1100/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen betreffend Sparpakete 2001 -

2003, Nr. 1057/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Die Höhe des Einsparungsbetrages wird - wie bei allen anderen Ressorts zuerst

vom Bundesministerium für Finanzen vorgegeben. Bei den kommenden Budgetver -

handlungen auf Ministerebene werden anhand der Vorgaben Umsetzungsmaßnah -

men entsprechend dem Budgetprogramm 2000 - 2003 mit dem Herrn Bundesmi -

nister für Finanzen ausverhandelt werden. Da die diesbezüglichen Verhandlungen

noch nicht durchgeführt wurden, ist es derzeit noch nicht möglich, Angaben über die

konkrete Höhe der Einsparungen sowie zu allfälligen Ausgleichsmaßnahmen zu ma -

chen. Generell kann jedoch gesagt werden, dass ein Ausgleich der Kürzungen durch

Konzentration der staatlichen Leistungen, Ausbau des Controllings sowie eine Auf -

gabendurchforstung in weiten Bereichen erreicht werden kann.

 

Lediglich bezüglich der vom Bund zu leistenden Beiträge für die Krankenanstalten -

finanzierung kann schon derzeit mitgeteilt werden, dass Einsparungen angestrebt

werden, die jeweils im Vergleich mit dem Bundesvoranschlag 2000 in einer Größen -

ordnung von rund 2,4 Mrd. S im Jahr 2001, rund 2,7 Mrd. S im Jahr 2002 und rund

2,6 Mrd. S im Jahr 2003 liegen könnten. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine

neue Vereinbarung über die Krankenanstaltenfinanzierung zustande kommt, bei der

abgesehen vom Entfall der Sonderbeiträge des Bundes die Zahlungs -  und Berech -

nungsmodalitäten der derzeit gültigen Vereinbarung beibehalten werden und dass

das Umsatzsteueraufkommen - wie vom Bundesministerium für Finanzen prognosti -

ziert - jährlich um etwa 4 % steigen wird.

 

Weiters möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf die in der jüngsten Vergan -

genheit vorgenommenen budgetwirksamen Reformmaßnahmen im Bereich der

Kranken -  und Pensionsversicherung (Sozialversicherungsänderungsgesetz 2000 -

SVÄG 2000 und Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 - SRÄG 2000) verweisen.

 

Frage 3:

 

Einsparungen im Bereich des Gesundheitswesens sollen vor allem durch die

Nutzung vorhandener Einsparungspotenziale im Bereich der Gesundheitsversor -

gungsstrukturen erreicht werden. Durch eine optimale Abstimmung der Angebote der

Versorgungseinrichtungen aufeinander und durch Kooperationen zwischen den Ein -

richtungen sollen vorhandene Parallelstrukturen reduziert werden. Es werden Struk -

turveränderungen dahingehend angestrebt, dass medizinische Leistungen jeweils an

jenen Standorten und auf jener Versorgungsebene erbracht werden, wo sie mit op -

timaler Qualität für die Patienten/Patientinnen am kostengünstigsten erbracht werden

können, damit wird es zu einer erwünschten Auslagerung ambulanter medizinischer

Leistungen in den extramuralen Bereich kommen.

 

Dies wird sich nur insofern geringfügig auf die Patienten/Patientinnen auswirken, als

sie in dem einen oder anderen Fall in der Zukunft in einer anderen Einrichtung als

bisher behandelt werden. Eine seitens des Bundes initiierte Qualitätssicherungs -

offensive und die vom Bund angestrebte Lösung von Problemen im Bereich der

Schnittstellen zwischen den Versorgungsebenen wird für alle Patienten/Patientin -

nen eine qualitätsgesicherte Versorgung und den notwendigen Behandlungsablauf

möglichst nahtlos zum jeweils optimalen Zeitpunkt in den auf die jeweiligen Behand -

lungserfordnisse spezialisierten Einrichtungen gewährleisten.

 

Zur Nutzung der vorhandenen Einsparungspotenziale sind entsprechende Verein -

barungen über Strukturveränderungen zwischen dem Bund und allen Bundesländern

Voraussetzung. Diesbezügliche Verhandlungen sind bereits im Gange. Die verein -

barten Strukturveränderungen sollen in einer neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a

B - VG über das Gesundheitswesen und die Krankenanstaltenfinanzierung und in der

bevorstehenden Revision des Österreichischen Krankenanstalten -  und Großgeräte -

planes per 1. Jänner 2001 festgehalten werden.

 

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind derzeit über die jüngst

beschlossenen Reformen (SVÄG 2000 und SRÄG 2000) hinausgehende Maßnah -

men nicht absehbar. Die in den vergangenen Monaten beschlossenen Maßnahmen

in diesem Bereich sahen insbesondere drei Maßnahmen vor:

                - die Erhöhung der Rezeptgebühr,

                - die Einführung des Behandlungsbeitrages,

                - das Einfrieren der Verwaltungskosten in der Sozialversicherung.

 

Mit diesen Maßnahmen soll die Trendumkehr hinsichtlich der negativen Gebarungs -

entwicklung in der Krankenversicherung eingeleitet werden.

