112/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 96/J - NR/1999 betreffend Maßnahmen zur Erhaltung der Badlwand - Galerie in Peggau/Steiermark, die die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und Kollegen am 1. Dezember 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Die so genannte Badlwand - Galerie wurde 1844/45 im Zuge des Baues der Südbahn (Abschnitt

Bruck a.d. Mur - Graz) errichtet. Der Viadukt diente sowohl dem Eisenbahnverkehr (zweigleisig

durch die Galerie) als auch dem Straßenverkehr (auf der Galerie), wurde jedoch nach Verlegung der Bahntrasse (1966) und der Bundesstraße (1977) funktionslos. Der Viadukt steht im Eigentum der Republik Österreich. Durch Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 14. Februar 1997 wurde

gemäß § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DMSG) festgestellt, dass die Erhaltung des Denkmals

tatsächlich im öffentlichen Interesse gelegen ist.

 

Ad 1.:

 

Das Bundesdenkmalamt wurde bereits im Jahr 1995 um einen Bericht ersucht und in weiterer Folge

angewiesen, im Hinblick auf die offensichtliche Gefährdung des Denkmals einen Bescheid gemäß

§ 2 DMSG zu erlassen, um die Unsicherheit der bloßen ,,Unterschutzstellung kraft gesetzlicher

Vermutung" in eindeutiger Form gesetzesgemäß zu beenden. Dies ist mit dem bereits erwähnten

Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 14. Februar 1997 geschehen.

 

Im Jahr 1989 ließ das Bundesdenkmalamt ein statisches Sanierungskonzept erstellen. Dieses

Konzept sah die Abtragung der einsturzgefährdeten Ziegelgewölbe vor, um eine Beschädigung des

äußeren Steinquadermauerwerks zu verhindern, und die Nutzung der Außenwand als Rad -  und

Wanderweg zu ermöglichen. Nach damaliger Kostenschätzung wären diese Maßnahmen mit einem

Aufwand von 4,4 Mio. S verbunden gewesen.

Im Gegensatz zu dieser behutsamen Sanierung wird durch den 1999 konstituierten „Verein zur

Rettung der Badlwand - Galerie“ eine Sanierung angestrebt, die eine völlige Wiederherstellung zum Ziel hat. Trotz mehrmaligen Ersuchens des Landeskonservators für Steiermark wurde jedoch von dem Verein bislang kein für eine Beurteilung hinreichender Arbeits - und Finanzierungsplan

vorgelegt. Die Kosten sollen sich angeblich auf 50 Mio. S belaufen, doch hat der Verein auch

diesbezüglich noch keine konkreten Unterlagen vorgelegt.

 

 

Ad 2.:

 

Da es sich bei der Badlwand - Galerie ohne Zweifel um ein besonders bedeutendes Denkmal handelt, ist es selbstverständlich Aufgabe der Denkmalbehörden, sich für die Erhaltung einzusetzen. Eine Revitalisierung, also eine Widmung des Viadukts für eine neue, adäquate Nutzung, wäre die beste Voraussetzung für die dauerhafte Erhaltung eines Denkmals.

 

 

Ad 3:

 

Da der Viadukt im Eigentum der Republik Österreich steht, ist die bauliche Erhaltung (und die

Finanzierung dieser Maßnahmen) Aufgabe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten. Voraussetzung jeder finanziellen Beteiligung ist jedoch das Vorliegen eines - noch immer

fehlenden - konkreten Sanierungsprojektes, welches im Rahmen eines Verfahrens gemäß

§ 5 DMSG vom Bundesdenkmalamt zu genehmigen wäre.

 

 

Ad 4.:

 

Wie bereits ausgeführt, steht die Badlwand - Galene im Eigentum der Republik Österreich. Die

Erhaltung wäre daher primär aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten zu finanzieren. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein zur Entscheidung

reifes Projekt vorliegt, erscheinen Überlegungen zu einer Beteiligung noch verfrüht.