1096/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1039/J - NR/2000 betreffend Direktoren -

bestellung BORG Feldkirch, die die Abgeordneten Dieter Brosz Freundinnen und Freunde

am 6. Juli 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Eine Entscheidung über die Ernennung des Direktors kann erst nach Vorliegen der

Stellungnahme des Zentralausschusses erfolgen.

 

Ad 2.:

Diese Informationen stehen nicht in kompakter Form zur Verfügung deren Beschaffung wäre

mit nicht zu vertretendein Verwaltungsaufwand verbunden, da die gesamten Bestellungs -

verfahren der vergangenen 20 Jahre analysiert werden müssten.

 

Ad 3. bis 10.:

Die in diesen Fragen aufgestellten Behauptungen können erst nach Wiedereinlangen des

gesamten Aktenkonvolutes einer Überprüfung auf ihre sachliche Richtigkeit unterzogen

werden. Die Behauptung über angeblich willkürlich zurückgehaltene Werteinheiten ist

unrichtig, da auf die Zuteilung von solchen für einzelne Schulen oder Schularten kein

Anspruch besteht. Es ist die Aufgabe der Landesschulräte, erforderlichenfalls Ausgleiche

zwischen einzelnen Standorten und Schularten aufgrund der sich ergebenden Erfordernisse

vor Ort vorzunehmen, und diese Behauptung konnte bereits in der Anfrage 1992/AB XX.GP

entkräftet werden.