1084/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen

und Selbstbehalte bei der Salzburger Gebietskrankenkasse, Nr.1104/J, wie

folgt:

 

Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche -

rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort

liegt bei.

 

Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur

jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -

gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen über -

haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.

 

Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -

tung nicht zur Verfügung.

 

Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,

dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,

BGBl.Nr.745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -

und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. Nr.783/1996 in der

Fassung des BGBl.II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar

den jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -

träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder

anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die

Frage des Kostenträgers unerheblich.

 

Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.

keine ausreichend differenzierten Datengrundlagen zur Verfügung.

 


 


1.             Taxative Aufzahlungen der einzelnen Selbstbehalte:

                Der Begriff ,,Selbstbehalt” kann in einer weiteren oder einer engeren Form

                verstanden werden.

 

1.1           Kostenbeitrag 10% für Anstaltspflege für Angehörige.

                Selbstbehalte für Heilbehelfe und Hilfsmittel (10%, mindestens 20% des

                Meßbetrages, mit Ausnahmen).

                Selbstbehalt bei Transportkosten (Ausnahme Dialyse und Strahlentherapie)

                ATS 30 (lt.Satzung).

                Selbstbehalt für orthopädische Schuhe - je Schuh S 500,- (Vorstand)

                Restkosten für Therapieschuhe (laut Satzung Höchstgrenze S 1.500,-)

 

1.2           Als Selbstbehalt könnte auch bezeichnet werden:

                Eigenleistungen bei Kieferregulierungen, Zahnersatz, Reise - bzw. Fahrtkosten,

                Psychotherapie, Logopädie etc.

 

1.3           Selbstbehalt bei Kostenerstattungen (Wahlbehandlungen)

 

1.4           Zuzahlungen bei Aufenthalten im Zusammenhang mit Rehabilitation oder Kur

 

1.5           Rezeptgebühr, Krankenscheingebühr

 

2.             Gesamtsumme der Selbstbehalte 1999:

                siehe Beilage

 

3.             Summen je einzelne Selbstbehalte:

                siehe Beilage

 

4.             Gesonderte Selbstbehalte für Kinder:

                Für Kinder unter 15 Lebensjahren fällt nur bei stationärem Aufenthalt die

                Kostenbeteiligung (10%) an.

 

5.             Gesonderte Selbstbehalte für andere Angehörige:

                wie 4.

 

6.             Versicherte zum Stichtag 31.12.1999:

                280.341

 

7.             Mitversicherung zum Stichtag 31.12.1999:

                Da die Mitversicherung exlege eintritt und kein besonderer formaler Vorgang

                notwendig ist, kann die genaue Ziffer nicht bekannt gegeben werden; zum

                Stichtag zirka 87.000.

 

8.             Häufigste Diagnosen 1999:

                Siehe Beilage (bezogen auf Krankenstände). Eine Trennung Versicherte -

                Mitversicherte liegt statistisch nicht vor.

 

9.             Häufigste Diagnosen für Mitversicherte:

                Außerhalb stationärer Aufenthalte (siehe Punkt 18 d) keine Beantwortung

                möglich.

 

10.           Durchschnittliche Krankenstandsdauer 1999:

                Männliche Versicherte 15,65 d

                Weibliche Versicherte 14,72 d

                (nicht bezogen auf die Gesamtzahl der Versicherten)

11.           Häufigste Krankenstandsursachen:

                Siehe Punkt 8

 

12.           Krankenstände und Invaliditätspension:

                Diese Zahlen können von der Salzburger Gebietskrankenkasse nicht

                festgestellt werden.

 

13.           Berufsbezogene Erkrankungen:

                Daten müßten bei der AUVA aufliegen. Da wir von einer österreichweiten

                Erhebung ausgehen, haben wir die Daten nicht gesondert angefordert; uns

                vorliegende Daten siehe Anlage.

 

14.           Inanspruchnahme praktischer Ärzte 1999:

                Es ist derzeit technisch nicht möglich, eine versichertenbezogene Auswertung

                von Scheinen und Kosten durchzuführen. Wenn daher Scheine und

                Durchschnittskosten angegeben werden, muss bedacht werden, dass je

                Versicherten/Angehörigen in einem Jahr in der Regel mehrere Scheine

                anfallen. Mit dieser Einschränkung können folgende Zahlen bekannt gegeben

                werden:

 

                a) 919.650 Scheine

 

                b) ATS 520,6 Mio.

 

                c) ATS 566,10 pro Schein

 

                d) Aufwand 1999 für Heilmittel: ATS 1.032.077.218,-, damit pro Versicherten

                    incl. Mitversicherte ca. ATS 2.812,-.

                e) Im Schnitt je Quartal 147.758 Überweisungsscheine

 

15.           Hausbesuche:

                a) 180.909 Visiten

 

                b) ATS 73,02 Mio.

 

                c) Durchschnittliche Kosten pro Versicherten incl. Mitversicherte damit

                    ATS 200,-

 

                d) Durchschnittliche Kosten pro Behandlung für Hausbesuche - Versicherte -

                    damit ATS 401,—

 

16.           Fachärzte:

 

                a) 919.650 Scheine

 

                b) ATS 520,6 Mio.

 

                c) damit pro Versicherten incl. Mitversicherte ATS 1.419,-

 

                d) ATS 566,10 pro Schein

 

17.           Spitalsambulanzen:

                Beantwortung durch SGKK nicht möglich.

 

18.           Stationäre Aufenthalte:

                Versicherte: 72.628 Fälle (!)

