1092/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossinnen
betreffend Förderung der
Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie bereits in der vorherigen Bundesregierung werden die Kosten für die Interventi -
onsstellen gegen Gewalt in der Familie gemeinsam vom Bundesministerium für Inne -
res und meinem Ressort getragen. Von den Interventionsstellen wurden die Förder -
mittel, die der folgenden Übersicht zu entnehmen sind, bereits 1999 beantragt. Nicht
in der Aufstellung enthalten sind die insbesondere von den Interventionsstellen Graz
und Salzburg beantragten Aufstockungen.
Die in der nachfolgenden Übersicht ausgewiesenen Förderungssummen sind jene
Beträge, die für die Interventionsstellen im Jahr 2000 (Jänner bis Dezember) vorge -
sehen sind. Darin sind auch die noch vor dem Regierungswechsel angewiesenen
Beträge in der Höhe von insgesamt S
4,850.000,-- enthalten.
|
Projektträger |
angesucht 2000 |
Förderungssumme 2000 |
|
IST Graz |
S 1,825.000,-- |
S 1,669.500,-- |
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IST Linz |
S 1,900.000,-- |
S 1,350.000,-- |
|
IST Salzburg |
S 2,326.078,50 |
S 1,516.000,-- |
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IST Wien |
S 3,631.036,28 |
S 2,700.000,-- |
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IST Innsbruck |
S 2,130.750,-- |
S 1,400.000,-- |
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IST für Betroffene des Frauenhandel (Verein LEFÖ) |
S 1,392.300,-- |
S 1,210.000,-- |
|
IST Klagenfurt |
S 1,593.230,-- |
S 1,400.000,-- |
|
IST NÖ |
S 3,181.000,-- |
S 2,100.000,-- |
|
IST BURGENLAND |
S 1,166.000,-- |
S 1,000.000,-- |
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IST Vorarlberg |
S 1,154.123,90 |
S 1,100.000,-- |
Zu Frage 3:
Der Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern ist ein gesellschaftspolitisches The -
ma, das mir ein besonderes Anliegen ist. Um diesen Schutz zu gewährleisten, wer -
den von meinem Ressort nicht nur die Interventionsstellen eingesetzt, sondern u.a.
Frauennotrufe, die Helpline, sowie ein EU - Projekt unterstützt und weitergeführt. Das
geschieht auch in Entsprechung des Regierungsübereinkommens, in dem explizit
festgehalten ist: Zur Beseitigung der Gewalt an Frauen und Kindern werden im Laufe
der nächsten Legislaturperiode entsprechende Maßnahmen zur Weiterentwicklung
und zum Ausbau des Opferschutzes, auch durch legistische Maßnahmen und den
Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, zur Einrichtung von
Prozessbegleitung für sexuell
missbrauchte Kinder und Jugendliche, zur verstärkten
internationalen Zusammenarbeit gegen Frauenhandel und zu einer verstärkten Prä -
ventions -, Sensibilisierungs - und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt.
Konkret findet im Bereich der Fördermittel für Frauenprojekte eine Erhöhung der für die
Subventionierung der Interventionsstellen gebundenen Mitteln gegenüber dem Vorjahr
um S 2,014.284,-- statt.
Zu Frage 4:
Derzeit werden vom Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit meinem
Ressort entsprechend den Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes Auftragsver -
träge ausgearbeitet.