1079/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen vom 13. Juli 2000,

Nr. 1137/J, betreffend Eierkennzeichnung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Laut Schätzungen der Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H. werden ca. 41 % der Kon -

sumeier mit Hilfe des AMA Gütesiegels vermarktet.

 

Zu Frage 2:

 

Es gibt keine statistischen Erhebungen über die Anteile der einzelnen Haltungsformen im

Bereich der offen verkauften Ware. Da auch die Bestandserhebungen über die Statistik Ös -

terreich aus Kostengründen reduziert werden mussten, liegen im Bereich der offiziellen Sta -

tistik lediglich Daten über die Anzahl der bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldeten

Betriebe vor, die ihre Ware aus Boden - oder Freilandhaltung bewusst entsprechend den EU -

Vermarktungsnormen für Eier kennzeichnen wollen.

Nach Schätzungen der Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H. liegt der Anteil an Käfigei -

ern beim offenen Verkauf auf Wochenmärkten bei etwa 40 %. Beim Direktabsatz an Groß -

verbraucher ist er mit ca. 60 % deutlich höher, da hier das Interesse an Eiern aus alternati -

ven Haltungsformen in der Regel weniger ausgeprägt ist.

 

Zu Frage 3:

 

Es liegen keine diesbezüglichen Schätzungen vor, da derartige Aussagen flächendeckende

Vollerhebungen erfordern würden, die vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft kostenmäßig unmöglich bedeckt werden können.

 

Die schwerpunktmäßigen Kontrollen der Organe der Bundesqualitätskontrolle bei unverpackt

angebotenen Eiern auf Wiener Märkten im Juni 2000 ergaben folgendes Bild: Bei offen an -

gebotener Ware wird nur selten von der Möglichkeit der Kennzeichnung der Haltungsform

Gebrauch gemacht. Beanstandet wurden Eier, die zwar nachweislich von einem Betrieb mit

alternativer Haltung stammten, wobei jedoch nicht das einzelne Ei gekennzeichnet war. Es

kann dabei nicht generell davon ausgegangen werden, dass dieser Verstoß in betrügerischer

Absicht erfolgt ist, sondern nur infolge von Unkenntnis der Rechtslage.

 

Bei korrekt gestempelten Eiern wurde von den Kontrolleuren der Bundesqualitätskontrolle

überprüft, ob diese tatsächlich aus Betrieben mit der angegebenen Haltungsform stammten.

Hierbei gab es keine Beanstandungen.

Bei verpackt angebotenen Eiern auf den kontrollierten Märkten entsprachen die Kennzeich -

nungsmerkmale in allen Fällen den Vorschriften. Diese Eier stammten nachweislich aus al -

ternativer Produktion.

 

Zu Frage 4:

 

Aufgrund der bisher durchgeführten Stichprobenuntersuchungen kann man davon ausgehen,

dass die Kontrollen im Handelsbereich Wirkung zeigen und die Ware durchwegs korrekt ge -

kennzeichnet ist. Auf europäischer Ebene ist bereits eine Erweiterung der Vorschriften zur

Kennzeichnung der Haltungsformen geplant. Mit Detaildiskussionen dazu ist allerdings

frühestens im Herbst 2000 zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird diskutiert werden, ob

alle Eier verpflichtend gekennzeichnet werden sollten und ob damit auch die offen angebote -

ne Ware deklariert werden sollte.

 

Im Bereich der Gütesiegelproduktion gibt es in Österreich jedoch bereits jetzt Überlegungen

die Kennzeichnungsvorschriften in Richtung verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform

am einzelnen Ei auszudehnen.