1115/AB XXI.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat HAIDILMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
14. Juli 2000 unter der Nr. 1158/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Zuweisungsquote für "Zivildiener" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zahl der Zuweisungen pro Zuweisungstermin ergibt sich einerseits aus der zu diesem
Termin abgegebenen Bedarfanmeldung durch die Rechtsträger der Trägerorganisationen des
Zivildienstes und andererseits aus den zur Verfügung stehenden budgetären Mitteln.
Zuweisungen können gem. § 8 Abs. 3 ZDG zu Einrichtungen des Zivildienstes in keiner
größeren Anzahl erfolgen, als ihr Rechtsträger durch Bedarfsanmeldung beantragt hat.
Entsprechend diesen Vorgaben und der gesetzlichen Bestimmung des § 8 Abs. 1 ZDG werden
den Trägerorganisationen Zivildienstpflichtige zugewiesen.
Das Zivildienstgesetz kennt keine rechtsförmliche Feststellung über die Zahl von Zuwei -
sungen, diese Zahl ergibt sich vielmehr auf Grund der angeführten Rahmenbedingungen.
Wünsche einzelner Trägerorganisationen und von Zivildienstpflichtigen werden von meinem
Ressort im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und, sofern dem Erfordernisse des
Zivildienstes nicht entgegenstehen, berücksichtigt.
Priorität genießen jedenfalls Einrichtungen
auf dem Gebiet des Rettungswesens, der Sozial - und Behindertenhilfe und des
Katastrophenschutzes.
Zu Frage 2:
Zu den Zuweisungsterminen Februar, Juni und Oktober 1999 wurde ein Gesamtbedarf von
8.310 Plätzen gemeldet, dem durch insgesamt 7.348 Zuweisungen im Jahr 1999 mit 88 %
entsprochen wurde. Im Detail verweise ich auf die in Beilage 1 übermittelte Liste.
Zu Frage 3:
Zu den Zuweisungsterminen Februar, Juni und Oktober 2000 wurde ein Gesamtbedarf von
8.603 Plätzen gemeldet, dem durch insgesamt 5.485 Zuweisungen im Jahr 2000 mit 64%
entsprochen wird. Im Detail verweise ich auf die in Beilage 2 übermittelte Liste.
Darüber hinaus wird laufend auf Grund des von mir angebotenen Sonderzuweisungs -
programmes Oktober 2000 zugewiesen. Dieses Sonderzuweisungsprogramm wird von den
Rechtsträgern bisher gut angenommen, sodass noch eine erhebliche Zuweisungssteigerung zu
erwarten ist.
Zu Frage 4:
Die Rechtsträger der Trägerorganisationen des Zivildienstes wurden eingeladen, bis zum
14. Juni 2000 den Bedarf an Zivildienstpflichtigen für die Zuweisungstermine Februar, Juni
und Oktober 2001 zu melden. Mit diesem Stichtag wurde ein Gesamtbedarf von 7.798 Plätzen
gemeldet, und zwar zum Februartermin 2001 2.647 Plätze, zum Junitermin 2001 2.048 Plätze
und zum Oktobertermin 2001 3.103 Plätze. Die Verteilung der Bedarfsanmeldungen auf die
einzelnen Einrichtungen kann der beiliegenden Liste (Beilage 3) entnommen werden.
Die Zuweisungen zu diesen Terminen können erst erfolgen, sobald die budgetären Vorgaben
des Bundes für das Jahr 2001 vorliegen.