsleistungen) auf der Mühlkreisbahn abgeschlossen. Der Vertrag gilt für
die Zeit 30.05.1999 - 30.05.2004.
Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen beabsichtigen die ÖBB eine Einstellung
des Schienengüterverkehrs auf der Strecke Wels Hbf. - Grünau im Almtal.
Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6:
Da diese Fragen ausschließlich den internen (kommerziellen) Geschäftsbereich der
ÖBB betreffen, kann ich diesbezüglich keine Auskunft erteilen.
Zu Frage 7:
Nachstehende Eisenbahninfrastrukturvorhaben auf ,,Nebenbahnen" - getrennt nach
Strecken bzw. Streckenabschnitten - sind den Österreichischen Bundesbahnen zur
Planung und zum Bau übertragen:
- Errichtung eines Kleinstellwerkes im Bahnhof Antiesenhofen (Fertigstellung
voraussichtlich 2001)
- Errichtung eines Kleinstellwerkes im Bahnhof Ottnang - Wolfsegg (Fertigstellung
voraussichtlich 2002).
- Errichtung eines Mittelstellwerkes im Bahnhof Friedburg-Lengau (Fertigstellung
voraussichtlich 2001).
Weiters werden von den Österreichischen Bundesbahnen derzeit jene Maßnahmen
umgesetzt, die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit erforderlich sind.
Wie mir die ÖBB, mit Schreiben vom 5.8.00 mitteilen, ist auf der Strecke Linz
Urfahr - Aigen - Schlägl der Einsatz von zwei neuen Nahverkehrsgarnituren geplant.