1097/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1122/J - NR/2000 betreffend Schul - und

Lehrer/innendaten, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 7. Juli 2000

an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad1.:

Die statistischen Auswertungen befinden sich in der Beilage 1.

 

Ad 2.:

Die Zahl der beschäftigungslosen Lehrer werden von den Landesschulbehörden nicht erfasst. Es

wird lediglich die Zahl der jeweiligen Bewerber/innen erfasst. Eine Aufgliederung nach Schultypen

in dieser Erfassung ist weder möglich noch zielführend, da beispielsweise der Gegenstand Deutsch

sowohl an AHS als auch an BHS unterrichtet wird und die Bewerber sich für mehrere Schultypen

anmelden können. Die Daten der Bewerber werden daher nach persönlichen Ausbildungsdaten

gereiht, wobei Doppelbewerbungen (in mehreren Bundesländern) durchaus üblich sind.

 

Ad 3.:

Die Auswertung der vertretungsweise verwendeten Vertragslehrer (II - L - Lehrer) ergibt die Summe von rund 4.500 Personen. Eine wesentliche Änderung zu den Vorjahreszahlen konnte nicht festgestellt werden - die Veränderung liegt bei weniger als 100 Personen.

Ad 4.:

Da auf Grund einer Vielzahl von dienstrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Karenzierungen, Lehr -

pflichtermäßigungen, Pensionierungsmodelle etc.) befristete Dienstverhältnisse abgeschlossen

werden und nach Ablaufen dieser Dienstverhältnisse keine Aufzeichnungen darüber geführt

werden, ob die Vertretungen ausscheiden oder an andere Lehranstalten weiterverwendet werden,

können hiezu keine Angaben gemacht werden. Es wurde jedoch eine Auswertung im Bundes -

rechenzentrum erbeten. Sobald diese Auswertungen vorliegen, werden sie der Anfrage

nachgereicht.

 

Ad 5.:

Das Pflichtschulwesen fällt in die Kompetenz der Länder. Es liegen somit darüber keine Angaben

im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor.

 

Ad 6.:

Da diese Daten nicht gesondert erhoben werden, wurde eine Auswertung beim Bundesrechenamt

angefordert. Sobald die einzelnen Daten vorliegen, können sie der Anfrage nachgereicht werden.

 

Ad 7.+8.:

Siehe Beilage 2+3.

 

Ad 9.:

Es wurde beim Bundesrechenzentrum eine derartige Auswertung angefordert, sobald die

Informationen vorliegen, können sie der Anfrage nachgereicht werden.