1083/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und GenossInnen, betreffend Aufwendungen

und Selbstbehalte bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse,

Nr. 1102/J, wie folgt:

 

Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Ver -

sicherungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Ant -

wort liegt bei.

 

Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur

jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungsgesetze

von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen überhaupt oder in

dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.

 

Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeant -

wortung nicht zur Verfügung.

 

Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,

dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,

BGBl. Nr. 745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -

und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. Nr. 783/1996 in der Fas -

sung des BGBl. II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar den

jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungsträger, zu

dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder an -

spruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die Frage

des Kostenträgers unerheblich.

 

Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.

keine ausreichend differenzierten Datengrundlagen zur Verfügung.

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu der mit Erlass vom 14.7.2000, GZ: 20.001/118 - 5/00, übermittelten parlamentari -

schen Anfrage wird von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wie folgt

Stellung genommen.

 

Zu 1.

 

Kranken(Zahnbehandlungs)schein                -              § 135 Abs. 3 ASVG

gebühr

 

Rezeptgebühr                                      -              § 136 Abs. 3 ASVG

 

Kostenanteil für Heilbehelfe             -              § 137 Abs. 2 u. 3 ASVG

Kostenanteil für Hilfsmittel                                              -              § 154 Abs. 1 ASVG

 

Kostenbeitrag bei Anstaltspflege                                   -              § 149 Abs. 5 ASVG

für Angehörige                                                                                  § 150 Abs. 3 ASVG

                                                                                                              § 447f Abs. 6 ASVG

 

Zuzahlung für Kieferorthopädische                                -              § 153 Abs. 1 ASVG

Behandlungen                                                                                    § 34 der Kassensatzung

(Kieferregulierungen)

 

Zuzahlung für unentbehrlichen                                       -              § 153 Abs. 2 ASVG

Zahnersatz                                                                                          § 35 der Kassensatzung

 

Zuzahlung bei Unterbringung in                                     -              § 154a Abs. 7 ASVG

Rehab - Einrichtungen

 

Zuzahlung bei Maßnahmen zur                                       -              § 155 Abs. 3 ASVG

Festigung der Gesundheit

 

Zu 2.

 

Eine Gesamtsumme an vorgeschriebenen bzw. tatsächlich eingehobenen „Selbst -

behalten“ kann nicht bekannt gegeben werden, da auf Grund der Weisungen für die

Rechnungslegung und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des

Hauptverbandes (Rechnungsvorschriften) eine Gesamterfassung der unter Punkt 1

angeführten „Selbstbehalte“ nicht vorgesehen ist. Jene „Selbstbehalte“, die laut

Rechnungsvorschriften in der Erfolgsrechnung zu erfassen sind, werden im Punkt 3

der parlamentarischen Anfrage beantwortet.

 

Zu 3.

 

Laut Erfolgsrechnung 1999 entfielen auf

 

Gebühren und Behandlungsbeiträge.

a) Rezeptgebühren S 484.175.495,00

b) Kranken(Zahnbehandlungs)scheingebühren s 109.420.494,99

 

Zuzahlungen für Kur -, Erholungs - und Rehabilitationsaufenthalte S 9.947.595,51.

Zu 4.

 

a) Gesonderte Selbstbehalte für Kinder bestehen nicht.

 

b) Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu 5.

 

a) Gesonderte Selbstbehalte für andere Angehörige (ausgenommen Kinder) beste -

    hen nicht.

 

b) Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu 6.

 

Ende Dezember 1999 war bei unserer Kasse ein Versichertenstand von 759.816 zu

verzeichnen.

 

Zu 7.

 

Über die Anzahl der mitversicherten Personen liegen keine definitiven Angaben vor;

es kann aber von ca. 340.000 anspruchsberechtigten Angehörigen ausgegangen wer -

den.

 

Zu 8.

 

Nachdem derzeit die Leistungen der ärztlichen Hilfe (noch) nicht personenbezogen

(Versicherte und Mitversicherte) gespeichert werden kann diese Frage nicht beant -

wortet werden.

 

Zu 9.

 

Wie Frage 8.

Zu 10.

 

a) 13,0 Tage

 

b) 11,9 Tage

 

Zu 11.

 

a) Männliche Versicherte:


 


 

b) Weibliche Versicherte:


 

 

Zu 12.

 

Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu 13.

 

Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Zu 14.

 

Der Kasse liegen bezüglich eines Arztbesuches bei einem praktischen Vertragsarzt

Aufzeichnungen über Positionen auf, die als Kontakte in der Ordination des prakti -

schen Vertragsarztes zu bewerten sind. Die nachstehenden Angaben beziehen sich

auf die von den praktischen Vertragsärzten in Niederösterreich für niederöster -

reichische Versicherte bzw. Mitversicherte abgerechneten Krankenkassenschecks,

Überweisungsscheine und Beiblätter.

 

                Anzahl der Positionen „Ordination“ für Versicherte                    6.715.129

                Anzahl der Positionen „Ordination“ für Mitversicherte              1.643.702

 

 

a) Wie viele Versicherte/Mitversicherte im Jahr 1999 praktische Vertragsärzte auf -

suchten, kann nur auf Grund der von den niederösterreichischen praktischen

Vertragsärzten für niederösterreichische Versicherte bzw. Mitversicherte abge -

rechneten Krankenkassenschecks, Überweisungsscheine und Erste Hilfe Beiblätter

beantwortet werden. Jedoch ist auf Grund der vorhandenen Möglichkeiten und

Speicherungen eine Zuordnung, bereinigt auf einen einzelnen Versicherten bzw.

Mitversicherten, nicht durchführbar.

 

                Anzahl der abgerechneten Krankenkassenschecks u. dgl. für

                Versicherte                                                                                          1.726.500

                Anzahl der abgerechneten Krankenkassenschecks u. dgl. für

                Mitversicherte                                                                                       576.496

 

b) Die Gesamtaufwendungen für die Positionen „Ordination“ der abgerechneten

Krankenkassenschecks, Überweisungsscheine und Beiblätter im Jahr 1999 bei den

praktischen Vertragsärzten in Niederösterreich beliefen sich für in Niederösterreich

Versicherte auf S 450.936.489,-- und für Mitversicherte auf S 121.008.711,--.

c) Die durchschnittlichen Kosten auf den abgerechneten Fällen beliefen sich daher für

einen in Niederösterreich Versicherten auf S 261,19 und für einen Mitversicherten

auf S 209,90 bezüglich der Positionen „Ordination“ durch niederösterreichische

praktische Vertragsärzte.

 

d) Die gewünschte Kennzahl kann auf Grund der derzeit zur Verfügung stehenden

Möglichkeiten und Speicherungen nicht ermittelt werden, da keine Trennung der

Einzelleistungen in Verbindung mit einer „Ordination“ bzw. mit einem „Hausbesuch“

vorgesehen ist. Daher können die durchschnittlichen Kosten pro Behandlung nur

gesamt gesehen werden (für Arztbesuche und Hausbesuche).

Die Gesamtaufwendungen für die abgerechneten Krankenkassenschecks, Über -

weisungsscheine und Beiblätter im Jahr 1999 bei den praktischen Vertragsärzten in

Niederösterreich beliefen sich für in Niederösterreich Versicherte auf

S 1.015.320.056,28 und für Mitversicherte auf S 281.053.282,29.

 

Die durchschnittlichen Kosten auf den abgerechneten Fällen beliefen sich daher für

einen in Niederösterreich Versicherten auf S 588,08 und für einen Mitversicherten

auf S 487,52.

 

e) Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse führt gegenwärtig keine patienten -

bezogene Heilmitteldatenerfassung durch. Es kann daher lediglich eine Aussage

über die durchschnittlichen Heilmittelkosten pro Versicherten/Mitversicherten (siehe

Beantwortung zu Frage 29 b) getätigt werden.

 

f) Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu 15.

 

a) Der Kasse liegen bezüglich Hausbesuche von praktischen Vertragsärzten Auf -

zeichnungen über Positionen auf, die als „Hausbesuch“ des praktischen Ver -

tragsarztes zu bewerten sind. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die

von den praktischen Vertragsärzten in Niederösterreich für niederösterreichische

Versicherte bzw. Mitversicherte abgerechneten Krankenkassenschecks,

Überweisungsscheine und Beiblätter.

 

                Anzahl der Positionen ‚Hausbesuch“ für Versicherte                 483.326

                Anzahl der Positionen „Hausbesuch“ für Mitversicherte            66.150

 

 

b) Die Gesamtaufwendungen für die Positionen „Hausbesuch“ der abgerechneten

Krankenkassenschecks, Überweisungsscheine und Beiblätter im Jahr 1999 bei den

praktischen Vertragsärzten in Niederösterreich bei iefen sich für in Niederösterreich

Versicherte auf S 171.586.394,-- und für Mitversicherte auf S 23.787.192,--.

 

c) Die durchschnittlichen Kosten auf den abgerechneten Fällen beliefen sich daher für

einen in Niederösterreich Versicherten auf S 99,38 und für einen Mitversicherten

auf S 41,26 bezüglich der Positionen „Hausbesuch“ durch niederösterreichische

praktische Vertragsärzte.

 

d) Beantwortung siehe Frage 14 d).

 

Zu 16.

 

Der Kasse liegen bezüglich eines Arztbesuches bei Vertragsfachärzten (ohne

Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde)

Aufzeichnungen über Positionen auf, die als Kontakte in der Ordination des Ver -

tragsfacharztes zu bewerten sind. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die

von den allgemeinen Vertragsfachärzten in Niederösterreich für niederösterreichische

Versicherte bzw. Mitversicherte abgerechneten Krankenkassenschecks,

Überweisungsscheine und Beiblätter.

 

                Anzahl der Positionen „Ordination“ für Versicherte                    1.625.663

                Anzahl der Positionen „Ordination“ für Mitversicherte                 620.976

a)  Wie viele Versicherte/Mitversicherte im Jahr 1999 Vertragsfachärzte (ohne

Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde)

aufsuchten, kann nur auf Grund der von den niederösterreichischen allgemeinen

Vertragsfachärzten für niederösterreichische Versicherte bzw. Mitversicherten

abgerechneten Krankenkassenschecks, Überweisungsscheine und Erste Hilfe

Beiblätter beantwortet werden. Jedoch ist auf Grund der vorhandenen Möglich -

keiten und Speicherungen eine Zuordnung, bereinigt auf einen einzelnen Versi -

cherten bzw. Mitversicherten, nicht durchführbar.

 

                Anzahl der abgerechneten Krankenkassenschecks u. dgl. für

                Versicherte                                                                                          915.146

                Anzahl der abgerechneten Krankenkassenschecks u. dgl. für

                Mitversicherte                                                                                    373.069

 

b)  Die Gesamtaufwendungen für die Positionen "Ordination" der abgerechneten

Krankenkassenschecks, Überweisungsscheine und Beiblätter im Jahr 1999 bei den

allgemeinen Vertragsfachärzten (ohne Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für

Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde) in Niederösterreich, beliefen sich für in

Niederösterreich Versicherte auf S 134.166.655,-- und für Mitversicherte auf

S 51.975.207,--.

 

c)  Die durchschnittlichen Kosten auf den abgerechneten Fällen beliefen sich daher für

einen in Niederösterreich Versicherten auf S 146,60 und für einen Mitversicherten

auf S 139,32 bezüglich der Positionen "Ordination" durch niederösterreichische

allgemeine Vertragstachärzte (ohne Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für

Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde).

 

d)  Die gewünschte Kennzahl kann auf Grund der derzeit zur Verfügung stehenden

Möglichkeiten und Speicherungen nicht ermittelt werden, da keine Trennung der

Einzelleistungen in Verbindung mit einer "Ordination" bzw. mit einem "Hausbesuch"

vorgesehen ist. Daher können die durchschnittlichen Kosten pro Behandlung nur

gesamt gesehen werden (für Arztbesuche und Hausbesuche).

 

Die Gesamtaufwendungen für die abgerechneten Krankenkassenschecks, Über -

weisungsscheine und Beiblätter im Jahr 1999 bei den allgemeinen Vertragsfach -

ärzten (ohne Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für Zahn -, Mund - und

Kieferheilkunde) in Niederösterreich beliefen sich für in Niederösterreich Versi -

cherte auf S 618.990.015,64 und für Mitversicherte auf S 230.940.358,14.

 

Die durchschnittlichen Kosten auf den abgerechneten Fällen beliefen sich daher für

einen in Niederösterreich Versicherten auf S 676,38 und für einen Mitversicherten

S 619,03.

 

Zu 17.

 

Mangels Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu18.

 

Im Jahr 1999 waren bei unserer Kasse 261.631 Spitalsfälle (ohne Entbindungs -

heimpflege) zu verzeichnen.

