1129/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossen haben am 7.7.2000
an mich unter der Nr. 1056/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Sparpakete 2001 bis 2003“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daß zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Richtlinien des
Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Vorgaben für die Erstellung des
Budgets 2003 vorliegen, sodaß mir die konkreten finanziellen Auswirkungen in dem
von Ihnen angesprochenen Zeitraum für mein Ressort noch nicht bekannt sind.
Hinsichtlich der Jahre 2001 und 2002 liegen mir zwar seit kurzem die Richtlinien des
Bundesministers für Finanzen vor, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgaben werden derzeit erst ausgearbeitet. Ich bitte daher unter den gegebenen
Umständen um Verständnis, daß mir eine konkrete Beantwortung der von Ihnen
gestellten Fragen gegenwärtig nicht
möglich ist. Im übrigen darf ich auf die noch
ausstehenden Gespräche mit dem Bundesminister für Finanzen über die Budgets
2001 und 2002 verweisen.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst rasch ein
ausgeglichenes Budget zu erreichen. Um eine nachhaltige Konsolidierung des
Bundeshaushalts zu erreichen, werden auch durch mein Ressort entsprechende
Konsolidierungsbeiträge zu leisten sein. Im Lichte dieser Perspektiven werden daher
auch in meinem Ressort eine Reihe von Maßnahmen bzw. strukturelle Reformen mit
dem Ziel umzusetzen sein, mittel - und langfristig eine Budgetentlastung zu erreichen,
ohne daß dadurch eine Verschlechterung der Leistungen eintritt. Insbesondere im
Bereich der Sicherheitsexekutive werden alle Anstrengungen unternommen, um die
an die Exekutive gestellten Aufgaben weiterhin im bestmöglichen Ausmaß erfüllen zu
können.
Beispielhaft wird erwähnt, daß derzeit schon konkrete Gespräche laufen, den Bereich
Flugrettung an einen privaten Betreiber abzugeben. Weiters wurden bzw. werden
noch Maßnahmen gesetzt, den Bereich Zivildienst neu zu organisieren, um den
Weiterbestand dieses für die Gesellschaft sehr wichtigen Bereiches zu sichern.
Darüberhinaus werden die Möglichkeiten einer Übertragung der Überwachung des
ruhenden Verkehrs auf Gemeinden überprüft. Ebenso wird die Reform der
exekutiven Wachkörper und ihres Dienstrechtes im Sinne des best - practice - Prinzips
vorangetrieben. Im Entwurf einer Novelle zum Meldegesetz 1991 ist die Übertragung
der meldebehördlichen Funktion von den Bundespolizeibehörden auf die Gemeinden
enthalten. Von Wichtigkeit ist jedenfalls, daß alle zu setzenden Maßnahmen einen
optimalen Ressourceneinsatz gewährleisten.
Aus diesen wenigen Beispielen ist erkennbar, daß seitens des Innenressorts alle
Anstrengungen unternommen werden, um das notwendige Sparziel der
Bundesregierung zu erreichen, ohne jedoch die Qualität der Dienstleistungen an den
Bürger zu beeinträchtigen.