1093/AB XXI.GP

 

 

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am

6. Juli 2000 unter der Nr. 1023/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend „Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit Frauen und VertreterIn-

nen von Minderheiten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Der Menschenrechtsbeirat ist durch die §§ 1 5a bis 15c des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG)

in die Rechtsordnung eingefügt. Die Vollziehung dieser Bestimmungen des Gesetzes obliegt

zwar gemäß § 98 Abs. 2 SPG dem Bundesminister für Inneres, doch sind die Mitglieder und

Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine

Weisungen gebunden. Dementsprechend sieht § 15c Abs. 2 SPG vor, dass die Mitglieder der

Kommissionen vom Beirat zu benennen sind, und § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des

Menschenrechtsbeirates, BGB1. II Nr. 395/1999, legt fest, dass der Beirat (selbst) sechs

Kommissionen mit mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern einsetzt. Daher ist

das gesamte Ausschreibungs - , Bewerbungs - und Auswahlverfahren in dieser Angelegenheit

dem Menschenrechtsbeirat selbst oblegen. Dieser hat mir schließlich vorgeschlagen, mit den

von ihm ausgewählten Leitern und Leiterinnen, sowie Mitgliedern der Kommissionen ent -

sprechende Verträge abzuschließen; ich bin all diesen Vorschlägen gefolgt.

Da somit das Ausschreibungs - , Bewerbungs - und Auswahlverfahren nicht von meinem Mi-

nisterium durchgeführt worden ist, habe ich zu den einzelnen Fragen den Vorsitzenden des

Menschenrechtsbeirates, Herrn Sektionschef Dr. Gerhart Holzinger, um Stellungnahme er-

sucht; dieser hat mir hiezu nachstehendes mitgeteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Insgesamt gab es 279 Bewerbungen, davon 107 von Frauen. Keiner der BewerberInnen hat

sich als VertreterIn einer Minderheit deklariert. Die Bewerbungen gliedern sich in 78 Neube-

werbungen für die Funktion der Leitung und 201 Neubewerbungen für die Funktion der Mit-

glieder einer Kommission des Menschenrechtsbeirates.

 

Zu Frage 2:

 

Gem. Art. I § 15 Abs. 2 der Menschenrechtsbeirats - Verordnung (MRB-V) setzt der Men-

schenrechtsbeirat (Beirat) sechs Kommissionen mit mindestens fünf und höchstens acht Mit-

gliedern ein. Vorerst wurden pro Kommission sechs Mitglieder, d.h. in Summe 36 Mitglieder,

bestellt.

 

Zu Frage 3:

 

15 Mitglieder der Kommissionen sind Frauen. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1

verwiesen.

 

Zu Frage 4:

 

a) Auswahl der LeiterInnen der Kommissionen

Die Interessentlnnensuche für die Funktionen der LeiterInnen der Kommissionen des Men-

schenrechtsbeirates wurde am 24. November 1999 in der Wiener Zeitung - Amtsblatt und am

20/21. und 27/28. November 1999 in den Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“

annonciert. Weiters wurden die im Anhang 1 genannten Institutionen in einem Schreiben er-

sucht, die Annonce dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu bringen. Die

Bewerbungsfrist, die ursprünglich mit 13. Dezember 1999 befristet war, wurde in der Sitzung

des Beirates am 7. Dezember 2000 bis zum 10. Jänner 2000 erstreckt.

 

In der Folge hat ein vom Menschenrechtsbeirat in seiner Sitzung am 11. Jänner 2000 einge-

setztes sechsköpfiges Komitee in einer Sitzung am 1. Februar 2000 die Vorauswahl aus den

insgesamt 78 Bewerbungen getroffen. In der Sitzung des Beirates am 22. Februar 2000 sind

die vom Komitee in die engere Auswahl gezogenen elf Bewerber und Bewerberinnen vom

Beirat gehört worden. Im Anschluß daran wurde über deren Qualifikationen beraten und ein -

stimmig die sechs Leiterinnen benannt.

 

Auf Grund des § 15 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), des Art. I § 15 Abs. 2 der Men -

schenrechtsbeirats - Verordnung (MRB - V) und der vom Beirat gem. Art. I § 15 Abs. 3 der

MRB - V beschlossenen Richtlinien für Struktur, Arbeitsweise und Besuche der Kommissio -

nen (Richtlinien) waren für die vom Beirat getroffene Auswahl die folgenden Kriterien maß -

geblich:

• Anerkannte Persönlichkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte (§15 Abs. 2 SPG);

• Kenntnisse von bürokratischen und administrativen Abläufen;

• Organisationstalent und - erfahrung;

• Zeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung (ca. 8 Std./Woche).

 

b) Auswahl der Mitglieder der Kommissionen

Die InteressentInnensuche für die Funktion der Mitglieder der Kommissionen des Menschen -

rechtsbeirates wurde in den Tageszeitungen „Die Presse - Karrierenteil“ am 8. April 2000

und in der "Wiener Zeitung“ - Amtsblatt am 14./15. April 2000 annonciert. Weiters wurden

die im Anhang 2 angeführten Institutionen ersucht, die Annonce dem in Betracht kommenden

Personenkreis zur Kenntnis zu bringen.

