1106/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen
und Selbstbehalte bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, Nr. 1098/J,
wie folgt:
Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Ver -
sicherungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Ant -
wort liegt bei.
Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur
jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungsgesetze
von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen überhaupt oder in
dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.
Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -
tung nicht zur Verfügung.
Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,
dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,
BGBl.Nr.745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der
Verordnung betreffend die Diagnosen -
und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl.Nr.783/1996 in der Fas -
sung des BGBl.II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar den
jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungsträger, zu
dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder an -
spruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die Frage
des Kostenträgers unerheblich.
Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.
keine ausreichend differenzierten
Datengrundlagen zur Verfügung.
Beilage:
Zeichen: I/Li/Hu/2359/2000
Auskunft: Herr AL Lierl, 1100 DW
e-mail: leistung@bgkk.sozvers.at
Bundesministerium für
Soziale Sicherheit und Generationen
Stubenring 1
1010 Wien Eisenstadt, 11. August 2000
Parlamentarische Anfrage betreffend die Aufwendungen
und Selbstbehalte in der Krankenversicherung
Ihr Schreiben vom 14. Juli 2000, Zeichen: GZ: 20.001/118 - 5/00
Sehr geehrte Damen und Herren,
die gefertigte Kasse nimmt zu der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Pittermann,
Reitsamer und Genossinnen, betreffend der Aufwendungen und Selbstbehalte bei der BGKK
wie folgt Stellung:
Rezeptgebühr
Krankenscheingebühr
Selbstbehalte bei Heilbehelfen, Hilfsmittel
Zahnersatz, Kieferregulierungen
Anstaltspflege für Angehörige
Zuzahlungen bei Rehabilitations - und Kuraufenthalten
Fahrtspesen
Transportkosten
In Summe sind für das Jahr 1999 rund S 184 Mio. an Selbstbehalten eingehoben worden
|
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In S 1.000,-- |
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Rezeptgebühr |
76.900 |
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Krankenscheingebühr |
16.130 |
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Selbstbehalte bei Heilbehelfen, Hilfsmittel |
41.802 |
|
Zahnersatz, Kieferregulierungen |
36.000 |
|
Anstaltspflege für Angehörige |
7.758 |
|
Zuzahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten |
550 |
|
Zuzahlungen bei Kuraufenthalten |
339 |
|
Fahrtspesen |
3.478 |
|
Transportkosten |
750 |
|
Summe |
183.707 |
Nein
Nein
117.626 Versicherte exkl. geringfügig Beschäftigte
58.490 Mitversicherte
Auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist für den niedergelassenen Bereich
keine Codierung der Diagnosen bei der Verrechnung vorgesehen. Daher ist es unserer Kas -
se nicht möglich diese Frage zu beantworten.
Es werden jedoch die Diagnosen bei den Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit (Krankenstand, Spitalsaufenthalt) erfasst (siehe Fragen 11 und 18).
Auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist für den niedergelassenen Bereich
keine Codierung der Diagnosen bei der Verrechnung vorgesehen. Daher ist es unserer Kas -
se nicht möglich diese Frage zu beantworten.
Es werden jedoch die Diagnosen bei den Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit (Krankenstand, Spitalsaufenthalt) erfasst (siehe Fragen 11 und 18).
a) 13,2Tage
b) 12,6Tage
a) siehe Beilage 1
b) siehe Beilage 2
Eine detailliertere Aufschlüsselung der Diagnosen ist nach den statistischen Weisungen nicht
vorgesehen und wird daher nicht routinemäßig abgefragt. Diese Abfragen sind nur mit einem
beträchtlichen personellen, zeitlichen und Programmieraufwand möglich
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsträger.
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund der von allen Gebietskrankenkassen praktizierten Fremdkassenverrechnung, die
eine Vorschreibung der Kosten an den leistungszuständigen Versicherungsträger nur mehr
in Form von Gesamtsummen vorsieht, ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen und oder
Leistungen für Versicherte und Angehörige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der
BGKK ärztliche Hilfe in Anspruch genommen
haben nicht möglich. Die angegebenen Daten
beziehen sich daher lediglich auf burgenländische Versicherte, die einen burgenländischen
Vertragsarzt aufgesucht haben.
Anmerkung: Die in der Folge angegebenen Anzahlen und Beträge stellen auf die verrech -
neten Krankenkassenschecks bzw. sonstige Verrechnungsbelege (z.B. Überweisungen) ab
und nicht auf die Person des Anspruchsberechtigten. Beispiel: Ein Versicherter der BGKK
sucht einen Arzt für Allgemeinmedizin auf (1 Krankenkassenscheck). Dieser überweist ihn zu
einem Facharzt für Innere Medizin (1 Überweisung) und zu einem Facharzt für Orthopädie (1
Überweisung). Dieser Versicherte wird als Fall somit dreimal erfasst.
a) Versicherte: 306.548
Angehörige: 110.505
b) Versicherte: S 160.796.538,00
Angehörige: S 42.097.986,45
c) Versicherte: S 524,54
Angehörige: S 380,96
d) Aufgrund des gemischten Honorierungssystems (Quartalsfallpauschale und spezifi -
sche Einzelleistungen) ist eine Kostenermittlung pro Behandlung nicht möglich.
e) Durchschnittliche Kosten für Medikamenten pro Anspruchsberechtigten lt. FOKO:
S 3.883,73
f)
aa) Kostenermittlung mangels entsprechender Daten nicht möglich.
ab) Durch die LKF - Finanzierung und der damit verbundenen pauschalen Abgel -
tung der Leistungen durch die KV - Träger ist derzeit eine Kostenermittlung
nicht möglich.
