1129/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossen haben am 7.7.2000

an mich unter der Nr. 1056/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Sparpakete 2001 bis 2003“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, daß zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Richtlinien des

Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Vorgaben für die Erstellung des

Budgets 2003 vorliegen, sodaß mir die konkreten finanziellen Auswirkungen in dem

von Ihnen angesprochenen Zeitraum für mein Ressort noch nicht bekannt sind.

Hinsichtlich der Jahre 2001 und 2002 liegen mir zwar seit kurzem die Richtlinien des

Bundesministers für Finanzen vor, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der

Zielvorgaben werden derzeit erst ausgearbeitet. Ich bitte daher unter den gegebenen

Umständen um Verständnis, daß mir eine konkrete Beantwortung der von Ihnen

gestellten Fragen gegenwärtig nicht möglich ist. Im übrigen darf ich auf die noch

ausstehenden Gespräche mit dem Bundesminister für Finanzen über die Budgets

2001 und 2002 verweisen.

 

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst rasch ein

ausgeglichenes Budget zu erreichen. Um eine nachhaltige Konsolidierung des

Bundeshaushalts zu erreichen, werden auch durch mein Ressort entsprechende

Konsolidierungsbeiträge zu leisten sein. Im Lichte dieser Perspektiven werden daher

auch in meinem Ressort eine Reihe von Maßnahmen bzw. strukturelle Reformen mit

dem Ziel umzusetzen sein, mittel - und langfristig eine Budgetentlastung zu erreichen,

ohne daß dadurch eine Verschlechterung der Leistungen eintritt. Insbesondere im

Bereich der Sicherheitsexekutive werden alle Anstrengungen unternommen, um die

an die Exekutive gestellten Aufgaben weiterhin im bestmöglichen Ausmaß erfüllen zu

können.

 

Beispielhaft wird erwähnt, daß derzeit schon konkrete Gespräche laufen, den Bereich

Flugrettung an einen privaten Betreiber abzugeben. Weiters wurden bzw. werden

noch Maßnahmen gesetzt, den Bereich Zivildienst neu zu organisieren, um den

Weiterbestand dieses für die Gesellschaft sehr wichtigen Bereiches zu sichern.

Darüberhinaus werden die Möglichkeiten einer Übertragung der Überwachung des

ruhenden Verkehrs auf Gemeinden überprüft. Ebenso wird die Reform der

exekutiven Wachkörper und ihres Dienstrechtes im Sinne des best - practice - Prinzips

vorangetrieben. Im Entwurf einer Novelle zum Meldegesetz 1991 ist die Übertragung

der meldebehördlichen Funktion von den Bundespolizeibehörden auf die Gemeinden

enthalten. Von Wichtigkeit ist jedenfalls, daß alle zu setzenden Maßnahmen einen

optimalen Ressourceneinsatz gewährleisten.

 

Aus diesen wenigen Beispielen ist erkennbar, daß seitens des Innenressorts alle

Anstrengungen unternommen werden, um das notwendige Sparziel der

Bundesregierung zu erreichen, ohne jedoch die Qualität der Dienstleistungen an den

Bürger zu beeinträchtigen.