1106/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen

und Selbstbehalte bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, Nr. 1098/J,

wie folgt:

 

Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Ver -

sicherungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Ant -

wort liegt bei.

 

Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur

jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungsgesetze

von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen überhaupt oder in

dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.

 

Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -

tung nicht zur Verfügung.

 

Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,

dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen,

BGBl.Nr.745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -

und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBl.Nr.783/1996 in der Fas -

sung des BGBl.II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar den

jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungsträger, zu

dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder an -

spruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die Frage

des Kostenträgers unerheblich.

 

Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.

keine ausreichend differenzierten Datengrundlagen zur Verfügung.

Beilage:

 

Zeichen: I/Li/Hu/2359/2000

Auskunft: Herr AL Lierl, 1100 DW

e-mail: leistung@bgkk.sozvers.at

 

 

 

Bundesministerium für

Soziale Sicherheit und Generationen

Stubenring 1

1010 Wien                                                                                         Eisenstadt, 11. August 2000

 

 

 

Parlamentarische Anfrage betreffend die Aufwendungen

und Selbstbehalte in der Krankenversicherung

Ihr Schreiben vom 14. Juli 2000, Zeichen: GZ: 20.001/118 - 5/00

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die gefertigte Kasse nimmt zu der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Pittermann,

Reitsamer und Genossinnen, betreffend der Aufwendungen und Selbstbehalte bei der BGKK

wie folgt Stellung:

 

Frage 1

Rezeptgebühr

Krankenscheingebühr

Selbstbehalte bei Heilbehelfen, Hilfsmittel

Zahnersatz, Kieferregulierungen

Anstaltspflege für Angehörige

Zuzahlungen bei Rehabilitations - und Kuraufenthalten

Fahrtspesen

Transportkosten

 

Frage 2

In Summe sind für das Jahr 1999 rund S 184 Mio. an Selbstbehalten eingehoben worden

 

Frage 3

 

 

In S 1.000,--

 

 

Rezeptgebühr

76.900

Krankenscheingebühr

16.130

Selbstbehalte bei Heilbehelfen, Hilfsmittel

41.802

Zahnersatz, Kieferregulierungen

36.000

Anstaltspflege für Angehörige

7.758

Zuzahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten

550

Zuzahlungen bei Kuraufenthalten

339

Fahrtspesen

3.478

Transportkosten

750

Summe

183.707


 

Frage 4

Nein

 

Frage 5

Nein

 

Frage 6

117.626 Versicherte exkl. geringfügig Beschäftigte

 

Frage 7

58.490 Mitversicherte

 

Frage 8

Auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist für den niedergelassenen Bereich

keine Codierung der Diagnosen bei der Verrechnung vorgesehen. Daher ist es unserer Kas -

se nicht möglich diese Frage zu beantworten.

Es werden jedoch die Diagnosen bei den Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge

Krankheit (Krankenstand, Spitalsaufenthalt) erfasst (siehe Fragen 11 und 18).

 

Frage 9

Auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist für den niedergelassenen Bereich

keine Codierung der Diagnosen bei der Verrechnung vorgesehen. Daher ist es unserer Kas -

se nicht möglich diese Frage zu beantworten.

Es werden jedoch die Diagnosen bei den Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge

Krankheit (Krankenstand, Spitalsaufenthalt) erfasst (siehe Fragen 11 und 18).

 

Frage 10

    a) 13,2Tage

    b) 12,6Tage

 

Frage 11

    a) siehe Beilage 1

    b) siehe Beilage 2

 

Eine detailliertere Aufschlüsselung der Diagnosen ist nach den statistischen Weisungen nicht

vorgesehen und wird daher nicht routinemäßig abgefragt. Diese Abfragen sind nur mit einem

beträchtlichen personellen, zeitlichen und Programmieraufwand möglich

 

Frage 12

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsträger.

 

Frage 13

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger.