                Mitversicherte: 19.451 Fälle (1)

 

                a) Versicherte 8,32 Tage

                    Angehörige 5,82 Tage

                b) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung

 

                c) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung

 

                d) Siehe Beilage

 

                e) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung

 

                f) Gesonderte Daten stehen SGKK nicht zur Verfügung

 

19.           Privatspitäler:

 

                4.486 Fälle (1)

                a) 6,32

 

                b) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung

 

                c) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung

 

20.           Gesamtkosten für Medikamente 1999:

                ATS 1.032.077.218,-

 

                a) Noch keine Daten verfügbar (HV)

 

                b) Noch keine Daten verfügbar (HV)

 

                c) 198,04

 

                d) keine Daten verfügbar

 

                e) keine Daten verfügbar

 

21.           Kuraufenthalte:

                131 Versicherte, 123 Angehörige

 

                a) Versicherte: 2,088.252

                    Mitversicherte: 2,545.309

 

                b) 0,05 % der Versicherten, 0,14 % der Angehörigen

 

                c) gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung; häufigste Diagnosen

                    sind Schlaganfall, Erkrankung des Bewegungsapparates, Herzkrankheiten

 

22.           Rehabilitationen 1999:

                51 Versicherte, 92 Angehörige

 

                a) Versicherte 2.979.321

                    Angehörige 5.037.429

 

                b) Versicherte 0,02%

                    Angehörige 0,1%

 

                c) Gesonderte Daten stehen nicht zur Verfügung:

                    Häufigste Diagnosen: Herzkrankheiten, Schlaganfall, Bewegungsapparat

23,24.      Brillen, Kontaktlinsen:

                Eine gesonderte Erfassung von Brillen, Kontaktlinsen, Reparaturen etc. erfolgt

                derzeit nicht.

                Die Gesamtkosten 1999 betrugen ca. ATS 25.400.000,-, wobei jedoch

                Kostenerstattungen nicht enthalten sind.

 

                a) 40.713 (Vertragsabrechung)

                b), c) ATS 625,-

 

25.           Prothesen:

                Fundierte Daten können derzeit von der SGKK nicht dargestellt werden.

                Dabei gehen wir davon aus, dass nicht Zahnprothesen gemeint sind

                (zu diesen liegen Daten vor:

                Gesamtkosten

                Anzahl 1999: ATS 28.862.867,50

                Anzahl 1999: 3.910

                Durchschnittskosten pro Prothese ATS 7.381,81).

 

26.           Orthopädische Schuhe:

                Keine Trennung von Schuhen und Schuhzurichtungen sowie deren

                Reparaturen, (Gesamtkosten ohne Kostenerstattung) ca. ATS 14,687.000,-.

                a) 5.221 Verordnungen

 

                b) Durchschnittskosten pro Verordnung S 2.813,- (inkl. Zurichtungen,

                     Reparaturen!). Die Durchschnittskosten des orthopädischen Schuhes

                     könnten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand

                     exakt dargestellt werden.

 

27.           Hörgeräte:

                Auch hier sind Reparaturen enthalten.

                Gesamtaufwand 1999: ATS 28,240.000 (Vertragsabrechung)

                a) 3.417 Verordnungen

 

                b) 8.265 (inkl. Reparaturen)

 

                c) gesonderte Statistik hierfür besteht nicht; durch den Hörgerätevertrag ist

                der Preis pro Hörgerät fixiert; er beträgt pro Hörgerät bei HdO - Versorgung

                ATS 8415,- bei einer IdO - Versorgung ATS 10.805,-. Erfahrungsgemäß

                erfolgen erhebliche Zuzahlungen seitens der Versicherten

                (Komfortwünsche).

 

28.           Bandagen:

                Gesonderte Daten stehen hierfür nicht zur Verfügung

 

29.           Heilmittel:

                a) keine Daten verfügbar

                b) keine Daten verfügbar

                c) siehe Punkt 20 c

 

30.           Verwaltungsaufwand und Verrechnungsaufwand 1999:

                ATS 216,611.440,-

zu Punkte 2 u. 3

 

Von den Versicherten der Salzburger Gebietskrankenkasse sind bereits derzeit

Selbstbehalte bei diversen Versicherungsleistungen zu übernehmen. In einzelnen

Bereichen werden nur Zuschüsse geleistet (Psychotherapie, Impfungen);

insbesondere bei der Zahnprothetik besteht keine umfassende Sachleistungs -

Versorgung. Bei Inanspruchnahme von Nicht - Vertragspartnern werden nur 80 % der

tariflichen Kosten rückerstattet (20 % sind quasi Selbstbehalt, die eigentliche

Aufzahlung auf die Privathonorare liegt in der Regel höher).

 

Übersicht über derzeit bestehende Selbstbehalte Grobkalkulation Basiswerte 1999:

 

Krankenscheingebühr

ATS 50,--/Quartal

 40.700.000,--

Rezeptgebühr

ATS 45,--/Medikament

146.300.000,--

Heilbehelfe/Hilfsmittel

10 % der Kosten, mind. ATS 287,--

18.000.000,--

Transportkosten

ATS 30,--

266.000,--

Anstaltspflege

10 % für Angehörige (Schätzung)

20.000.000,--

Erholungsaufenthalt

Tagesbeitrag nach Einkommen

1.789.000,-—

Zeckenschutzimpfung

Zuschuss Serum ATS 100,--,

6.500.000,--

 

Impfung durch Arzt als Eigenleistung

 

prothetische Zahnleistung

 25 % Zuzahlung

 25.460.000,--

Psychotherapie

Zuschuss, Echtkosten höher

13.000.000,--

Zwischensumme

 

272.015.000,--

 

 

 

Wahlleistungen

80 % Kostenerstattung

 

Wahlarzt

 

10.050.000,--

Wahlzahnbehandler

 

6.900.000,--

Zwischensumme

 

16.950.000,--

 

 

 

GESAMT

 

288.965.000,--