1135/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Plan der Einbindung der

Volksanwaltschaft zur Kontrolle der Justiz“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Unabhängigkeit der Richter zu den

höchsten Gütern des Rechtsstaates gehört und selbstverständlich nicht daran

gedacht ist, in irgendeiner Weise in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung

einzugreifen. Die sich aus der Verfassung ergebenden Garantien für eine

unabhängige Justiz sollen keineswegs angetastet werden, vielmehr ist es mein

Bestreben, diese Unabhängigkeit auch in Hinkunft in jeder Hinsicht sicherzustellen.

 

Für die rechtsuchende Bevölkerung bestehen schon derzeit effiziente Instrumente

direkt bei Gericht - etwa durch Fristsetzungsanträge, Säumniserinnerungen oder

Aufsichtsbeschwerden - auf die Abstellung von Unzukömmlichkeiten hinzuwirken.

Ergänzt wird dies, wie schon erwähnt, durch die Instrumente der justizinternen

Dienstaufsicht, der Inneren Revision und des Disziplinarrechts, aber auch durch

laufende Weiterbildungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte sowie durch

Maßnahmen zur effizienten Planstellenbewirtschaftung und des Personalcontrolling.

 

Zu 2 und 3:

 

Am 20. April 2000 hat unter meinem Vorsitz eine Besprechung mit den Volksanwäl -

ten Ingrid Korosek und Horst Schender zur angesprochenen Thematik stattgefun -

den, an der auch die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter

Dr. Barbara Helige teilgenommen hat. In dieser Besprechung wurde unter anderem

von der Volksanwaltschaft klargestellt, dass die Prüfung der Säumigkeit durch die

Organe der Justizverwaltung in den meisten Fällen sehr effizient und rasch erfolge

und die angesprochenen Verfahrensverzögerungen binnen kürzester Zeit abgestellt

würden. Weitere Verbesserungen seien dennoch immer anzustreben, wobei es aber

nach Ansicht der Volksanwaltschaft wesentlich sinnvoller sei - und dieser Meinung

schließe ich mich an - Verfahrensverzögerungen von vornherein zu vermeiden. An

diesem Ziel, nämlich die Gerichtsverfahren noch rascher und effizienter zu

gestalten, arbeitet eine von mir eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertre -

tern der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, der Sachverständigen

und der Rechtswissenschaft.

 

Themenschwerpunkt der beabsichtigten Reform ist vor allem die stärkere Betonung

prozessualer Sorgfaltspflichten zur raschen Beendigung des Verfahrens im Sinne

einer Prozessförderungspflicht der Parteien. Demnach sollen neues Vorbringen oder

neue Beweisanbote, die bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prozessführung bereits

zu einem früheren Zeitpunkt erstattet hätten werden müssen, nicht mehr zugelassen

sein, wenn sie die Beendigung des Prozesses nicht bloß unerheblich verzögern.

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einzelvorschlägen zur Beschleunigung und

effizienteren Gestaltung des Gerichtsverfahrens, deren Umsetzung nunmehr im

Bundesministerium für Justiz vorbereitet wird. Im Herbst 2000 soll der erste größere

Teil dieser Vorschläge der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Durch die vorgesehenen Änderungen sollen die Verfahren beschleunigt und auf

diese Art und Weise Verfahrensverzögerungen abgestellt werden, sodass die

Notwendigkeit, neue Kontrollen zur Bekämpfung von Verfahrensverzögerungen zu

schaffen, nicht mehr gegeben ist.