1075/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1077/J - NR/2000, betreffend
Ausbauvorhaben der einzelnen Bahnstrecken in Oberösterreich, die die
Abgeordneten Moser und Freundinnen am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Grundsätzlich hat sich der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nach den langfristig
abzuschätzenden Erfordernissen zu richten. Dessen ungeachtet können kurz - und
mittelfristige Tendenzen entscheidend bzw. ausschlaggebend für eine mögliche
Neubetrachtung des Realisierungzeitraumes sein.
Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, ist jedoch angesichts der angespannten
Budgetsituation die Notwendigkeit gegeben, sämtliche Eisenbahninfrastruktur -
projekte kritisch zu prüfen und bezüglich der Investitionserfordernisse und
Nutzwirkungen zu optimieren und darauf aufbauend entsprechende Entscheidungen
zu treffen und erforderlichenfalls Anpassungen
vorzunehmen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Zur Erhöhung der Streckenkapazität und zur Verbesserung der Betriebsqualität auf
der Strecke Linz - Selzthal (Pyhrnstrecke) sind insbesondere ein abschnittsweiser
zweigleisiger Ausbau mit Linienverbesserungen für eine Anhebung der
Geschwindigkeit auf 140 km/h sowie der Umbau bestehender Bahnhöfe beabsichtigt.
Die Priorisierung der auszubauenden Streckenabschnitte wird primär nach
betrieblichen Kriterien vorgenommen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind nachstehende Ausbaumaßnahmen zur Planung
bzw. zum Bau übertragen:
1. Linienverbesserung zwischen Ried - Diepersdorf und Wartberg a. d. Krems. Die
Inbetriebnahme ist für das heurige Jahr geplant; die Planungs - und
Errichtungskosten betragen ca. 260 Mio ATS.
2. Umbau des Bahnhofes Wartberg a. d. Krems. Die Fertigstellung ist für das Jahr
2002 geplant; die Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 250 Mio ATS.
3. Linienverbesserung zwischen Wartberg a. d. Krems und Schlierbach (Raum
Nußbach). Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2006 geplant; die Planungs - und
Errichtungskosten betragen ca. 150 Mio ATS.
4. Umfahrung Schlierbach. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2006 geplant; die
Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 400 Mio ATS.
Zu Frage 3:
Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 499/J - NR/2000 betreffend „Summerauer Bahn“
ausgeführt habe, wurde die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau mit der 4.
Hochleistungsstrecken -Verordnung der Bundesregierung (BGBl. Nr. 273/1997 vom
19. September 1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt. Mit der 6. ÖBB -
Übertragungsverordnung (BGBl. Nr. 49/1999 vom 11. Februar 1999) wurde den
Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den Ausbau der
Summerauer Bahn übertragen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die jeweiligen
Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu
untersuchen und einen Zeit - und Kostenrahmen für die Realisierung der einzelnen
Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch
die Vorstellungen des Landes
Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs zu
berücksichtigen sind.
Darüberhinaus wird im Sinne des österreichisch - tschechischen Abkommens über die
„Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens“ eine
gemeinsame Arbeitsgruppe infrastrukturrelevante Fragen (z.B. die Umsetzung der
Ergebnisse der 1999 fertiggestellten Machbarkeitsstudie über den Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur zwischen Linz - Summerau/Horni Dvoriste - Prag), aber auch
allgemeine organisatorische und rechtliche Fragen von bilateralem Interesse
behandeln.
Zu Frage 4:
In der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 506/J - NR/2000 betreffend „Westbahn und Innviertler Bahn“ habe ich ausgeführt,
dass in den Untersuchungen zur Verkehrsstudie „Donaukorridor“ hinsichtlich der
Strecke Mühldorf - Simbach am Inn/Braunau am Inn - Neumarkt - Kallham die
Annahme vertreten wird, dass für das nach derzeitigen Prognosen für das Jahr 2010
zu erwartende Verkehrsaufkommen, ein Ausbau dieser Strecke nicht erforderlich ist.
Grundsätzlich kommt jedoch dieser Strecke im Gesamtkontext des Donaukorridors
eine wichtige Funktion zu, da sie in der Lage wäre, nach kapazitativer Erschöpfung
der bereits teilweise bzw. zur Gänze ausgebauten Strecken Nürnberg - Passau -
Wels und München - Salzburg - Wels weitere Verkehre aufzunehmen. Daraus
resultiert das Erfordernis, die notwendige Leistungsfähigkeit dieser Strecke zu
bewahren, weshalb seitens der Österreichischen Bundesbahnen geplant ist, auf dem
Streckenabschnitt zwischen Neumarkt - Kallham und Braunau am Inn einen
signalisierten Zugleitbetrieb zu errichten. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2004
geplant; die Planungs - und Errichtungskosten betragen ca. 320 Mio ATS.
Aus den oben genannten Gründen ist davon auszugehen, dass die „Innviertler Bahn“
kurz - bzw. mittelfristig in erster Linie regionalen Verkehrszwecken dient. Im
Zusammenhang mit den Anforderungen des Regionalverkehrs wurden bereits
Ausbauüberlegungen entwickelt, welche derzeit mit dem Land Oberösterreich und
den Österreichischen Bundesbahnen erörtert und abgestimmt werden. Der
nahverkehrsgerechte Ausbau dieser Strecke
setzt jedoch den Abschluss eines
Verkehrsdienstevertrages zwischen dem Land Oberösterreich und den
Österreichischen Bundesbahnen voraus.
Zu den Fragen 5 und 6:
Zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich wurde ein Übereinkommen über
die Infrastrukturplanung „Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz“
abgeschlossen. Dieses Übereinkommen sieht die Erstellung und die Finanzierung
ausgereifter Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des
nahverkehrsgerechten Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vor,
wofür Investitionsmittel in der Höhe von rd. 300 Mio. ATS veranschlagt sind, welche
zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch das Land Oberösterreich getragen
werden. Als konkrete Projekte wären unter anderem
- der nahverkehrsgerechte Ausbau des Streckenabschnittes zwischen Neumarkt -
Kallham und Braunau am Inn
- der nahverkehrsgerechte Ausbau der Summerauerbahn im Streckenabschnitt
zwischen Linz und Freistadt
- der nahverkehrsgerechte Ausbau der Pyhrnbahn im Streckenabschnitt zwischen
Nettingsdorf und Kirchdorf a. d. Krems
zu nennen.
Das Übereinkommen sieht weiters vor, dass nach Fertigstellung der jeweiligen
Konzepte Verträge zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die
Realisierung und Finanzierung der einzelnen Vorhaben abzuschließen sind, in
welchen auch der noch auszuverhandelnde Finanzierungsschlüssel zu vereinbaren
sein wird.