1112/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Pittermann, Reitsamer und Genossinnen, betreffend Aufwendungen

und Selbstbehalte bei der Tiroler Gebietskrankenkasse, Nr.1111/J, wie folgt:

 

Ich habe die gegenständliche parlamentarische Anfrage dem genannten Versiche-

rungsträger zur Stellungnahme übermittelt. Die diesbezüglich ergangene Antwort

liegt bei.

 

Ergänzend dazu darf ich darauf hinweisen, dass bei den Versicherungsträgern nur

jene Daten aufliegen, die unmittelbar für den Vollzug der Sozialversicherungs -

gesetze von Bedeutung sind. Dies erklärt, dass nicht alle gestellten Fragen über -

haupt oder in dem erwünschten Umfang beantwortet werden können.

 

Meinem Ressort stehen darüber hinausgehende Unterlagen zur Anfragebeantwor -

tung nicht zur Verfügung.

 

Insbesondere zu den Fragen 17 bis 19, ist aus meiner Sicht noch festzuhalten

dass gemäß dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen

BGBI. Nr. 745/1 996 i.V.m. der Anlage 2 der Verordnung betreffend die Diagnosen -

und Leistungsdokumentation im stationären Bereich, BGBI.Nr.783/1996 in der

Fassung des BGBI.II Nr.473/1998, die Krankenanstalten pro stationärem Fall zwar

den jeweiligen Kostenträger, also etwa den zuständigen Krankenversicherungs -

träger, zu dokumentieren haben, nicht aber, ob es sich um eine/n Versicherte/n oder

anspruchsberechtige/n Angehörige/n handelt. Diese Unterscheidung ist für die

Frage des kostenträgers unerheblich.

 

Daher stehen meinem Ressort auch zur Beantwortung dieser Fragen keine bzw.

keine ausreichend differenzierten Datengrundlagen zur Verfügung.

Stellungnahme zu der parlamentarischen Anfrage

der Abgeordneten Pittermann, Reltsamer und GenossInnen,

betreffend Aufwendungen und Selbstbehalte

bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (Nr. 1111/J)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fragen sind im Einzelnen wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1.:

Rezeptgebühr

Krankenscheingebühr

„Wahleistungen" (80 - %ige Kostenerstattung)

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Selbstbehalt bei Zahnersatz

10 - %iger Seibstbehalt für Angehörige bei stationärem Aufenthalt im Ausmaß von 28 Tagen

Verpflegskostenbeitrag

Selbstbehalt Fahrtspesen und Transportkosten

 

Zu 2.:

Wie sich aus der obigen Aufstellung ergibt ist eine Gesamtsumme aller Selbstbehalte nicht zu

eruieren. Dies insbesondere deshalb, da eine gesonderte Ausweisung und daher Erfassung

nach den Rechnungsvorschriften der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht vorge -

sehen ist.

 

Zu 3.:

Siehe Anwort zu Frage 2.

 

Zu 4.:

a) nein

b) siehe Anwort zu Frage 2.
Zu 5:

Siehe Antwort zu Fragen 4. Und 2.

 

Zu 6:

344.989

 

Zu 7:

168.720

 

Zu 8:

Siehe hiezu 11. Und 17.

 

Zu 9:

Sie hiezu 17.

 

Zu 10.:

a) 12,92 Tage/Fall

b) 12,53 Tage/Fall

 

Zu 11.:

a) männliche Versicherte

1.        Krankheiten der oberen Luftwege

2.        Krankheiten des Skeletts, Muskeln, Bindegewebes

3.        Sonstige Arbeitsunfälle (ohne Vergiftungen)

4.        Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane

5.        Nicht - Arbeitsunfälle (ohne Vergiftungen)

6.        Darminfektionen

7.        Sportunfälle

8.        Krankheiten des Magen - Darm - Traktes

9.        Symptome und schlecht bezeichnete Affektionen

10.     Krankheiten der Haut und des Unterzellgewebes

11.     Psychiatrische Krankheiten

12.     Krankheiten der Mundhöhle, Speicheldrüse, Kiefer

13.     Krankheiten des Nervensystems

14.     Verkehrsunfälle (ohne Wegunfälle)

15.     Krankheiten des Ohres

16.     Krankheiten der Harnorgane

17.     Affektionen des Auges

18.     Endokrinophatien, Stoffwechsel - KH, Immun – KH

19.     Krankheiten der Venen und Lymphgefässe

20.     Krankheiten der männlichen Geschlechtsorgane

 

b) weibliche Versicherte

1.        Krankheiten der oberen Luftwege

2.        Krankheiten des Skeletts, Muskeln, Bindegewebes

3.        Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane

4.        Darminfektionen

5.        Nicht - Arbeitsunfälle (ohne Vergiftung)

6.        Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane

7.        Symptome und schlecht bezeichnete Affektionen

8.        Krankheiten des Magen - Darm - Traktes


 

  9. Sonstige Arbeitsunfälle (ohne Vergiftungen)

10. Psychiatrische Krankheiten

11. Komplikationen der Gravidität, Entbindung, Wochenbett

12. Krankheiten der Harnorgane

13  Krankheiten des Nervensystems

14. Krankheiten der Mundhöhle, Speicheldrüse, Kiefer

15. Sportunfälle

16. Krankheiten der Haut und des Unterzellgewebes

17. Krankheiten des Ohres

18. Krankheiten der Venen und Lymphgefässe

19. Verkehrsunfälle (ohne Wegunfälle)

20. Fehlgeburt, Interruptio

 

Zu 12.:

Diese Frage ist vom zuständigen Pensionsversicherungsträger zu beantworten.