 

Frage 14

Aufgrund der von allen Gebietskrankenkassen praktizierten Fremdkassenverrechnung, die

eine Vorschreibung der Kosten an den leistungszuständigen Versicherungsträger nur mehr

in Form von Gesamtsummen vorsieht, ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen und oder

Leistungen für Versicherte und Angehörige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der

BGKK ärztliche Hilfe in Anspruch genommen haben nicht möglich. Die angegebenen Daten

beziehen sich daher lediglich auf burgenländische Versicherte, die einen burgenländischen

Vertragsarzt aufgesucht haben.

 

Anmerkung: Die in der Folge angegebenen Anzahlen und Beträge stellen auf die verrech -

neten Krankenkassenschecks bzw. sonstige Verrechnungsbelege (z.B. Überweisungen) ab

und nicht auf die Person des Anspruchsberechtigten. Beispiel: Ein Versicherter der BGKK

sucht einen Arzt für Allgemeinmedizin auf (1 Krankenkassenscheck). Dieser überweist ihn zu

einem Facharzt für Innere Medizin (1 Überweisung) und zu einem Facharzt für Orthopädie (1

Überweisung). Dieser Versicherte wird als Fall somit dreimal erfasst.

 

    a) Versicherte: 306.548

        Angehörige: 110.505

 

    b) Versicherte: S 160.796.538,00

        Angehörige: S 42.097.986,45

 

    c) Versicherte: S 524,54

        Angehörige: S 380,96

 

    d) Aufgrund des gemischten Honorierungssystems (Quartalsfallpauschale und spezifi -

        sche Einzelleistungen) ist eine Kostenermittlung pro Behandlung nicht möglich.

 

    e) Durchschnittliche Kosten für Medikamenten pro Anspruchsberechtigten lt. FOKO:

        S 3.883,73

 

    f)

        aa) Kostenermittlung mangels entsprechender Daten nicht möglich.

 

        ab) Durch die LKF - Finanzierung und der damit verbundenen pauschalen Abgel -

               tung der Leistungen durch die KV - Träger ist derzeit eine Kostenermittlung

               nicht möglich.

 

Frage 15

Eine Aufgliederung der Anzahl bzw. der Kosten für Visitenleistungen auf Versicherte und

Angehörige ist nicht möglich.

 

    a) Visiten gesamt: 195.209

 

    b) Visiten gesamt: S 43.242.460,00

 

    c) Durchschnittliche Visiten kosten gesamt: S 221,52

 

    d) Ermittlung entsprechender Daten aufgrund des gemischten Honorierungssystems

        nicht möglich.

 

Frage 16

Siehe auch Anmerkung bei Frage 14

    a) Versicherte: 178.500

        Angehörige: 70.186

 

    b) Versicherte: S 116.232.131,48

        Angehörige: S 39.412.209,23

 

    c) Versicherte: S 651,16

        Angehörige: S 561,54

 

    d) Aufgrund des gemischten Honorierungssystems (Quartalsfallpauschale und spezifi -

        sche Einzelleistungen) ist eine Kostenermittlung pro Behandlung nicht möglich.

 

Frage 17

Eine Aufgliederung der Anzahl der Ambulanzbesuche auf Versicherte und Angehörige ist

nicht möglich.

 

    a) Ambulanzbesuche gesamt: 54.789

 

    b) LKF - Finanzierung

 

    c) LKF - Finanzierung

 

    d) LKF - Finanzierung

 

    e) Die burgenländischen Spitalsambulanzen melden derzeit keine Diagnosen bei Am -

        bulanzbesuchen.

 

Frage 18

 

    a) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -

        cherte und Mitversicherte siehe Beilage 3.

 

    b) LKF - Finanzierung

 

    c) LKF - Finanzierung

 

    d) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -

        cherte und Mitversicherte siehe Beilage 4.

 

    e) Eine Aufgliederung auf Versicherte und Angehörige ist nicht möglich. Werte für Versi -

        cherte und Mitversicherte siehe Beilage 4.

