1111/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen
und Selbstbehalte bei der Betriebskrankenkasse der Austria Tabak AG,
Nr.1110/J, wie folgt:
Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche -
rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort
liegt bei.
Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen dass bei den Versicherungsträgern nur
jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -
gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt dass nicht alle gestellten Fragen über -
haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.
Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor-
tung nicht zur Verfügung.
Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19 ist aus meiner Sicht noch festzuhalten,
dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen
BGBl.Nr.745/1996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -
und Leistungsdokumentation im stationären
Bereich, BGBl.Nr.783/1996 in der
Fassung des BGBl.II Nr.473/1998 die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar
den jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -
träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder
anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die
Frage des Kostenträgers unerheblich.
Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.
keine ausreichend differenzierten
Datengrundlagen zur Verfügung.
Betriebskrankenkasse
Austria Tabak
Porzellangasse 51
Bundesministerium Postfach 14
für soz. Sicherheit u. Generationen 1091 Wien
Stubenring 1 Tel: ++43 (1)31342 - 1450
1010 Wien Fax:++43 (1)31342 - 1469
Zweigstellen:
1160 Wien, Paltaufgasse 12 - 14. Tel.: (1)31342 - 2222
2410 Hamburg, Postfach 66. Tel.: (02185)62351 - 252
3500 Krems, Postfach 50, Tel.: (02732) 87 506 - 18
8280 Fürstenteld, Postfach 24. Tel.: (03382)52481 - 20
4010 Linz. Postfach 114, Tel.: (0732) 7722 72 - 221
6130 Schwaz. Postfach 94, Tel.: (05242)69 08 - 226
Ihr Zeichen GZ: 20.001/118 - 5/00
Ihre Nachricht vom 14.7.2000
Unser Zeichen I/14/00
Wien 10. August 2000
Betrifft: Parlamentarische Anfrage Nr.1110/J
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer und Genossinnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen nehmen wir wie folgt Stellung:
1: Bei unserer Kasse bestehen die gesetzlichen Selbstbehalte;
2, 3: Selbstbehalte werden nicht gesondert erfaßt;
4, 5: es bestehen keine gesonderten Selbstbehalte für Kinder und für andere Angehörige;
6: zum Stichtag 31.12.1999 gab es 3.154 Versicherte;
7: zum Stichtag 31.12.1999 gab es 986 Mitversicherte
9: für Mitversicherte werden die Diagnosen nicht erfaßt;
12: im Jahr 1999 führten 7 Krankenstände in die Invaliditätspension;
a) das Durchschnittsalter betrug bei Männern 52, bei Frauen 48
b) Diagnosen für Männer: STP apoplekt.Insult, KHK, chronische Lumbalgie,
SHT, Tetraplegie, arthrot. OSG
Diagnosen für Frauen: Lumboischialgie;
13: Im Jahr 1999 gab es eine Berufskrankheit, und zwar Tabakstauballergie;
14 - 17: die entsprechenden Daten liegen bei der Kasse nicht auf, sondern bei den jeweiligen
Gemeinsamen Verrechnungsstellen der Gebietskrankenkassen;
19: im Jahr 1999 gab es 57 Fälle mit 568 Tagen von Versicherten und 14 Fälle mit
69 Tagen von Familienangehörigen in Privatspitälern
30: wir verweisen auf § 445 ASVG;
zu den Punkten 6 - 8, 10,11,18 und 20 - 29 verweisen wir auf die beiliegende Erfolgsrechnung
und Statistik für 1999.