1077/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1124/J - NR/2000, betreffend
Telefongrundgebührenbefreiung für sozial Schwache, die die Abgeordneten
Hagenhofer und Genossinnen am 7. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Derzeit sind in Österreich rund 307.000 Personen von der Entrichtung der
Fernsprechgrundgebühr sowie der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro
Monat befreit. Das Institut der Telefongrundgebührenbefreiung stammt aus einer
Zeit, als der Sprachtelefondienst einzig und allein der Post als Dienststelle des
seinerzeitigen Bundesministeriums für Verkehr vorbehalten war; die
Telefongebührenbefreiung war insofern eine Art Transferzahlung des Staates an
bedürftige Personengruppen. Im - aufgrund europarechtlicher Vorgaben -
geänderten telekommunikationsrechtlichen Umfeld ist nunmehr aber die
privatrechtlich organisierte Telekom Austria AG nur einer von mehreren Festnetz -
bzw. Mobilfunkanbietern. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diesem geänderten
Umfeld entsprechend dem einzelnen die Wahlmöglichkeit zwischen den
verschiedenen Festnetz - bzw.
Mobilnetzanbietern einzuräumen.
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Diese Veränderung bedarf gesetzgeberischer Maßnahmen. Die bislang die
Telefongebührenbefreiung regelnden Bestimmungen der
Fernmeldegebührenordnung wären durch andere gesetzliche Bestimmungen zu
ersetzen. Dies könnte durch die Erlassung eines
Fernsprechentgeltzuschussgesetzes erfolgen. Ein Entwurf dafür wird derzeit in
meinem Ressort erarbeitet.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass bestimmten bedürftigen Personengruppen
unter gesetzlich festgesetzten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine
Zuschussleistung zuerkannt wird. Die näheren Details der Abwicklung werden derzeit
mit den Mobilnetzbetreibern diskutiert.
Es ist aber geplant, die Anspruchsvoraussetzungen für sozial bedürftige Menschen
nicht zu verändern.