1096/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1039/J - NR/2000 betreffend Direktoren -
bestellung BORG Feldkirch, die die Abgeordneten Dieter Brosz Freundinnen und Freunde
am 6. Juli 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Eine Entscheidung über die Ernennung des Direktors kann erst nach Vorliegen der
Stellungnahme des Zentralausschusses erfolgen.
Ad 2.:
Diese Informationen stehen nicht in kompakter Form zur Verfügung deren Beschaffung wäre
mit nicht zu vertretendein Verwaltungsaufwand verbunden, da die gesamten Bestellungs -
verfahren der vergangenen 20 Jahre analysiert werden müssten.
Ad 3. bis 10.:
Die in diesen Fragen aufgestellten Behauptungen können erst nach Wiedereinlangen des
gesamten Aktenkonvolutes einer Überprüfung auf ihre sachliche Richtigkeit unterzogen
werden. Die Behauptung über angeblich willkürlich zurückgehaltene Werteinheiten ist
unrichtig, da auf die Zuteilung von solchen für einzelne Schulen oder Schularten kein
Anspruch besteht. Es ist die Aufgabe der Landesschulräte, erforderlichenfalls Ausgleiche
zwischen einzelnen Standorten und Schularten aufgrund der sich ergebenden Erfordernisse
vor Ort vorzunehmen, und diese Behauptung konnte bereits in der Anfrage 1992/AB XX.GP
entkräftet werden.