1084/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen
und Selbstbehalte bei der Salzburger Gebietskrankenkasse, Nr.1104/J, wie
folgt:
Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche -
rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort
liegt bei.
Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur
jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -
gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen über -
haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.
Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -
tung nicht zur Verfügung.
Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,
dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,
BGBl.Nr.745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -
und Leistungsdokumentation im stationären
Bereich, BGBl. Nr.783/1996 in der
Fassung des BGBl.II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar
den jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -
träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder
anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die
Frage des Kostenträgers unerheblich.
Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.
keine ausreichend differenzierten
Datengrundlagen zur Verfügung.
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1. Taxative Aufzahlungen der einzelnen Selbstbehalte:
Der Begriff ,,Selbstbehalt” kann in einer weiteren oder einer engeren Form
verstanden werden.
1.1 Kostenbeitrag 10% für Anstaltspflege für Angehörige.
Selbstbehalte für Heilbehelfe und Hilfsmittel (10%, mindestens 20% des
Meßbetrages, mit Ausnahmen).
Selbstbehalt bei Transportkosten (Ausnahme Dialyse und Strahlentherapie)
ATS 30 (lt.Satzung).
Selbstbehalt für orthopädische Schuhe - je Schuh S 500,- (Vorstand)
Restkosten für Therapieschuhe (laut Satzung Höchstgrenze S 1.500,-)
1.2 Als Selbstbehalt könnte auch bezeichnet werden:
Eigenleistungen bei Kieferregulierungen, Zahnersatz, Reise - bzw. Fahrtkosten,
Psychotherapie, Logopädie etc.
1.3 Selbstbehalt bei Kostenerstattungen (Wahlbehandlungen)
1.4 Zuzahlungen bei Aufenthalten im Zusammenhang mit Rehabilitation oder Kur
1.5 Rezeptgebühr, Krankenscheingebühr
2. Gesamtsumme der Selbstbehalte 1999:
siehe Beilage
3. Summen je einzelne Selbstbehalte:
siehe Beilage
4. Gesonderte Selbstbehalte für Kinder:
Für Kinder unter 15 Lebensjahren fällt nur bei stationärem Aufenthalt die
Kostenbeteiligung (10%) an.
5. Gesonderte Selbstbehalte für andere Angehörige:
wie 4.
6. Versicherte zum Stichtag 31.12.1999:
280.341
7. Mitversicherung zum Stichtag 31.12.1999:
Da die Mitversicherung exlege eintritt und kein besonderer formaler Vorgang
notwendig ist, kann die genaue Ziffer nicht bekannt gegeben werden; zum
Stichtag zirka 87.000.
8. Häufigste Diagnosen 1999:
Siehe Beilage (bezogen auf Krankenstände). Eine Trennung Versicherte -
Mitversicherte liegt statistisch nicht vor.
9. Häufigste Diagnosen für Mitversicherte:
Außerhalb stationärer Aufenthalte (siehe Punkt 18 d) keine Beantwortung
möglich.
10. Durchschnittliche Krankenstandsdauer 1999:
Männliche Versicherte 15,65 d
Weibliche Versicherte 14,72 d
(nicht
bezogen auf die Gesamtzahl der Versicherten)
11. Häufigste Krankenstandsursachen:
Siehe Punkt 8
12. Krankenstände und Invaliditätspension:
Diese Zahlen können von der Salzburger Gebietskrankenkasse nicht
festgestellt werden.
13. Berufsbezogene Erkrankungen:
Daten müßten bei der AUVA aufliegen. Da wir von einer österreichweiten
Erhebung ausgehen, haben wir die Daten nicht gesondert angefordert; uns
vorliegende Daten siehe Anlage.
14. Inanspruchnahme praktischer Ärzte 1999:
Es ist derzeit technisch nicht möglich, eine versichertenbezogene Auswertung
von Scheinen und Kosten durchzuführen. Wenn daher Scheine und
Durchschnittskosten angegeben werden, muss bedacht werden, dass je
Versicherten/Angehörigen in einem Jahr in der Regel mehrere Scheine
anfallen. Mit dieser Einschränkung können folgende Zahlen bekannt gegeben
werden:
a) 919.650 Scheine
b) ATS 520,6 Mio.
c) ATS 566,10 pro Schein
d) Aufwand 1999 für Heilmittel: ATS 1.032.077.218,-, damit pro Versicherten
incl. Mitversicherte ca. ATS 2.812,-.
e) Im Schnitt je Quartal 147.758 Überweisungsscheine
15. Hausbesuche:
a) 180.909 Visiten
b) ATS 73,02 Mio.
c) Durchschnittliche Kosten pro Versicherten incl. Mitversicherte damit
ATS 200,-
d) Durchschnittliche Kosten pro Behandlung für Hausbesuche - Versicherte -
damit ATS 401,—
16. Fachärzte:
a) 919.650 Scheine
b) ATS 520,6 Mio.
c) damit pro Versicherten incl. Mitversicherte ATS 1.419,-
d) ATS 566,10 pro Schein
17. Spitalsambulanzen:
Beantwortung durch SGKK nicht möglich.
18. Stationäre Aufenthalte:
Versicherte: 72.628 Fälle (!)
