1122/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1121/J - NR/2000, betreffend Baubeginn

der Umfahwng Weiz, die die Abgeordneten Faul und Genossinnen am 7. Juli 2000

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Der Leistungsnachweis von Straßenprojekten dient grundsätzlich zum Nachweis des

Handlungsbedarfes, ob Neubaumaßnahmen gegenüber den Bestandsverhältnissen

notwendig sind oder nicht.

Dazu wurde somit über einen bedarfsgerechten Planungsprozess zum Einreich -

projekt die verkehrlich entlastendste und umweltschonendste Trasse - wie in

anderen Ballungsräumen der Steiermark auch - gefunden.

 

Zu Frage 2:

 

Durch außerbudgetäre Maßnahmen wie z.B. Zweckbindung der Mineralölsteuer oder

privat-  public - partnerships werden die in der Bauprogrammvorschau 1999 - 2009

vorgesehenen Termine eingehalten werden; also auch der für die Umfahrung Weiz.

 

Zu den Fragen 3 bis 4:

 

Die Prioritäten der Bedarfsfeststellung und damit der Bauprogrammvorschau 1999 -

2009 resultieren in erster Linie aus der Planungshistorie von gleichwertigen

Projekten, wobei grundsätzlich Verzögerungen des Baubeginnes aus monetärer

Sicht auch alle Bauvorhaben gleich trifft und somit keine Auswirkungen auf die

Reihung gegeben sind.

Schwierigkeiten bei der verfahrenstechnischen Durchsetzbarkeit anstehender

Projekte könnten jedoch im Sinne eines flexiblen Dispositionsrahmens tatsächlich zu

Verschiebungen im Bedarfsprogramm führen.