Eine Aufgliederung der Anzahl bzw. der Kosten für Visitenleistungen auf Versicherte und
Angehörige ist nicht möglich.
a) Visiten gesamt: 195.209
b) Visiten gesamt: S 43.242.460,00
c) Durchschnittliche Visiten kosten gesamt: S 221,52
d) Ermittlung entsprechender Daten aufgrund des gemischten Honorierungssystems
nicht möglich.
Siehe auch Anmerkung bei Frage 14
a) Versicherte: 178.500
Angehörige: 70.186
b) Versicherte: S 116.232.131,48
Angehörige: S 39.412.209,23
c) Versicherte: S 651,16
Angehörige: S 561,54
d) Aufgrund des gemischten Honorierungssystems (Quartalsfallpauschale und spezifi -
sche Einzelleistungen) ist eine Kostenermittlung pro Behandlung nicht möglich.
Eine Aufgliederung der Anzahl der Ambulanzbesuche auf Versicherte und Angehörige ist
nicht möglich.
a) Ambulanzbesuche gesamt: 54.789
b) LKF - Finanzierung
c) LKF - Finanzierung
d) LKF - Finanzierung
e) Die burgenländischen Spitalsambulanzen melden derzeit keine Diagnosen bei Am -
bulanzbesuchen.
a) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -
cherte und Mitversicherte siehe Beilage 3.
b) LKF - Finanzierung
c) LKF - Finanzierung
d) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -
cherte und Mitversicherte siehe Beilage 4.
e) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -
cherte und Mitversicherte siehe Beilage 4.
Eine Aufgliederung der Anzahl der Patienten auf Versicherte und Angehörige die in Privat -
spitälern behandelt wurden ist nicht möglich. Insgesamt wurden 290 Anspruchsberechtigte
der BGKK in Privatspitäler stationär
behandelt.
a) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 16 Tage
b) Kein Datenmaterial verfügbar
c) Kein Datenmaterial verfügbar
Datenmaterial bezieht sich auf burgenländische Anspruchsberechtigte, die Medikamente in
burgenländischen öffentlichen Apotheken bzw. bei hausapothekenführenden Ärzten bezogen
haben. Die Medikamentengesamtkosten lt. FOKO betrugen im Jahr 1999 S 510.277.191,44.
a) Kostenintensivste Medikamente lt. FOKO..
ZOCORD FTBL 20 MG
MAG Z + INKORP.TOPICALE FORM
NORVASC TBL 5 MG
FOSAMAX TBL
ACECOMB TBL
CO - RENITEC TBL
SEROPRAM FTBL 20 MG
ULCUSAN FTBL 40 MG
SORTIS FTBL
ERYPO FSPR 10000IE 1,0 ML
SUPRESSIN TBL 4 MG
PRAVACHOL TBL 20 MG
SEROXAT FTBL 20 MG
LOSEC KPS 20 MG
LOVENOC SPRAMP 40 MG
DILATREND TBL 25 MG
BETAFERON TRSTAMP + LSM
TEBOFORTAN FTBL 40 MG
TRENTAL DRG 400 MG
RENITEC TBL 10 MG
KLACID FTBL 250 MG
b) Kosten pro Patient lt. FOKO: S 4.323,86
c) Kosten pro Verordnung lt. FOKO: S 241,30
d) Am häufigsten verordnete Medikamente:
THROMBO ASS FTBL 100 MG
TEBOFORTAN FTBL 40 MG
NORVASC TBL 5 MG
MAGNQSOLV GRAN 6,1 G BTL
CO - RENITEC TBL
TRENTAL DRG 400 MG
PARKAMED 500 FTBL
LASIC TBL 40 MG
ZOCORD FTBL 20 MG
ACECOMB TBL
ULCUSAN FTBL 40 MG
DAFLON FTBL 500 MG
RENITEC TBL 10 MG
AEROMUC TBL LSL 600 MG
SUPRESSIN TBL 4 MG
SEROPRAM FTBL 20 MG
DEFLAMAT RET KPS 75 MG
LOSEC KPS 20 MG
LEXOTANIL ROCH TBL 3 MG
FOSAMAX TBL
e) Höchster Betrag für Anspruchsberechtigten lt. FOKO:
S 413.113,--
Eine Aufgliederung der Anzahl der Kuraufenthalte auf Versicherte und Angehörige ist nicht
möglich. Insgesamt wurden 179 Anspruchsberechtigte der BGKK in Kurheimen stationär
behandelt.
a) S 2.498.524,--
b) 0,3%
c) Erkrankungen des Bewegungs - und Stützapparates. Detailliertere Angaben der Dia -
gnose ist nicht möglich.
Eine Aufgliederung der Anzahl der Rehabilitationsfälle auf Versicherte und Angehörige ist
nicht möglich. Insgesamt wurden 68 Anspruchsberechtigte der BGKK in Rehabzentren sta -
tionär behandelt.
d) S 6.560.231,60
e) Wert im Promillebereich
f) Herz - Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Siehe beiliegende KL 35 Statistik.
Unter der Annahme, dass die Kosten für Hilfsmittel bekanntgegeben werden sollen, siehe
beiliegende KL 35 Statistik.
S 96.801.568,42