1093/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am
6. Juli 2000 unter der Nr. 1023/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend „Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit Frauen und VertreterIn-
nen von Minderheiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Der Menschenrechtsbeirat ist durch die §§ 1 5a bis 15c des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG)
in die Rechtsordnung eingefügt. Die Vollziehung dieser Bestimmungen des Gesetzes obliegt
zwar gemäß § 98 Abs. 2 SPG dem Bundesminister für Inneres, doch sind die Mitglieder und
Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine
Weisungen gebunden. Dementsprechend sieht § 15c Abs. 2 SPG vor, dass die Mitglieder der
Kommissionen vom Beirat zu benennen sind, und § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Menschenrechtsbeirates, BGB1. II Nr. 395/1999, legt fest, dass der Beirat (selbst) sechs
Kommissionen mit mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern einsetzt. Daher ist
das gesamte Ausschreibungs - , Bewerbungs - und Auswahlverfahren in dieser Angelegenheit
dem Menschenrechtsbeirat selbst oblegen. Dieser hat mir schließlich vorgeschlagen, mit den
von ihm ausgewählten Leitern und Leiterinnen, sowie Mitgliedern der Kommissionen ent -
sprechende Verträge abzuschließen;
ich bin all diesen Vorschlägen gefolgt.
Da somit das Ausschreibungs - , Bewerbungs - und Auswahlverfahren nicht von meinem Mi-
nisterium durchgeführt worden ist, habe ich zu den einzelnen Fragen den Vorsitzenden des
Menschenrechtsbeirates, Herrn Sektionschef Dr. Gerhart Holzinger, um Stellungnahme er-
sucht; dieser hat mir hiezu nachstehendes mitgeteilt:
Zu Frage 1:
Insgesamt gab es 279 Bewerbungen, davon 107 von Frauen. Keiner der BewerberInnen hat
sich als VertreterIn einer Minderheit deklariert. Die Bewerbungen gliedern sich in 78 Neube-
werbungen für die Funktion der Leitung und 201 Neubewerbungen für die Funktion der Mit-
glieder einer Kommission des Menschenrechtsbeirates.
Zu Frage 2:
Gem. Art. I § 15 Abs. 2 der Menschenrechtsbeirats - Verordnung (MRB-V) setzt der Men-
schenrechtsbeirat (Beirat) sechs Kommissionen mit mindestens fünf und höchstens acht Mit-
gliedern ein. Vorerst wurden pro Kommission sechs Mitglieder, d.h. in Summe 36 Mitglieder,
bestellt.
Zu Frage 3:
15 Mitglieder der Kommissionen sind Frauen. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Zu Frage 4:
a) Auswahl der LeiterInnen der Kommissionen
Die Interessentlnnensuche für die Funktionen der LeiterInnen der Kommissionen des Men-
schenrechtsbeirates wurde am 24. November 1999 in der Wiener Zeitung - Amtsblatt und am
20/21. und 27/28. November 1999 in den Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“
annonciert. Weiters wurden die im Anhang 1 genannten Institutionen in einem Schreiben er-
sucht, die Annonce dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu bringen. Die
Bewerbungsfrist, die ursprünglich mit 13. Dezember 1999 befristet war, wurde in der Sitzung
des Beirates am 7. Dezember 2000 bis zum 10. Jänner 2000 erstreckt.
In der Folge hat ein vom Menschenrechtsbeirat in seiner Sitzung am 11. Jänner 2000 einge-
setztes sechsköpfiges Komitee in einer Sitzung am 1. Februar 2000 die Vorauswahl aus den
insgesamt 78 Bewerbungen getroffen. In der
Sitzung des Beirates am 22. Februar 2000 sind
die vom Komitee in die engere Auswahl gezogenen elf Bewerber und Bewerberinnen vom
Beirat gehört worden. Im Anschluß daran wurde über deren Qualifikationen beraten und ein -
stimmig die sechs Leiterinnen benannt.
Auf Grund des § 15 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), des Art. I § 15 Abs. 2 der Men -
schenrechtsbeirats - Verordnung (MRB - V) und der vom Beirat gem. Art. I § 15 Abs. 3 der
MRB - V beschlossenen Richtlinien für Struktur, Arbeitsweise und Besuche der Kommissio -
nen (Richtlinien) waren für die vom Beirat getroffene Auswahl die folgenden Kriterien maß -
geblich:
• Anerkannte Persönlichkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte (§15 Abs. 2 SPG);
• Kenntnisse von bürokratischen und administrativen Abläufen;
• Organisationstalent und - erfahrung;
• Zeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung (ca. 8 Std./Woche).
b) Auswahl der Mitglieder der Kommissionen
Die InteressentInnensuche für die Funktion der Mitglieder der Kommissionen des Menschen -
rechtsbeirates wurde in den Tageszeitungen „Die Presse - Karrierenteil“ am 8. April 2000
und in der "Wiener Zeitung“ - Amtsblatt am 14./15. April 2000 annonciert. Weiters wurden
die im Anhang 2 angeführten Institutionen ersucht, die Annonce dem in Betracht kommenden
Personenkreis zur Kenntnis zu bringen.
