1123/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederweiser und Genossinnen haben am

6. Juli 2000 unter der Nr. 1016/J am mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend europaweite Umfrage zum Thema ,,Akzeptanz der EU - Maßnahmen“ im

Rahmen des EU - Aktionsplanes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Auftrag zur Erstellung einer Studie zum Thema ,,EU - 14" Meinungsumfrage zu

Sanktionen gegenüber Österreich wurde seitens des Bundeskanzleramtes/Bundes -

pressedienstes mittels Werkvertrag datierend vom 12. Mai 2000 erteilt.

 

Zu Frage 2:

 

Für die Erstellung der gegenständlichen Studie wurde ein Verhandlungsverfahren

laut ÖNORM A 2050 Pkt. 1.4.2.2//1.4.2.4(2) durchgeführt. Die Einladung zur Legung

eines Anbotes erging an die IFES - GesmbH, Institut für empirische Sozialforschung,

an Fessel Gfk, Institut für Marktforschung GesmbH und an die SPECTRA -

MarktforschungsgesmbH.

 

Von den oben angeführten Instituten wurden die rechtzeitig eingebrachten Anbote

gewertet und es erfolgte der Auftrag an das Fessel - GfK Institut, da es unter Wertung

aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte Best - und Billigstbieter war.
Zu Frage 3:

 

  1. Haben Sie davon gehört oder gelesen, dass die anderen EU - Mitgliedsländer

wegen der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei Sanktionen gegen

Österreich ergriffen haben?

               

- ja, schon gehört/gelesen

- nein, nicht gehört/gelesen

- keine Meinung

 

  1. Halten Sie die Sanktionen der EU - Länder gegen Österreich für .... ?

- richtig

- falsch

- keine Meinung

 

  1. Die österreichische Regierung ist eine Koalitionsregierung aus der christdemo –

kratischen ÖVP und der Freiheitlichen Partei. Kanzler ist der Christdemokrat

Wolfgang Schüssel. Glauben Sie, dass von dieser Regierung eine ernsthafte

Gefahr für Demokratie und Menschenrecht in Österreich ausgeht oder halten sie

diese Ängste für übertrieben?

- ernsthafte Gefahr

- übertriebene Ängste

- keine Meinung

 

Zu Frage 4:

 

Die Umfrage in sechs Ländern brachte folgende Ergebnisse zu den fünf unter Punkt

3 angeführten Fragen:

 

. Das Informationsniveau über die Verhängung der Sanktionen ist länderspezifisch

  sehr unterschiedlich. Vor allem in den kleinen Ländern hat die große Mehrheit

  davon gehört oder gelesen, in Italien nur drei Viertel, in Frankreich zwei Drittel und

  in Großbritannien 60%.

 

. Die Verhängung der Sanktionen wird von einer Mehrheit der informierten

  Befragten in der Schweiz (50%), in Dänemark (47%) und in Frankreich (37%) für

  Falsch gehalten. In Italien (45%), Großbritannien (32%) und Ungarn (40%) hält die

  Relative Mehrheit die Sanktionen für richtig. Allerdings sieht sich in Großbritannien,

  Frankreich und Ungarn ein Gutteil der Befragten nicht in der Lage, diese Frage zu

  Beantworten.

 

. Dass von der ÖVP - FPÖ Regierung eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und

  Menschenrechte ausgeht, wird von einer Mehrheit in allen Ländern (Ausnahme

  Frankreich) für übertriebene Ängste gehalten.

 

. Auf die Frage, wie die EU in einem Fall wie Österreich im eigenen Land reagieren

  sollte, spricht sich überall nur eine kleine Minderheit für die Verhängung von

  Sanktionen aus.  

 


• Für die Zukunft vertritt die Mehrheit in allen sechs Ländern die Ansicht, die EU-

   Länder sollten ihre Sanktionen wieder zurücknehmen, aber Österreich genau

   beobachten.

 

Zu Frage 5:

 

Die Umfrage hat gezeigt, dass eine klare Mehrheit der informierten Bevölkerung in

den erfassten sechs Ländern für eine Aufhebung der Sanktionen eintritt. Das ist eine

Bestätigung der Linie der Bundesregierung, wonach die Sanktionen keinen Rückhalt

in der europäischen Bevölkerung haben.

 

Zu Frage 6:

 

Die Ergebnisse der Umfrage wurden auf der Website des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten publiziert.

 

Zu Frage 7:

 

Die vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Auftrag gegebene

Umfrage in sechs Ländern wurde zwischen 25. Februar und 13. März 2000

durchgeführt. Sie stand zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe in keinem

Zusammenhang mit dem Aktionsplan der Bundesregierung.

 

Zu Frage 8:

 

Die Kosten für die Erstellung der gegenständlichen Studie durch das Fessel Gfk

Institut betrugen ATS 996.000,-- inkl. aller Abgaben.

 

Zu Frage 9:

 

Seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes wurden von der OGM  -

Österreichische Gesellschaft für Marketing GesmbH am 5. Juni 2000 die

Nutzungsrechte von einer zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen

Meinungsumfrage zu einem Sonderpreis von ATS 150.000,-- inkl. aller Abgaben

angekauft.

 

Dies deshalb, da die Fragestellung des OGM - Institutes speziell was die Reiseabsicht

nach Österreich wegen der EU - Sanktionen betrifft, als zusätzliches Stimmungs-

barometer zur Einbindung in die bereits an das Fessel GfK Institut in Auftrag

gegebene Umfrage eingebunden werden könnte.

 

Zu Frage 10:

 

Seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes ergeben sich daher

Gesamtkosten aus den Studien des Fessel GfK Institutes und des OGM - Institutes in

Höhe von ATS 1,146.0000,--

Zu Frage 11:

 

Das Diskussionsforum auf der Website des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten hat gezeigt, dass die mehrheitlich jungen User des Internets

unerwartet großes Interesse am Thema ,,EU - Sanktionen“ haben und dass sie bereit

sind, die von staatlicher Seite eingerichtete Möglichkeit eines interaktiven Dialogs

zwischen Staatsbürgern intensiv zu nutzen. Die Mehrzahl der zahlreichen

Diskussionsteilnehmer zeigt Sympathie für die Haltung der Bundesregierung zu den

EU - Sanktionen.

 

Zu Frage 12 und 13:

 

Die Ergebnisse der europaweiten nationalen Umfragen zu den EU - Sanktionen sind

seriöses Datenmaterial.

 

Meinungsumfragen können niemals die verfassungsmäßigen direktdemokratischen

Instrumente ersetzen, das gilt für Wahlgänge ebenso, wie für Volksbegehren und

Volksbefragung en.

 

Für die Abhaltung von Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen können daher

Kostengesichtspunkte nicht entscheidend sein.

 

Zu Frage 14:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.