 

a) 7,49 Tage

 

b) für die Kasse S 15.913,18 pro Spitalsaufenthalt

 

c) für die Kasse S4.163.381.302,28 (ohne nicht abziehbare Vorsteuer für private

    Krankenanstalten)

d) Versicherte:


 


 

Mitversicherte:


 

 

e) Es liegt keine Spitalsstatistik nach dem Alter vor

 

Zu 19.

 

Im Jahr 1999 wurden 3.691 Versicherte/Mitversicherte unserer Kasse in Privatspitä -

lern behandelt

 

a) 6,14 Jage

b) Mangels Aufzeichnungen kann die Frage nicht beantwortet werden.

 

c) Öffentliche Spitäler                        - 98,59 %

    Private Spitäler                                -   1‚41 %

 

 

Zu 20.

 

Die Gesamtkosten für Heilmittel betrugen 1999 S 3.486.509.066,32.

 

a) Nachstehend die 20 kostenintensivsten Verordnungen.

 

                               ZOCORD FTBL 20 mg

                               NORVASC TBL 5 mg

                               SEROPRAM FTBL 20 mg

                               SORTIS FTBL 10 mg

                               ERYPO FSPR 10000IE 1,0 ml

                               FOSAMAX TBL

                               ACECOMB TBL

                               CO - RENITEC TBL

                               ULCUSAN FTBL 40 mg

                               TEBOFORTAN FTBL 40 mg

                               DILATREND TBL 25 mg

                               SUPRESSIN TBL 4 mg

                               SEROXAT FTBL 20 mg

                               LOSEC KPS 20 mg

                               PRAVACHOL TBL 20 mg

                               KLACID UNO FTBL

                               PANTOLOG FTBL 40 mg

                               BETAFERON TRSTAMP + LSM

                               RENITEG TBL 20 mg

                               ULSAL FTBL 300 mg

 

b + c)  Die Bekanntgabe der Durchschnittskosten pro Patient für

Medikamente sowie die durchschnittlichen Kosten pro

verschriebenem Medikament ist nicht möglich, lediglich die

durchschnittlichen Kosten pro Verordnung für 1999. Diese

betrugen S 261,15.

d) Die 20 am häufigsten und von der Kasse bezahlten Medikamente

     für das Jahr 1999 lauten:

 

 

                               TEBOFORTAN FTBL 40 mg

                               NORVASC TBL 5 mg

                               MAGNOSOLV GRAN 6,1 g BTL

                               THROMBO ASS FTBL 100 mg

                               CEREMIN FTBL 40 mg

                               SEROPRAM FTBL 20 mg

                               DAFLON FTBL 500 mg

                               CO - RENITEC TBL

                               AEROMUC TBL LSL 600 mg

                               ZOCORD FTBL 20 mg

                               ACECOMB TBL

                               UROSIN TBL 300 mg

                               SORTIS FTBL 10 mg

                               TRENTAL DRG 400 mg

                               LASIX TBL 40 mg

                               DILATREND TBL 25 mg

                               KLACID UNO FTBL

                               ULGUSAN FTBL 40 mg

                               PARKEMED - 500 FTBL

                               VENOSIN RET KPS 50 mg

 

e) Der höchste Heilmittelaufwand im Jahr 1999 betrug

    für 1 Versicherten                           S 1.663.614,84 und

    für 1 Mitversicherten                     S 2.805.916,70.

 

Zu 21.

 

Im Jahr 1999 wurden von 1.054 Versicherten und 740 Mitversicherten Kuraufenthalte

in Anspruch genommen.

 

a) Die Gesamtkosten für die Kuraufenthalte der Versicherten und deren Mitversicher -

    ten betrugen S 32.619.650,96.

 

b) Ca 0,16%.

 

c) Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

Zu 22.

 

Im Jahr 1999 wurden von 448 Versicherten und 537 Mitversicherten Rehabilitations -

aufenthalte auf Kosten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in Anspruch

genommen.

 

a) Die Gesamtkosten für diese Rehabilitationsaufenthalte der Versicherten und deren

    Angehörigen betrugen S 55.797.870,39.

 

b) Ca. 0,09 %.

 

c) Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

 

 

Zu 23.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Brillen

für Versicherte                     S 48.117.907,00

für Mitversicherte               S 20.272.378,00

insgesamt                             S 68.390.285.00

 

a) 80.176 Versicherte

    35.144 Mitversicherte

  115.320 insgesamt

 

b) Versicherte                      S 600,15

     Mitversicherte                S 576,84

 

Zu 24.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Kontaktlinsen

 

für Versicherte                     S 20.136.996,00

für Mitversicherte               S   7.253.125,00

insgesamt                             S 27.390.121,00

a) An die Versicherten wurden 8.676 Stück abgegeben;

    an die Mitversicherten 3.125 Stück. Somit insgesamt 11.801 Stück.

 

b) Ca. 5 4.500,00, weil nicht alle Personen mit 2 Stück versorgt werden.

 

c) S 2.321,00 pro Linse.

 

 

Zu 25.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Prothesen

 

für Versicherte                     S 6.782.322,00

für Mitversicherte               S    304.140,00

insgesamt                             S 7.086.462.00

 

 

a)  223 Versicherte

       10 Mitversicherte

     233 insgesamt

 

b) und c) Die durchschnittlichen kosten für die Prothesenversorgungen der

                 Versicherten/Mitversicherten waren S 30.414,00.

 

 

Zu 26.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für orthopädische Schuhe

für Versicherte                     S 26.444.418,00

für Mitversicherte               S 18.317.442,00

insgesamt                             S 44.761.860,00

 

a) 2.499 Versicherte

    1.731 Mitversicherte

    4.230 insgesamt

b) Die durchschnittlichen Kosten für orthopädische Schuhe für Versicherte/

     Mitversicherte waren S 10.582,00.

 

c) Die durchschnittlichen Kosten pro orthopädischem Schuh waren S 5.291 ‚00.

 

 

Zu 27.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Hörgeräte

 

für Versicherte                     S 31.253.720,00

für Mitversicherte               S   5.279.920.00

insgesamt                             S 36.533.640,00

 

a) An Versicherte wurden 2.936 Hörgeräte abgegeben,

    an Mitversicherte 496 Hörgeräte. Somit insgesamt 3.432 Hörgeräte.

 

b) Bei beidohriger Versorgung S 21.290,00 pro Versicherten/Mitversicherten, bei ein -

    ohriger Versorgung S 10.64500 pro Versicherten/Mitversicherten

 

c) Die durchschnittlichen Kosten für ein Hörgerät waren S 10.645.00.

 

 

Zu 28.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Bandagen

 

für Versicherte                     S 46.807.650,00

für Mitversicherte               S   9.571.810,00

insgesamt                             S 56.379.460.00

 

a) An die Versicherten wurden 36.285 (chirurgische) Bandagen abgegeben. an die

    Mitversicherten 7.420. Somit insgesamt 43.705.

 

b) und c) Die durchschnittlichen Kosten für (chirurgische) Bandagen für Versicherte/

                Mitversicherte waren S 1.290,00.

Zu 29.

 

Im Jahr 1999 waren die Gesamtkosten für Heilmittel

 

für Versicherte                     S 2.980.719.513,71

für Mitversicherte               S    505.789.552.61

insgesamt                             S 3.486.509.066,32

 

a) Keine Auswertungsmöglichkeit

 

b) Die Durchschnittskosten waren pro Verordnung und

    Versicherten S 362,65; für Mitversicherte S 237,32.

 

c) Die Bekanntgabe der durchschnittlichen Kosten pro Heilmittel ist nicht

    möglich, jedoch die durchschnittlichen Kosten pro Verordnung. Diese

    beliefen sich pro Verordnung auf S 261,15.

 

Zu 30.

 

Der Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand der Niederösterreichischen Gebiets -

krankenkasse war im Jahr 1999 gemäß den Weisungen für die Rechnungslegung und

Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes (Rech -

nungsvorschriften) in der Erfolgsrechnung mit S 490.266.700,31 auszuweisen.

 

Abschließend verweisen wir darauf, dass parlamentarische Anfragen bisher im Wege

über den Hauptverband an die Versicherungsträger herangetragen wurden. Die

Mehrzahl der gewünschten Daten wurde bereits dem Hauptverband mit den statisti -

schen Nachweisungen gemeldet. Darüber hinaus hätten einige Fragestellungen einer

koordinierten Interpretation bedurft. Nach Ansicht der Kasse sollte daher von der bis -

herigen bewährten Vorgangsweise nicht abgegangen werden