 

Frage 19

Eine Aufgliederung der Anzahl der Patienten auf Versicherte und Angehörige die in Privat -

spitälern behandelt wurden ist nicht möglich. Insgesamt wurden 290 Anspruchsberechtigte

der BGKK in Privatspitäler stationär behandelt.

    a) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 16 Tage

 

    b) Kein Datenmaterial verfügbar

 

    c) Kein Datenmaterial verfügbar

 

Frage 20

Datenmaterial bezieht sich auf burgenländische Anspruchsberechtigte, die Medikamente in

burgenländischen öffentlichen Apotheken bzw. bei hausapothekenführenden Ärzten bezogen

haben. Die Medikamentengesamtkosten lt. FOKO betrugen im Jahr 1999 S 510.277.191,44.

 

    a) Kostenintensivste Medikamente lt. FOKO..

        ZOCORD FTBL 20 MG

        MAG Z + INKORP.TOPICALE FORM

        NORVASC TBL 5 MG

        FOSAMAX TBL

        ACECOMB TBL

        CO - RENITEC TBL

        SEROPRAM FTBL 20 MG

        ULCUSAN FTBL 40 MG

        SORTIS FTBL

        ERYPO FSPR 10000IE 1,0 ML

        SUPRESSIN TBL 4 MG

        PRAVACHOL TBL 20 MG

        SEROXAT FTBL 20 MG

        LOSEC KPS 20 MG

        LOVENOC SPRAMP 40 MG

        DILATREND TBL 25 MG

        BETAFERON TRSTAMP + LSM

        TEBOFORTAN FTBL 40 MG

        TRENTAL DRG 400 MG

        RENITEC TBL 10 MG

        KLACID FTBL 250 MG

 

    b) Kosten pro Patient lt. FOKO: S 4.323,86

 

    c) Kosten pro Verordnung lt. FOKO: S 241,30

 

    d) Am häufigsten verordnete Medikamente:

        THROMBO ASS FTBL 100 MG

        TEBOFORTAN FTBL 40 MG

        NORVASC TBL 5 MG

        MAGNQSOLV GRAN 6,1 G BTL

        CO - RENITEC TBL

        TRENTAL DRG 400 MG

        PARKAMED 500 FTBL

        LASIC TBL 40 MG

        ZOCORD FTBL 20 MG

        ACECOMB TBL

        ULCUSAN FTBL 40 MG

        DAFLON FTBL 500 MG

        RENITEC TBL 10 MG

        AEROMUC TBL LSL 600 MG

        SUPRESSIN TBL 4 MG

        SEROPRAM FTBL 20 MG

        DEFLAMAT RET KPS 75 MG

        LOSEC KPS 20 MG

        LEXOTANIL ROCH TBL 3 MG

        FOSAMAX TBL

 

    e) Höchster Betrag für Anspruchsberechtigten lt. FOKO:

        S 413.113,--

 

Frage 21

Eine Aufgliederung der Anzahl der Kuraufenthalte auf Versicherte und Angehörige ist nicht

möglich. Insgesamt wurden 179 Anspruchsberechtigte der BGKK in Kurheimen stationär

behandelt.

 

    a) S 2.498.524,--

 

    b) 0,3%

 

    c) Erkrankungen des Bewegungs - und Stützapparates. Detailliertere Angaben der Dia -

        gnose ist nicht möglich.

 

Frage 22

Eine Aufgliederung der Anzahl der Rehabilitationsfälle auf Versicherte und Angehörige ist

nicht möglich. Insgesamt wurden 68 Anspruchsberechtigte der BGKK in Rehabzentren sta -

tionär behandelt.

 

    d) S 6.560.231,60

 

    e) Wert im Promillebereich

 

    f) Herz - Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen

 

Frage 23

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 24

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 25

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 26

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

Frage 27

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 28

Siehe beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 29

Unter der Annahme, dass die Kosten für Hilfsmittel bekanntgegeben werden sollen, siehe

beiliegende KL 35 Statistik.

 

Frage 30

S 96.801.568,42