1132/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
7. Juli 2000 unter der Nr. 1073/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Umsetzung der Resolution des Landtages von Oberösterreich über Maß -
nahmen zur Verhinderung grenznaher Atomkraftwerke gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Allgemeine Bemerkungen:
1. Eingangs verweise ich auf die Beantwortung der Dringlichen Anfrage betreffend
„Versagen der Anti - Atompolitik der Bundesregierung bei der geplanten Fertig -
stellung des tschechischen Atomkraftwerkes Temelin“, welche die Abgeordneten
Dr. Eva GLAWISCHNIG, Freundinnen und Freunde, am 5. Juli an mich gerichtet
haben.
2. Da die gegenständliche Anfrage gleichlautend an den fachzuständigen Bundes -
minister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet
wurde, verweise ich auf die Beantwortung im Detail durch den Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
3. Hinsichtlich der Fragen 13 und 14 verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundes -
ministers für Wirtschaft und Arbeit.
4. Mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurde eine klare Zuständigkeit für
"Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination" beim Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geschaffen. Da dem
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nun -
mehr auch die Zuständigkeit für "Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor
ionisierenden Strahlen“ obliegt, konnten im Sinne klarer Verantwortlichkeiten alle
Nuklearagenden, soweit sie nicht untrennbar mit anderen Spezialmaterien ver -
knüpft sind, einem
einzigen Mitglied der Bundesregierung zugeordnet werden. Auf
Initiative des Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser -
wirtschaft befasst sich der Ministerrat regelmäßig mit verschiedenen Aspekten der
Nuklearpolitik der Bundesregierung. Damit sind Koordination und die information
innerhalb der Bundesregierung gewährleistet.
Zu den Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden klare Zuständigkeiten im
Nuklearbereich geschaffen. Diese Zuständigkeit „für „Allgemeine Angelegenheiten
der Nuklearkoordination" wurde dem Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zugewiesen. Damit ist die Koordination und Informa -
tion innerhalb der Bundesregierung gewährleistet. Hinsichtlich der Zusammenarbeit
mit National - und Bundesrat verweise ich auf die etablierte verfassungsgemäße In -
teraktion zwischen Legislative und Exekutive.
Auf die Anfragebeantwortung durch den zuständigen Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im weiteren verwiesen.
Darüber hinaus betreibt das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Um -
welt und Wasserwirtschaft eine umfassende und intensive Öffentlichkeitsarbeit. Dazu
kommt noch eine Vielfalt von Treffen auf politischer wie administrativer Ebene mit
Landtagen, Landesverwaltungen und Umweltorganisationen. Damit ist eine
„fundierte und koordinierte Information" sicher gestellt.
Zu den Fragen 2 - 12 und 15:
Für Detailinformationen zu diesen Fragen verweise ich auf die allgemeinen
Bemerkungen sowie auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Des weiteren verweise ich auf die Beantwortung der an mich am 5. Juli d. J.
gerichteten Dringlichen Anfrage.
Darüberhinaus hat sich die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 29. August d. J.
nach eingehender Diskussion betreffend das AKW - Temelin auf untenstehende
Vorgangsweise geeinigt, welche auch von den Teilnehmern einer von mir nach Wien
eingeladenen Sitzung von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern des Landes
Oberösterreich und aller im oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien
begrüßt wurde.
• Österreich erwartet nach wie vor, dass bis zur abschließenden und rechtsgültigen
Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Um -
weltverträglichkeit des KKW Temelin irreversible Schritte wie die Aktivierung
(physikalische Inbetriebnahme)
unterbleiben.
• Sollte dieser berechtigten Forderung Österreichs nicht entsprochen werden, wird
dies nicht ohne Auswirkungen auf den Fortgang der Beitrittsverhandlungen im
Energiekapitel bleiben. Einem vorläufigen Abschluss dieses Kapitels ohne
ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend
dem aktuellen Stand der Technik auf EU - Ebene und der Umweltverträglichkeit
des KKW Temelin, wie im Gemeinsamen Standpunkt der Union gefordert, kann
aus österreichischer Sicht nicht zugestimmt werden.
• Bund und Land Oberösterreich werden gemeinsam die Vorbereitungen zur Ab -
haltung einer Anhörung in Österreich im Rahmen des laufenden UVP - Verfahrens
für ein Hilfsbetriebsgebäude des KKW Temelin unter Einbindung anderer interes -
sierter Länder weiterführen.
• Die österreichische Expertendelegation, die am 2. September in Prag im Rahmen
des bilateralen "Nuklearinformationsabkommens,, das KKW Temelin mit tschechi -
schen Experten erörtern wird, wird beauftragt, alle Sicherheitsfragen von Bedeu -
tung mit Nachdruck zur Sprache zu bringen. Dies gilt insbesondere für jene As -
pekte, die szt. von der internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) als be -
sonders wichtig (Kategorie III) eingestuft wurden. Dies gilt weiters für probabilisti -
sche Sicherheitsziele, Fragen der seismischen Gefährdung des Standortes sowie
der Wiederstandsfähigkeit des KKW Temelin gegen Erdbeben, diverse soge -
nannte „externe,, Ereignisse wie Flugabstürze oder Pipeline - Zwischenfälle sowie
die Aufklärung jener Berichte, die auf Probleme und Mängel bei verschiedenen
Tests und Prüfungen hinweisen.
• Die Bundesregierung wird auch auf europäischer Ebene, insbesondere gegen -
über der Europäischen Kommission und der französischen Ratspräsidentschaft
ihre konsequente Haltung zum Projekt Temelin bekräftigen. Insbesondere werden
die von EU - Erweiterungskommissar Günter Verheugen gemachten Zusagen
eingefordert.
Ich habe den Präsidenten der Kommission, den Ministerpräsidenten der
Tschechischen Republik und den deutschen Bundeskanzler brieflich von der
österreichischen Position in Kenntnis gesetzt. Darüberhinaus habe ich gegenüber
dem tschechischen Ministerpräsidenten meine Erwartung und Bereitschaft zur
Erörterung dieser Frage in einem persönlichen Kontakt zum Ausdruck gebracht, wie
es im Sinne gut - nachbarschaftlicher Beziehungen üblich ist.
Zu den Fragen 13 und 14:
Auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit wird verwiesen.