Mitversicherte: 19.451 Fälle (1)
a) Versicherte 8,32 Tage
Angehörige 5,82 Tage
b) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung
c) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung
d) Siehe Beilage
e) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung
f) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung
19. Privatspitäler:
4.486 Fälle (1)
a) 6,32
b) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung
c) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung
20. Gesamtkosten für Medikamente 1999:
ATS 1.032.077.218,-
a) Noch keine Daten verfügbar (HV)
b) Noch keine Daten verfügbar (HV)
c) 198,04
d) keine Daten verfügbar
e) keine Daten verfügbar
21. Kuraufenthalte:
131 Versicherte, 123 Angehörige
a) Versicherte: 2,088.252
Mitversicherte: 2,545.309
b) 0,05 % der Versicherten, 0,14 % der Angehörigen
c) gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung; häufigste Diagnosen
sind Schlaganfall, Erkrankung des Bewegungsapparates, Herzkrankheiten
22. Rehabilitationen 1999:
51 Versicherte, 92 Angehörige
a) Versicherte 2.979.321
Angehörige 5.037.429
b) Versicherte 0,02%
Angehörige 0,1%
c) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung:
Häufigste Diagnosen: Herzkrankheiten, Schlaganfall, Bewegungsapparat
23,24. Brillen, Kontaktlinsen:
Eine gesonderte Erfassung von Brillen, Kontaktlinsen, Reparaturen etc. erfolgt
derzeit nicht.
Die Gesamtkosten 1999 betrugen ca. ATS 25.400.000,-, wobei jedoch
Kostenerstattungen nicht enthalten sind.
a) 40.713 (Vertragsabrechung)
b), c) ATS 625,-
25. Prothesen:
Fundierte Daten können derzeit von der SGKK nicht dargestellt werden.
Dabei gehen wir davon aus, dass nicht Zahnprothesen gemeint sind
(zu diesen liegen Daten vor:
Gesamtkosten
Anzahl 1999: ATS 28.862.867,50
Anzahl 1999: 3.910
Durchschnittskosten pro Prothese ATS 7.381,81).
26. Orthopädische Schuhe:
Keine Trennung von Schuhen und Schuhzurichtungen sowie deren
Reparaturen, (Gesamtkosten ohne Kostenerstattung) ca. ATS 14,687.000,-.
a) 5.221 Verordnungen
b) Durchschnittskosten pro Verordnung S 2.813,- (inkl. Zurichtungen,
Reparaturen!). Die Durchschnittskosten des orthopädischen Schuhes
könnten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
exakt dargestellt werden.
27. Hörgeräte:
Auch hier sind Reparaturen enthalten.
Gesamtaufwand 1999: ATS 28,240.000 (Vertragsabrechung)
a) 3.417 Verordnungen
b) 8.265 (inkl. Reparaturen)
c) gesonderte Statistik hierfür besteht nicht; durch den Hörgerätevertrag ist
der Preis pro Hörgerät fixiert; er beträgt pro Hörgerät bei HdO - Versorgung
ATS 8415,- bei einer IdO - Versorgung ATS 10.805,-. Erfahrungsgemäß
erfolgen erhebliche Zuzahlungen seitens der Versicherten
(Komfortwünsche).
28. Bandagen:
Gesonderte Daten stehen hierfür nicht zur Verfügung
29. Heilmittel:
a) keine Daten verfügbar
b) keine Daten verfügbar
c) siehe Punkt 20 c
30. Verwaltungsaufwand und Verrechnungsaufwand 1999:
ATS
216,611.440,-
zu Punkte 2 u. 3
Von den Versicherten der Salzburger Gebietskrankenkasse sind bereits derzeit
Selbstbehalte bei diversen Versicherungsleistungen zu übernehmen. In einzelnen
Bereichen werden nur Zuschüsse geleistet (Psychotherapie, Impfungen);
insbesondere bei der Zahnprothetik besteht keine umfassende Sachleistungs -
Versorgung. Bei Inanspruchnahme von Nicht - Vertragspartnern werden nur 80 % der
tariflichen Kosten rückerstattet (20 % sind quasi Selbstbehalt, die eigentliche
Aufzahlung auf die Privathonorare liegt in der Regel höher).
Übersicht über derzeit bestehende Selbstbehalte Grobkalkulation Basiswerte 1999:
|
Krankenscheingebühr |
ATS 50,--/Quartal |
40.700.000,-- |
|
Rezeptgebühr |
ATS 45,--/Medikament |
146.300.000,-- |
|
Heilbehelfe/Hilfsmittel |
10 % der Kosten, mind. ATS 287,-- |
18.000.000,-- |
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Transportkosten |
ATS 30,-- |
266.000,-- |
|
Anstaltspflege |
10 % für Angehörige (Schätzung) |
20.000.000,-- |
|
Erholungsaufenthalt |
Tagesbeitrag nach Einkommen |
1.789.000,-— |
|
Zeckenschutzimpfung |
Zuschuss Serum ATS 100,--, |
6.500.000,-- |
|
|
Impfung durch Arzt als Eigenleistung |
|
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prothetische Zahnleistung |
25 % Zuzahlung |
25.460.000,-- |
|
Psychotherapie |
Zuschuss, Echtkosten höher |
13.000.000,-- |
|
Zwischensumme |
|
272.015.000,-- |
|
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|
|
|
Wahlleistungen |
80 % Kostenerstattung |
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Wahlarzt |
|
10.050.000,-- |
|
Wahlzahnbehandler |
|
6.900.000,-- |
|
Zwischensumme |
|
16.950.000,-- |
|
|
|
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|
GESAMT |
|
288.965.000,-- |

