1127/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Anton Heinzl und Genossen haben am 7. Juli 2000 unter der Nr.1052/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausgliederung des
Meldewesens“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Information wie folgt:
Mehrfach wurde in den letzten Jahren, insbesondere vom Österreichischen Städtebund, die
Forderung erhoben, die meldebehördliche Kompetenz in Städten, in denen Bundespolizei -
direktionen bestehen, auf den Bürgermeister zu übertragen. Bislang werden die
Wohnsitzdaten von Menschen in diesen Städten, sowohl von den Gemeinden als auch von
den Bundespolizeidirektionen verarbeitet. Es liegt daher nahe, vor allem im Lichte sinnvoller
Vermeidung von Verwaltungsaufwand, diese Doppelgleisigkeit zu beseitigen und die
Bürgermeister in allen Gemeinden zu Meldebehörden zu berufen.
Defizite werden im Bereich der Sicherheitsbehörden durch den Übergang der
meldebehördlichen Kompetenz und die Abgabe der Meldedaten nicht eintreten können, da
alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen umfassenden und leicht zu
handhabenden Online - Zugriff auf das Zentrale Melderegister erhalten werden. Aus diesem
Grunde geht das Konzept des Bundesministeriums für Inneres auch davon aus, dass die
Übertragung der Meldebehördenfunktion erst dann zweckmäßig ist wenn das Zentrale
Melderegister operationell zur Verfügung steht. Erst ab diesem Zeitpunkt kann durch
Einräumung eines Zugriffs auf den Datenbestand des ZMR gewährleistet werden, dass im
Bereich der Sicherheitsverwaltung kein Vollzugsdefizit entsteht.
Die Übertragung der Meldebehördenkompetenz auf die Bürgermeister trägt außerdem zu
einer häufigeren Überprüfung
der sachlichen Richtigkeit - insbesondere der
Wohnsitzqualität - der im Melderegister verarbeiteten Daten bei. Bei den
Bundespolizeidirektionen ergibt sich nämlich, abgesehen von Reklamationsverfahren kaum
die Notwendigkeit zur Überprüfung der Angaben zur Wohnsitzqualität. Gemeinden treten auf
Grund ihrer anders gelagerten Aufgabenstellung wesentlich öfter an alle ihre Bürger heran
und haben so in wesentlich größerem Ausmaß Gelegenheit, sich von der Richtigkeit der im
Melderegister zu einem Menschen verarbeiteten Daten zu überzeugen. Dies wiederum wird
auch den Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu Gute kommen.
Der vor kurzem einer allgemeinen Begutachtung unterzogene Entwurf einer Novelle des
Meldegesetzes 1991 sieht vor, sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung der
Meldebehördenfunktion, in Städten in denen Bundespolizeidirektionen bestehen, auf die
Bürgermeister zu übertragen. Der Zeitpunkt dieser Übertragung wird jedoch in enger
Zusammenarbeit mit den betroffenen Magistraten festzulegen sein. sodass diese Umwälzung
weder zu Defiziten im Bereich der betroffenen Gemeindeverwaltungen und
Bundespolizeidirektionen führt, noch mit Nachteilen für die Bürger verbunden ist.
Abstimmungsgespräche hiezu werden laufend geführt.
Im Bereich der Bundespolizeidirektionen sind derzeit 259 Planstellen durch die Führung der
lokalen Melderegister gebunden. Die Streichung bestehender Planstellen ziehe ich in diesem
Zusammenhang nicht in Erwägung. Wieweit es im Rahmen der Budgetsanierung zu einer
Reduzierung dieser Planstellen kommt, wird noch abgeklärt werden müssen.
Im Bereich der Gemeinden sind für die Führung der Melderegister keine zusätzlichen Kosten
zu erwarten, da diese schon bislang Einwohnerevidenzen geführt haben. Zusätzliche
Ressourcen wird der Änderungsdienst erfordern, der auf Basis bisheriger Erfahrungen täglich
etwa 5000 bis 7000 Updatingfälle (An -, Ab - und Ummeldungen) umfasst. Durch die mit der
Errichtung des ZMR auch im Bereich der Gemeindeverwaltung einhergehenden
Synergieeffekte wird es jedoch möglich sein, Personalressourcen, die bisher durch die
Führung der Einwohnerevidenzen gebunden waren für den Kontakt mit Meldepflichtigen frei
zu stellen.
Das Meldegesetz sieht in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes (BGBl. Nr. 505/1994) die
Errichtung des Zentralen Melderegisters vor, welches bereits seit 1. Jänner 1998 in Betrieb
hätte sein sollen. Dieses Register wird
die Summe aller in allen österreichischen
Melderegistern erfassten Daten beinhalten, und somit auch den Sicherheitsbehörden für
bundesweite Abfragen zur Verfügung stehen.
Diesem deutlichen Zugewinn an Ermittlungsmöglichkeit steht der Verlust der von den
Betroffenen (Meldepflichtiger, Unterkunftgeber) unterschriebenen Ausfertigungen des
Meldezettels gegenüber. In Anbetracht der Entwicklungen im Bereich automations -
unterstützter Datenverarbeitung ist dies ein weiterer Schritt hin zur modernen
Informationsgesellschaft, den auch noch so berechtigte sicherheits - und kriminalpolizeiliche
Interessen nicht aufhalten sollten.
Überdies wird bei Übergabe der Meldeagenden an die Bürgermeister großes Augenmerk
darauf gelegt werden, dass der Exekutive weiterhin alle zur erfolgreichen Abwicklung ihrer
Tätigkeit vorhandenen Informationen zukommen und eine Behinderung der
Aufklärungsarbeit nicht eintreten wird. Dies funktioniert derzeit in weiten Bereichen des
Bundesgebietes in denen schon bisher die Meldebehördenfunktion in Händen der
Bürgermeister liegt; obwohl es sich dabei durchaus auch um städtische Strukturen (Wien
Umgebung, Vorarlberg) handelt, sind dort bislang keine Defizite verzeichnet worden.
Nachdem die Städte den Wunsch auf Übertragung der Meldekompetenz erhoben haben, ist
davon auszugehen, dass kein Nachteil für die Servicequalität der öffentlichen Verwaltung
eintreten wird.