1122/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1121/J - NR/2000, betreffend Baubeginn
der Umfahwng Weiz, die die Abgeordneten Faul und Genossinnen am 7. Juli 2000
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der Leistungsnachweis von Straßenprojekten dient grundsätzlich zum Nachweis des
Handlungsbedarfes, ob Neubaumaßnahmen gegenüber den Bestandsverhältnissen
notwendig sind oder nicht.
Dazu wurde somit über einen bedarfsgerechten Planungsprozess zum Einreich -
projekt die verkehrlich entlastendste und umweltschonendste Trasse - wie in
anderen Ballungsräumen der Steiermark auch - gefunden.
Zu Frage 2:
Durch außerbudgetäre Maßnahmen wie z.B. Zweckbindung der Mineralölsteuer oder
privat- public - partnerships werden die in der Bauprogrammvorschau 1999 - 2009
vorgesehenen Termine eingehalten werden; also auch der für die Umfahrung Weiz.
Zu den Fragen 3 bis 4:
Die Prioritäten der Bedarfsfeststellung und damit der Bauprogrammvorschau 1999 -
2009 resultieren in erster Linie aus der
Planungshistorie von gleichwertigen
Projekten, wobei grundsätzlich Verzögerungen des Baubeginnes aus monetärer
Sicht auch alle Bauvorhaben gleich trifft und somit keine Auswirkungen auf die
Reihung gegeben sind.
Schwierigkeiten bei der verfahrenstechnischen Durchsetzbarkeit anstehender
Projekte könnten jedoch im Sinne eines flexiblen Dispositionsrahmens tatsächlich zu
Verschiebungen im Bedarfsprogramm führen.