1115/AB XXI.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat HAIDILMAYR, Freundinnen und Freunde haben am

14. Juli 2000 unter der Nr. 1158/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Zuweisungsquote für "Zivildiener" gerichtet.

 

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Zahl der Zuweisungen pro Zuweisungstermin ergibt sich einerseits aus der zu diesem

Termin abgegebenen Bedarfanmeldung durch die Rechtsträger der Trägerorganisationen des

Zivildienstes und andererseits aus den zur Verfügung stehenden budgetären Mitteln.

Zuweisungen können gem. § 8 Abs. 3 ZDG zu Einrichtungen des Zivildienstes in keiner

größeren Anzahl erfolgen, als ihr Rechtsträger durch Bedarfsanmeldung beantragt hat.

Entsprechend diesen Vorgaben und der gesetzlichen Bestimmung des § 8 Abs. 1 ZDG werden

den Trägerorganisationen Zivildienstpflichtige zugewiesen.

 

Das Zivildienstgesetz kennt keine rechtsförmliche Feststellung über die Zahl von Zuwei -

sungen, diese Zahl ergibt sich vielmehr auf Grund der angeführten Rahmenbedingungen.

Wünsche einzelner Trägerorganisationen und von Zivildienstpflichtigen werden von meinem

Ressort im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und, sofern dem Erfordernisse des

Zivildienstes nicht entgegenstehen, berücksichtigt. Priorität genießen jedenfalls Einrichtungen

auf dem Gebiet des Rettungswesens, der Sozial - und Behindertenhilfe und des

Katastrophenschutzes.

 

Zu Frage 2:

Zu den Zuweisungsterminen Februar, Juni und Oktober 1999 wurde ein Gesamtbedarf von

8.310 Plätzen gemeldet, dem durch insgesamt 7.348 Zuweisungen im Jahr 1999 mit 88 %

entsprochen wurde. Im Detail verweise ich auf die in Beilage 1 übermittelte Liste.

 

Zu Frage 3:

Zu den Zuweisungsterminen Februar, Juni und Oktober 2000 wurde ein Gesamtbedarf von

8.603 Plätzen gemeldet, dem durch insgesamt 5.485 Zuweisungen im Jahr 2000 mit 64%

entsprochen wird. Im Detail verweise ich auf die in Beilage 2 übermittelte Liste.

 

Darüber hinaus wird laufend auf Grund des von mir angebotenen Sonderzuweisungs -

programmes Oktober 2000 zugewiesen. Dieses Sonderzuweisungsprogramm wird von den

Rechtsträgern bisher gut angenommen, sodass noch eine erhebliche Zuweisungssteigerung zu

erwarten ist.

 

Zu Frage 4:

Die Rechtsträger der Trägerorganisationen des Zivildienstes wurden eingeladen, bis zum

14. Juni 2000 den Bedarf an Zivildienstpflichtigen für die Zuweisungstermine Februar, Juni

und Oktober 2001 zu melden. Mit diesem Stichtag wurde ein Gesamtbedarf von 7.798 Plätzen

gemeldet, und zwar zum Februartermin 2001 2.647 Plätze, zum Junitermin 2001 2.048 Plätze

und zum Oktobertermin 2001 3.103 Plätze. Die Verteilung der Bedarfsanmeldungen auf die

einzelnen Einrichtungen kann der beiliegenden Liste (Beilage 3) entnommen werden.

 

Die Zuweisungen zu diesen Terminen können erst erfolgen, sobald die budgetären Vorgaben

des Bundes für das Jahr 2001 vorliegen.

 

 

 

3 Beilagen