 

Die benannten LeiterInnen der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates haben gemeinsam

mit vier vom Beirat in seinen Sitzung am 4. April und am 2. Mai 2000 nominierten Mitglie -

dern des Beirates eine Vorauswahl aus den insgesamt 273 Bewerbungen durchgeführt. Die

Anzahl der Bewerbungen setzt sich aus den 201 Neubewerbungen für die Funktion der Mit -

glieder und den 72 Bewerbungen für die Funktion der Leitung einer Kommission, deren Be -

werbung auf die Funktion der Mitglieder ausgedehnt wurde, zusammen. In weiterer Folge

wurden diese in die engere Auswahl gezogenen Bewerber und Bewerberinnen von den Leite -

rInnen, die gem. Art. I § 15 Abs. 2 MRB - V ein diesbezugliches Vorschlagsrecht haben, ge -

meinsam mit den vom Beirat nominierten Mitgliedern angehört. Aufgrund des dabei erzielten

Ergebnisses haben die LeiterInnen dem Beirat jeweils mit einer kurzen Begründung, ihre Vor -

schläge erstattet. Nach einer eingehenden Beratung hat der Beirat in seiner Sitzung am 6. Juni

2000 diesen Vorschlägen folgend die 30 weiteren Mitglieder der Kommissionen bestellt.

Folgende Kriterien sind der Auswahl der Mitglieder der Kommissionen zu Grunde gelegt

worden:

- Experte oder Expertin auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie, Psyhotherapie, Soziolo -

  gie, Sozialarbeit, Vollzugskunde, Verwaltungs - oder Rechtswissenschaft;

- Teamfähigkeit,

- Fähigkeit zum analytisches Denken,

- Hohe psychische Belastbarkeit.

 

Diese Kriterien ergeben sich aus § 15 Abs. 2 MRB - V und aus den vom Beirat beschlossenen

Richtlinien. Diese in den Richtlinien festgelegten Kriterien wurden in einer Arbeitsgruppe des

Beirates erarbeitet, im Beirat beraten und in der Sitzung am 7. Dezember 1999 beschlossen.

Bei der Ausarbeitung der Richtlinien wurden insbesondere die Erfahrungen und Empfehlun -

gen des Committee for Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Pu -

nishment (CPT) für externe Besuchsgremien berücksichtigt.“

 

Die beiden in der Stellungnahme angeführten Beilagen schließe ich an.

- Anhang 1 -

 

Am 17. November 1999 ergingen Schreiben an die unten angeführten Institutionen, mit dem

Ersuchen die Annonce für die Funktionen der LeiterInnen der Kommissionen des

Menschenrechtsbeirates dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu bringen:

 

RA - Kammer Wien

RA - Kammer NO

RA - Kammer Bgld

RA - Kammer OÖ

RA - Kammer Sbg

RA - Kammer K

RA - Kammer Vbg

RA - Kammer T

Österr. Richtervereinigung

Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien

Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz

Rechtswissenschaftliche Fakultät Graz

Rechtswissenschaftliche Fakultät Salzburg

Rechtswissenschaftliche Fakultät Innsbruck

Donauuniversität Krems

UvS - Verein

Österr. Institut für Menschenrechte

- Anhang 2 -

 

Liste der Organisationen, die ersucht wurden die Annonce für die Funktionen der Mitglieder

des Menschenrechtsbeirates dem in Betracht kommenden Personenkreis zur Kenntnis zu

bringen.

 

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer

Steiermärkische Rechtsanwaltskammer

Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Tiroler Rechtsanwaltskammer

Salzburger Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

Rechtsanwaltskammer Burgenland

Rechtsanwaltskammer Wien

UVS - Verein

Österreichische Richtervereinigung

Donau - Universität Krems

Karl Franzens Universität - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Leopold - Franzens - Universität Innsbruck - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universität Linz - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universität Salzburg - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Österreichische Institut für Menschenrechte

Universität Wien - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universität Wien - Medizinische Fakultät

Universität Wien - Institut für Psychologie

Universität Wien - Grund und Integrativwissenschaftl. Fakultät - Institut für Politikwissenschaft

Universität Wien - Grund - und Integrativwissenschaftliche Fakultät - Institut für Soziologie

Johannes Kepler Universität Linz - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Franzens Universität Graz - Medizinische Fakultät

Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Soziologie

Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Pädagogik und Psychologie

Johannes Kepler Universität Linz - Institut für Gesellschafts - und Sozialpolitik

Leopold - Franzens Universität Graz - Institut für Soziologie

Universität Salzburg - Institut für Politikwissenschaft

Leopold Franzens Universität Innsbruck - Medizinische Fakultät

Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Soziologie

Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Poltikwissenschaft

Leopold Franzens Universität Innsbruck - Institut für Verwaltungsmanagement

Universität Wien - Sozial - und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Universität Wien - Sozial - und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät