1092/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossinnen

betreffend Förderung der

Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

 

 

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Wie bereits in der vorherigen Bundesregierung werden die Kosten für die Interventi -

onsstellen gegen Gewalt in der Familie gemeinsam vom Bundesministerium für Inne -

res und meinem Ressort getragen. Von den Interventionsstellen wurden die Förder -

mittel, die der folgenden Übersicht zu entnehmen sind, bereits 1999 beantragt. Nicht

in der Aufstellung enthalten sind die insbesondere von den Interventionsstellen Graz

und Salzburg beantragten Aufstockungen.

 

Die in der nachfolgenden Übersicht ausgewiesenen Förderungssummen sind jene

Beträge, die für die Interventionsstellen im Jahr 2000 (Jänner bis Dezember) vorge -

sehen sind. Darin sind auch die noch vor dem Regierungswechsel angewiesenen

Beträge in der Höhe von insgesamt S 4,850.000,-- enthalten.

Projektträger

 angesucht 2000

 Förderungssumme 2000

IST Graz

S 1,825.000,--

S 1,669.500,--

IST Linz

S 1,900.000,--

S 1,350.000,--

IST Salzburg

S 2,326.078,50

S 1,516.000,--

IST Wien

S 3,631.036,28

S 2,700.000,--

IST Innsbruck

S 2,130.750,--

S 1,400.000,--

IST für Betroffene des

Frauenhandel

(Verein LEFÖ)

S 1,392.300,--

S 1,210.000,--

IST Klagenfurt

S 1,593.230,--

S 1,400.000,--

IST NÖ

S 3,181.000,--

S 2,100.000,--

IST BURGENLAND

S 1,166.000,--

S 1,000.000,--

IST Vorarlberg

S 1,154.123,90

S 1,100.000,--

 

 

Zu Frage 3:

 

Der Schutz vor Gewalt an Frauen und Kindern ist ein gesellschaftspolitisches The -

ma, das mir ein besonderes Anliegen ist. Um diesen Schutz zu gewährleisten, wer -

den von meinem Ressort nicht nur die Interventionsstellen eingesetzt, sondern u.a.

Frauennotrufe, die Helpline, sowie ein EU - Projekt unterstützt und weitergeführt. Das

geschieht auch in Entsprechung des Regierungsübereinkommens, in dem explizit

festgehalten ist: Zur Beseitigung der Gewalt an Frauen und Kindern werden im Laufe

der nächsten Legislaturperiode entsprechende Maßnahmen zur Weiterentwicklung

und zum Ausbau des Opferschutzes, auch durch legistische Maßnahmen und den

Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, zur Einrichtung von

Prozessbegleitung für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche, zur verstärkten

internationalen Zusammenarbeit gegen Frauenhandel und zu einer verstärkten Prä -

ventions -, Sensibilisierungs - und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt.

Konkret findet im Bereich der Fördermittel für Frauenprojekte eine Erhöhung der für die

Subventionierung der Interventionsstellen gebundenen Mitteln gegenüber dem Vorjahr

um S 2,014.284,-- statt.

 

 

Zu Frage 4:

 

Derzeit werden vom Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit meinem

Ressort entsprechend den Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes Auftragsver -

träge ausgearbeitet.