 

Zu 13.:

Diese Frage ist vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantworten.

 

Zu 14:

Versicherte:          3.170.009

Mitversicherte:    1.114.240

 

a) Versicherte:           895.336 (Jahresgesamifälle)

    Mitversicherte:     396.642 (Jahresgesamifälle)

   Anmerkung: Eine aussagekräftige Antwort wird u. E. erst nach einer quartalsmäßigen

                     Betrachtung erreicht; durchschnittlich suchten pro Quartal 223.834 Versicher -

                       te bzw. 99.161 Mitversicherte Tiroler Vertragspraktiker auf.

b) Versicherte.                                                     ATS       354.730.006,79

    Mitversicherte:                                               ATS        115.999.004,64

c) Versicherte:                                                    ATS                   1.028,24

    Mitversicherte:                                               ATS                      687,52

d) Versicherte:                                                     ATS                      396,20

    Mitversicherte:                                              ATS                      292,45

e) Durchschnittlich pro Versicherten              ATS                   3.123,63

    Durchschnittlich pro Angehörigen             ATS                   1.489,28

f) Versicherte:       505.874

    Mitversicherte:                164.784

 

Zu 15.:

Nicht beantwortbar

a) Versicherte:         203.752

    Mitversicherte:     33.024

b) Versicherte:                                     ATS                95.681.394,34

    Mitversicherte:                                ATS                17.233.524,22

c) Versicherte:                                     ATS                           277,35

    Mitversicherte:                                ATS                           102,14

d) Versicherte:                                     ATS                           106,87

    Mitversicherte:                                ATS                             43,45

Zu 16.:

Allgemeine Fachärzte inkl. Röntgen und Labor                                        Zahnärzte

Ad 16)

     Versicherte:       726.399                                                               nicht beantwortbar

     Mitversicherte:               402.423

a) Versicherte:      725.753                                                                 nicht beantwortbar

    Mitversicherte:                298.195

b) Versicherte:                                     ATS 488.620.101,35                            ATS 300.776.244,14

    Mitversicherte:                                ATS   63.667.889,52                            ATS 103.792.340,00

C) Versicherte:                                     ATS            1.416,34                            ATS                811,84

     Mitversicherte:                               ATS               970,06                            ATS                615,18

d) Versicherte:                                     ATS               673,26                            ATS             1.094,97

    Mitversicherte:                                ATS               548.86                            ATS                786,84

 

Arbeitsaufwand:  AL                          1,75 Std.

                               ALStv.                   5,50 Std.

                               SB                          1,00 Std.

                               EDV-Analytiker   10,00 Std.

                               Maschinenstd.     7,00 Std.

 

Zu 17.:

Über diese verfügt abschließend nur der Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds (TKF).

 

Zu 18.:

Siehe 17.

 

Zu 19.:

a) 8,6 Tage

b) nicht erfasst

c) Angabe bezieht sich auf „Fälle“                                 Privatspitäler:                 9,92 %

    im Jahr 1999 für Angehörige und Versicherte:          öffentliche Spitäler:   21,83 %

 

Zu 20.:

Die Gesamtkosten für Medikamente betrugen im Jahr 1999 ATS 1,328,887.936,89.

a), b), d) und e) nicht feststellbar

c) durchschnittliche Kosten pro verschriebenen Medikament ATS 218,61

 

Zu 21.:

Bei der TGKK 0; seit 18.12.1995 als freiwillige Leistung gestrichen. Darüberhinaus wäre mit

dieser Frage der jeweils zuständige Pensionsversicherungsträger zu befassen.

 

Zu 22.:

Hiezu können nur Angaben in Fällen der stationären Rehabilitation und nur zu jenen Fällen

gemacht werden, für die die Krankenversicherung zuständig ist. Grundsätzlich ist die Pen -

sionsversicherung zuständig. Insgesamt wurden von 168 Versicherten und 61 Angehörigen

Rehabilitationen in Anspruch genommen.

a) Gesamtkosten vorläufig ATS 7,561.604,60

b) 0,066

c) keine Daten

Zu 23.:

Die Antworten beziehen sich nur auf den Vertragspartnerbereich

a) 22.730 Fälle

b) ATS        26,81

c) ATS      606,01

 

Zu 24.:

Die Antworten beziehen sich nur auf den Vertragspartnerbereich

a) 11.933 Fälle

b) ATS         37,26

c) ATS   1.604,21

 

Zu 25.:

Keine Daten

 

Zu 26.:

Die Angaben beziehen sich nur auf den Vertragspartnerbereich

a) 1.623 Fälle

b)ATS         16,38

c)ATS    5.183,92

 

Zu 27.:

Die Antworten beziehen sich nur auf den Vertragspartnerbereich

a) 3.269 Fälle

b) ATS        38,64

c) ATS   6.071,48

 

Zu 28.:

Keine Daten

 

Zu 29.:

Siehe 20.

a) nicht feststellbar

b) siehe 14.e)

c) siehe 20.c)

 

Zu 30.:

Netto     ATS 238,714.596,17

Brutto    ATS 408,139.311,23

(Laut Einzelnachweisung zur Aufwandspost „Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand“)