Die benannten LeiterInnen der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates haben gemeinsam
mit vier vom Beirat in seinen Sitzung am 4. April und am 2. Mai 2000 nominierten Mitglie -
dern des Beirates eine Vorauswahl aus den insgesamt 273 Bewerbungen durchgeführt. Die
Anzahl der Bewerbungen setzt sich aus den 201 Neubewerbungen für die Funktion der Mit -
glieder und den 72 Bewerbungen für die Funktion der Leitung einer Kommission, deren Be -
werbung auf die Funktion der Mitglieder ausgedehnt wurde, zusammen. In weiterer Folge
wurden diese in die engere Auswahl gezogenen Bewerber und Bewerberinnen von den Leite -
rInnen, die gem. Art. I § 15 Abs. 2 MRB - V ein diesbezugliches Vorschlagsrecht haben, ge -
meinsam mit den vom Beirat nominierten Mitgliedern angehört. Aufgrund des dabei erzielten
Ergebnisses haben die LeiterInnen dem Beirat jeweils mit einer kurzen Begründung, ihre Vor -
schläge erstattet. Nach einer eingehenden Beratung hat der Beirat in seiner Sitzung am 6. Juni
2000 diesen Vorschlägen folgend die 30
weiteren Mitglieder der Kommissionen bestellt.
Folgende Kriterien sind der Auswahl der Mitglieder der Kommissionen zu Grunde gelegt
worden:
- Experte oder Expertin auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie, Psyhotherapie, Soziolo -
gie, Sozialarbeit, Vollzugskunde, Verwaltungs - oder Rechtswissenschaft;
- Teamfähigkeit,
- Fähigkeit zum analytisches Denken,
- Hohe psychische Belastbarkeit.
Diese Kriterien ergeben sich aus § 15 Abs. 2 MRB - V und aus den vom Beirat beschlossenen
Richtlinien. Diese in den Richtlinien festgelegten Kriterien wurden in einer Arbeitsgruppe des
Beirates erarbeitet, im Beirat beraten und in der Sitzung am 7. Dezember 1999 beschlossen.
Bei der Ausarbeitung der Richtlinien wurden insbesondere die Erfahrungen und Empfehlun -
gen des Committee for Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Pu -
nishment (CPT) für externe Besuchsgremien berücksichtigt.“
Die beiden in der Stellungnahme angeführten
Beilagen schließe ich an.
- Anhang 1 -
Am 17. November 1999 ergingen Schreiben an die unten angeführten Institutionen, mit dem
Ersuchen die Annonce für die Funktionen der LeiterInnen der Kommissionen des
Menschenrechtsbeirates dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu bringen:
RA - Kammer Wien
RA - Kammer NO
RA - Kammer Bgld
RA - Kammer OÖ
RA - Kammer Sbg
RA - Kammer K
RA - Kammer Vbg
RA - Kammer T
Österr. Richtervereinigung
Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien
Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz
Rechtswissenschaftliche Fakultät Graz
Rechtswissenschaftliche Fakultät Salzburg
Rechtswissenschaftliche Fakultät Innsbruck
Donauuniversität Krems
UvS - Verein
Österr. Institut für Menschenrechte
- Anhang 2 -
Liste der Organisationen, die ersucht wurden die Annonce für die Funktionen der Mitglieder
des Menschenrechtsbeirates dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu
bringen.
Vorarlberger Rechtsanwaltskammer
Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Tiroler Rechtsanwaltskammer
Salzburger Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
Rechtsanwaltskammer Burgenland
Rechtsanwaltskammer Wien
UVS - Verein
Österreichische Richtervereinigung
Donau - Universität Krems
Karl Franzens Universität - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Leopold - Franzens - Universität Innsbruck - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität Linz - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität Salzburg - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Österreichische Institut für Menschenrechte
Universität Wien - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität Wien - Medizinische Fakultät
Universität Wien - Institut für Psychologie
Universität Wien - Grund und Integrativwissenschaftl. Fakultät - Institut für Politikwissenschaft
Universität Wien - Grund - und Integrativwissenschaftliche Fakultät - Institut für Soziologie
Johannes Kepler Universität Linz - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Franzens Universität Graz - Medizinische Fakultät
Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Soziologie
Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Pädagogik und Psychologie
Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Gesellschafts - und Sozialpolitik
Leopold - Franzens Universität Graz - Institut für Soziologie
Universität Salzburg - Institut für Politikwissenschaft
Leopold Franzens Universität Innsbruck - Medizinische Fakultät
Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Soziologie
Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Poltikwissenschaft
Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Verwaltungsmanagement
Universität Wien - Sozial - und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Wien - Sozial - und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät