1077/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1124/J - NR/2000, betreffend

Telefongrundgebührenbefreiung für sozial Schwache, die die Abgeordneten

Hagenhofer und Genossinnen am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Derzeit sind in Österreich rund 307.000 Personen von der Entrichtung der

Fernsprechgrundgebühr sowie der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro

Monat befreit. Das Institut der Telefongrundgebührenbefreiung stammt aus einer

Zeit, als der Sprachtelefondienst einzig und allein der Post als Dienststelle des

seinerzeitigen Bundesministeriums für Verkehr vorbehalten war; die

Telefongebührenbefreiung war insofern eine Art Transferzahlung des Staates an

bedürftige Personengruppen. Im - aufgrund europarechtlicher Vorgaben -

geänderten telekommunikationsrechtlichen Umfeld ist nunmehr aber die

privatrechtlich organisierte Telekom Austria AG nur einer von mehreren Festnetz -

bzw. Mobilfunkanbietern. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diesem geänderten

Umfeld entsprechend dem einzelnen die Wahlmöglichkeit zwischen den

verschiedenen Festnetz - bzw. Mobilnetzanbietern einzuräumen.

Zu den Fragen 2, 3 und 4:

Diese Veränderung bedarf gesetzgeberischer Maßnahmen. Die bislang die

Telefongebührenbefreiung regelnden Bestimmungen der

Fernmeldegebührenordnung wären durch andere gesetzliche Bestimmungen zu

ersetzen. Dies könnte durch die Erlassung eines

Fernsprechentgeltzuschussgesetzes erfolgen. Ein Entwurf dafür wird derzeit in

meinem Ressort erarbeitet.

 

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass bestimmten bedürftigen Personengruppen

unter gesetzlich festgesetzten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine

Zuschussleistung zuerkannt wird. Die näheren Details der Abwicklung werden derzeit

mit den Mobilnetzbetreibern diskutiert.

Es ist aber geplant, die Anspruchsvoraussetzungen für sozial bedürftige Menschen

nicht zu verändern.