1099/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka, Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter, Katharina
Pfeffer, Faul und Genossen haben an mich am 7.7.2000 unter der Nr. 1083/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage "betreffend Behebung des Informationsdefizits über das
Gefahrenpotenzial bzw. Herstellung gesicherter Daten über in Österreich lebende Hunde unter
besonderer Berücksichtigung von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
(Zucht bzw. Ausbildung) zum Schutz der österreichischen Bevölkerung“ gestellt.
Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im
Sinne des Artikels 52 Abs. 1 B - VG.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Diese Fragen betreffen nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 6, 7, 8 und 11:
Es fanden in den letzten drei Jahren insgesamt 748 Amtshandlungen betreffend „Übergriffe
von Hunden auf andere Tiere“ statt.
Zu Frage 9:
Diesbezüglich verweise ich auf die unten angeführte Übersicht. Aufgrund des
Verwaltungsaufwandes für die Datenermittlung der genannten Übersicht wurde - den Bereich
der 14 Bundespolizeidirektionen betreffend - eine Erhebung betreffend Hundebisse für den
Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt und die erhobenen Zahlen auf drei Jahre
aufgerechnet.
|
Bundesland |
Amtshandlungen |
|
Burgenland |
544 |
|
Kärnten |
1.958 |
|
Niederösterreich |
4.469 |
|
Oberösterreich |
2.561 |
|
Salzburg |
869 |
|
Steiermark |
2.640 |
|
Tirol |
737 |
|
Vorarlberg |
267 |
|
Wien |
2.722 |
|
Gesamtsumme |
16.767 |
Zu Frage 10:
Betreffend "Individuen, die aus Zuchtlinien stammen, die auf gesteigerte Aggression hin
gezüchtet oder ausgebildet wurden“ gibt es bei der Sicherheitsexekutive keine gesonderten
Statistiken. Die Strafregisterdaten dürfen aufgrund der Amtsverschwiegenheit und des
Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.
Zu Frage 12:
Die Anzahl der gefährdeten oder verletzten Bediensteten innerhalb der letzten drei Jahre
belief sich auf 152.
Zu Frage 13:
Eine sicherheitsbehördliche Zuständigkeit kommt allenfalls nur im Rahmen der Erfüllung der
Ersten Allgemeinen Hilfeleistungspflicht bei Angriffen von freilaufenden Hunden auf
Menschen oder Tiere in Betracht. Das Einfangen
freilaufender Hunde fällt im übrigen in den
Vollzugsbereich der Länder. Die Sicherheitsexekutive hat hier bestenfalls Assistenz zu
leisten. Bei „hundespezifischen“ Amtshandlungen der Sicherheitsexekutive werden - soweit
als möglich - die besonders sachkundigen Diensthundeführer beigezogen.
Zu Frage 14:
Der Vollzug und damit auch die Anordnung von Maßnahmen fällt in die Kompetenz der
Länder. Allfällige Mitwirkungsverpflichtungen werden selbstverständlich wahrgenommen.