1078/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom 6. Juli 2000,
Nr. 1046/J, betreffend des Forschungsprojekts der Universität für Bodenkultur mit
gentechnisch veränderten Marillen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Bei dem angesprochenen Forschungsprojekt handelt es sich um insgesamt vier
Forschungsaufträge an Institute der Universität für Bodenkultur. Welche Daten veröffentlicht
werden dürfen, richtet sich nach dem Forschungsorganisationsgesetz - FOG, BGBl. Nr.
341/1981, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 47/2000. Eine Veröffentlichung der
Projektangebote bei Forschungsaufträgen ist darin jedoch nicht vorgesehen. Eine
Information der Öffentlichkeit soll aber durch die Universität für Bodenkultur erfolgen. Diese
Information wird auch im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 5:
Drei der vier Forschungsaufträge wurden am 26. Juli 2000 durch die jeweiligen
Auftragnehmer unterzeichnet, der Projektbeginn
ist nach der Vertragsunterzeichnung
vorgesehen. Die Vertragserrichtung für den vierten Forschungsauftrag erfolgt in Kürze. Die
Projektdauer beträgt bei allen vier nun beauftragten Forschungsprojekten zwei Jahre.
Zu den Fragen 6, 9 und 14:
Es ist zunächst fest zu halten, dass es sich bei dem Saranhaus nicht um ein Zelt, sondern
um ein ortsfestes Gewächshaus mit Betonfundamenten, einem Glasdach und Wänden aus
luftdurchlässigem Spezialgewebe handelt, das ausschließlich durch eine Zugangsschleuse
betreten werden kann. Dieses Saranhaus befindet sich auf dem Gelände der Universität für
Bodenkultur in 1221 Wien, Gerasdorfer Straße 103.
Zu den Fragen 7, 8 und 10:
Die betroffenen Institute der Universität für Bodenkultur haben bei der Durchführung der
Forschungsaufträge alle Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (GTG) einzuhalten. Eine
Verpflichtung, die Anrainer zu informieren, ist bei den vorgesehenen Arbeiten mit transgenen
Pflanzen im geschlossenen System auf Grund des GTG nicht gegeben. Weil aber
Transparenz gerade bei Projekten zur Sicherheitsforschung besonders wichtig ist, soll die
breitere Öffentlichkeit durch die Universität für Bodenkultur über diese Forschungsprojekte in
einer auch für den nicht fachkundigen Laien verständlichen Form informiert werden.
Zu Frage 11:
Die Anmeldung der Durchführung erstmaliger Arbeiten mit transgenen Pflanzen in einer
gentechnischen Anlage (Saranhaus) gemäß § 19 Z 2 GTG beim Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur ist mir bekannt.
Zu den Fragen 12 und 13:
Das Saranhaus hat eine Nutzfläche von rund 500 m2 und bietet Platz für ca. 200
Pflanzentöpfe. Die Zahl der sich tatsächlich darin befindenden transgenen Bäume wird vom
Verlauf der Arbeiten abhängen.
Zu den Fragen 15 und 16:
Bisher wurde kein Freisetzungsantrag für gentechnisch veränderte Marillen eingebracht.