 

Frage 4:

 

Gerade im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung wurden mit den Maß -

nahmen des SRÄG 2000 und SVÄG 2000 umfangreiche Reformschritte gesetzt:

 

Diese Maßnahmen werden im erheblichen Ausmaß zur Konsolidierung des Bundes -

budgets in den kommenden Jahren beitragen. Die finanziellen Auswirkungen der

Maßnahmen sind größtenteils in den jeweiligen finanziellen Erläuterungen darge -

stellt. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang die im Zuge der parlamentari -

schen Beratungen noch vorgenommenen Änderungen, so ergeben sich in den

kommenden Jahren folgende prognostizierte Einsparungen beim Bundesbeitrag zur

Pensionsversicherung:

 

Jahr                        Einsparungen in Mrd. Schilling

2001                                           3,3

2002                                           8,8

2003                                         14,9

2004                                         17,3

 

Weiter gehende budgetwirksame Maßnahmen sind derzeit nicht abzusehen.

 

Frage 5:

 

Der Nationalrat hat jüngst folgenden Entschließungsantrag gefasst:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das Pensionssystem nach folgenden

Grundsätzen langfristig finanziell sicherzustellen: Die steigende Lebenserwar -

tung muss laufend im Leistungsrecht Berücksichtigung finden. In bereits ge -

währte Pensionen darf nicht eingegriffen werden. Beitragserhöhungen sind zu

vermeiden. Die betriebliche und private Altersvorsorge (zweite und dritte Säule)

sollen als Ergänzung der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgebaut wer -

den, mit dem Ziel, die zusätzliche Belastung eines steigenden Anteils nicht

mehr erwerbstätiger Personen an der Bevölkerung langfristig abzufedern.“

 

Ich stimme dem Inhalt dieser Entschließung zu, insbesondere auch in Bezug auf

die Aussagen zum Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge (2. und 3.

Säule). Diese sollen als Ergänzung und nicht als Substitution der 1. Säule ausgebaut

werden, um den Lebensstandard der älteren Generation nachhaltig abzusichern.

 

Frage 6:

 

Im Rahmen des Vorganges „Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ wurden

vier Arbeitsgruppen eingerichtet, und zwar

                - Arbeitskreis 1: Krankenversicherung und Unfallversicherung,

                - Arbeitskreis 2: Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik,

                - Arbeitskreis 3: Sozialhilfe und Pflegesicherung sowie

                - Arbeitskreis 4: Familientransfers und Familienförderung.

 

Die Fertigstellung der Expertenberichte und die Zusammenfassung sind bis Ende

September vorgesehen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Expertengruppen

können Aussagen über notwendige Anpassungen gemacht werden.

 

Die Zusatzfrage lässt offen, in welchen konkreten Bereichen aus der Sicht der anfra -

genden Abgeordneten „der Missbrauch der Sozialleistungen durch Reiche ... endlich

beseitigt werden“ soll, insbesondere auch weil das unter der Bezeichnung ‚,Karenz -

geld für alle“ entwickelte Modell im geltenden Leistungsrecht gar nicht umgesetzt ist

und es deshalb nicht zu diesbezüglichen Missbräuchen kommen kann.

Sollte sich diese Frage lediglich auf die Pläne für das künftige Kinderbetreuungsgeld

beziehen, so ist festzuhalten, dass das Kinderbetreuungsgeld eine Familienleistung

ist, das die Betreuungsleistung abgelten soll und keine Sozialleistung, die nur bei

Bedürftigkeit zur Auszahlung kommen soll. Nach dem Grundsatz „jedes Kind ist

gleich viel wert“ soll das Familieneinkommen keine Rolle spielen, da grundsätzlich

alle Eltern diese Leistung erbringen. Darüber hinaus verfügen junge Eltern in der

Regel nicht über ein solches überdurchschnittliches Einkommen, das die Kürzung,

bzw. Streichung des Kinderbetreuungsgeldes rechtfertigen würde.

 

Die Realisierung des Kinderbetreuungsgeldes wurde auf das Jahr 2002 verschoben,

weil der Familienlastenausgleichsfonds aus den Minderausgaben mehrere Milliarden

in den Jahren 2000 und 2001 zur Budgetkonsolidierung beiträgt. Außerdem gibt es

beim Familienlastenausgleichsfonds eine soziale Staffelung auf der Finanzierungs -

seite.

 

Frage 7:

 

Es ist nicht richtig, dass die jetzige Bundesregierung die Bauern und Unternehmer im

Bereich der Sozialversicherung besonders begünstigt: Beide Gruppen haben gerade

im Rahmen der jüngsten Novellenpakete zum Teil drastische finanzielle Einschnitte

über sich ergehen lassen müssen, unter anderem durch folgende Maßnahmen:

 

                - Im Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes wird der Beitrags -

                   satz der gewerblichen Selbständigen in der Pensionsversicherung von 14,5 %

                   auf 15,0 % erhöht.

 

                - Eine analoge Beitragssatzerhöhung erfahren auch die Bauern: Hier wird der

                   Beitragssatz in der Pensionsversicherung von 14,0% auf 14,5% erhöht.

 

                - Darüber hinaus wird der Krankenversicherungsbeitrag der bäuerlichen Pensio -

                   nisten von 3,75 % auf 4,25 % erhöht. Zusätzlich wird für diese Personengruppe

                   ein Solidaritätsbeitrag von 0,5 % eingeführt.

 

Frage 8:

 

Eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,2 % bei gleichzeitiger Sen -

kung der Arbeiterkammerumlage um 0,2 % steht nicht zur Diskussion.