1101/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und GenossInnen, betreffend Aufwendungen

und Selbstbehalte bei der Betriebskrankenkasse Pengg, Nr.1086/J, wie folgt:

 

Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche -

rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort

liegt bei.

 

Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur

jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -

gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen über -

haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.

 

Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -

tung nicht zur Verfügung.

 

Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,

dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,

BGBl. Nr. 745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -

und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl. Nr. 783/1996 in der

Fassung des BGBl. II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar

den jeweiligen Kostenträger also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -

träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder

anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die

Frage des Kostenträgers unerheblich.

 

Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.

keine ausreichend differenzierten Datengrundlagen zur Verfügung.

Beilage: