1101/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Pittermann, Reitsamer und GenossInnen, betreffend Aufwendungen
und Selbstbehalte bei der Betriebskrankenkasse Pengg, Nr.1086/J, wie folgt:
Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche -
rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort
liegt bei.
Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur
jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -
gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen über -
haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.
Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -
tung nicht zur Verfügung.
Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,
dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,
BGBl. Nr. 745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -
und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. Nr. 783/1996 in der
Fassung des BGBl. II Nr.473/1998, die
Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar
den jeweiligen Kostenträger also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -
träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder
anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die
Frage des Kostenträgers unerheblich.
Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.
keine ausreichend differenzierten
Datengrundlagen zur Verfügung.
Beilage:



