1075/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1077/J - NR/2000, betreffend

Ausbauvorhaben der einzelnen Bahnstrecken in Oberösterreich, die die

Abgeordneten Moser und Freundinnen am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Grundsätzlich hat sich der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nach den langfristig

abzuschätzenden Erfordernissen zu richten. Dessen ungeachtet können kurz - und

mittelfristige Tendenzen entscheidend bzw. ausschlaggebend für eine mögliche

Neubetrachtung des Realisierungzeitraumes sein.

 

Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, ist jedoch angesichts der angespannten

Budgetsituation die Notwendigkeit gegeben, sämtliche Eisenbahninfrastruktur -

projekte kritisch zu prüfen und bezüglich der Investitionserfordernisse und

Nutzwirkungen zu optimieren und darauf aufbauend entsprechende Entscheidungen

zu treffen und erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Zur Erhöhung der Streckenkapazität und zur Verbesserung der Betriebsqualität auf

der Strecke Linz - Selzthal (Pyhrnstrecke) sind insbesondere ein abschnittsweiser

zweigleisiger Ausbau mit Linienverbesserungen für eine Anhebung der

Geschwindigkeit auf 140 km/h sowie der Umbau bestehender Bahnhöfe beabsichtigt.

Die Priorisierung der auszubauenden Streckenabschnitte wird primär nach

betrieblichen Kriterien vorgenommen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind nachstehende Ausbaumaßnahmen zur Planung

bzw. zum Bau übertragen:

 

1.      Linienverbesserung zwischen Ried - Diepersdorf und Wartberg a. d. Krems. Die

         Inbetriebnahme ist für das heurige Jahr geplant; die Planungs - und

         Errichtungskosten betragen ca. 260 Mio ATS.

2.      Umbau des Bahnhofes Wartberg a. d. Krems. Die Fertigstellung ist für das Jahr

         2002 geplant; die Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 250 Mio ATS.

3.      Linienverbesserung zwischen Wartberg a. d. Krems und Schlierbach (Raum

         Nußbach). Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2006 geplant; die Planungs - und

         Errichtungskosten betragen ca. 150 Mio ATS.

4.      Umfahrung Schlierbach. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2006 geplant; die

         Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 400 Mio ATS.

 

Zu Frage 3:

Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 499/J - NR/2000 betreffend „Summerauer Bahn“

ausgeführt habe, wurde die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau mit der 4.

Hochleistungsstrecken -Verordnung der Bundesregierung (BGBl. Nr. 273/1997 vom

19. September 1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt. Mit der 6. ÖBB -

Übertragungsverordnung (BGBl. Nr. 49/1999 vom 11. Februar 1999) wurde den

Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den Ausbau der

Summerauer Bahn übertragen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die jeweiligen

Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu

untersuchen und einen Zeit - und Kostenrahmen für die Realisierung der einzelnen

Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die Vorstellungen des Landes

Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs zu

berücksichtigen sind.

 

Darüberhinaus wird im Sinne des österreichisch - tschechischen Abkommens über die

„Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens“ eine

gemeinsame Arbeitsgruppe infrastrukturrelevante Fragen (z.B. die Umsetzung der

Ergebnisse der 1999 fertiggestellten Machbarkeitsstudie über den Ausbau der

Eisenbahninfrastruktur zwischen Linz - Summerau/Horni Dvoriste - Prag), aber auch

allgemeine organisatorische und rechtliche Fragen von bilateralem Interesse

behandeln.

 

Zu Frage 4:

In der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 506/J - NR/2000 betreffend „Westbahn und Innviertler Bahn“ habe ich ausgeführt,

dass in den Untersuchungen zur Verkehrsstudie „Donaukorridor“ hinsichtlich der

Strecke Mühldorf - Simbach am Inn/Braunau am Inn - Neumarkt - Kallham die

Annahme vertreten wird, dass für das nach derzeitigen Prognosen für das Jahr 2010

zu erwartende Verkehrsaufkommen, ein Ausbau dieser Strecke nicht erforderlich ist.

Grundsätzlich kommt jedoch dieser Strecke im Gesamtkontext des Donaukorridors

eine wichtige Funktion zu, da sie in der Lage wäre, nach kapazitativer Erschöpfung

der bereits teilweise bzw. zur Gänze ausgebauten Strecken Nürnberg - Passau -

Wels und München - Salzburg - Wels weitere Verkehre aufzunehmen. Daraus

resultiert das Erfordernis, die notwendige Leistungsfähigkeit dieser Strecke zu

bewahren, weshalb seitens der Österreichischen Bundesbahnen geplant ist, auf dem

Streckenabschnitt zwischen Neumarkt - Kallham und Braunau am Inn einen

signalisierten Zugleitbetrieb zu errichten. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2004

geplant; die Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 320 Mio ATS.

 

Aus den oben genannten Gründen ist davon auszugehen, dass die „Innviertler Bahn“

kurz - bzw. mittelfristig in erster Linie regionalen Verkehrszwecken dient. Im

Zusammenhang mit den Anforderungen des Regionalverkehrs wurden bereits

Ausbauüberlegungen entwickelt, welche derzeit mit dem Land Oberösterreich und

den Österreichischen Bundesbahnen erörtert und abgestimmt werden. Der

nahverkehrsgerechte Ausbau dieser Strecke setzt jedoch den Abschluss eines

Verkehrsdienstevertrages zwischen dem Land Oberösterreich und den

Österreichischen Bundesbahnen voraus.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurde ein Übereinkommen über

die Infrastrukturplanung „Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz“

abgeschlossen. Dieses Übereinkommen sieht die Erstellung und die Finanzierung

ausgereifter Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des

nahverkehrsgerechten Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vor,

wofür Investitionsmittel in der Höhe von rd. 300 Mio. ATS veranschlagt sind, welche

zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch das Land Oberösterreich getragen

werden. Als konkrete Projekte wären unter anderem

 

-        der nahverkehrsgerechte Ausbau des Streckenabschnittes zwischen Neumarkt -

         Kallham und Braunau am Inn

-        der nahverkehrsgerechte Ausbau der Summerauerbahn im Streckenabschnitt

         zwischen Linz und Freistadt

-        der nahverkehrsgerechte Ausbau der Pyhrnbahn im Streckenabschnitt zwischen

         Nettingsdorf und Kirchdorf a. d. Krems

zu nennen.

 

Das Übereinkommen sieht weiters vor, dass nach Fertigstellung der jeweiligen

Konzepte Verträge zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die

Realisierung und Finanzierung der einzelnen Vorhaben abzuschließen sind, in

welchen auch der noch auszuverhandelnde Finanzierungsschlüssel zu vereinbaren

sein wird.