1135/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Plan der Einbindung der
Volksanwaltschaft zur Kontrolle der Justiz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Unabhängigkeit der Richter zu den
höchsten Gütern des Rechtsstaates gehört und selbstverständlich nicht daran
gedacht ist, in irgendeiner Weise in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung
einzugreifen. Die sich aus der Verfassung ergebenden Garantien für eine
unabhängige Justiz sollen keineswegs angetastet werden, vielmehr ist es mein
Bestreben, diese Unabhängigkeit auch in Hinkunft in jeder Hinsicht sicherzustellen.
Für die rechtsuchende Bevölkerung bestehen schon derzeit effiziente Instrumente
direkt bei Gericht - etwa durch Fristsetzungsanträge, Säumniserinnerungen oder
Aufsichtsbeschwerden - auf die Abstellung von Unzukömmlichkeiten hinzuwirken.
Ergänzt wird dies, wie schon erwähnt, durch die Instrumente der justizinternen
Dienstaufsicht, der Inneren Revision und des Disziplinarrechts, aber auch durch
laufende Weiterbildungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte sowie durch
Maßnahmen zur effizienten Planstellenbewirtschaftung und des Personalcontrolling.
Zu 2 und 3:
Am 20. April 2000 hat unter meinem Vorsitz eine Besprechung mit den Volksanwäl -
ten Ingrid Korosek und Horst Schender zur
angesprochenen Thematik stattgefun -
den, an der auch die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter
Dr. Barbara Helige teilgenommen hat. In dieser Besprechung wurde unter anderem
von der Volksanwaltschaft klargestellt, dass die Prüfung der Säumigkeit durch die
Organe der Justizverwaltung in den meisten Fällen sehr effizient und rasch erfolge
und die angesprochenen Verfahrensverzögerungen binnen kürzester Zeit abgestellt
würden. Weitere Verbesserungen seien dennoch immer anzustreben, wobei es aber
nach Ansicht der Volksanwaltschaft wesentlich sinnvoller sei - und dieser Meinung
schließe ich mich an - Verfahrensverzögerungen von vornherein zu vermeiden. An
diesem Ziel, nämlich die Gerichtsverfahren noch rascher und effizienter zu
gestalten, arbeitet eine von mir eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertre -
tern der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, der Sachverständigen
und der Rechtswissenschaft.
Themenschwerpunkt der beabsichtigten Reform ist vor allem die stärkere Betonung
prozessualer Sorgfaltspflichten zur raschen Beendigung des Verfahrens im Sinne
einer Prozessförderungspflicht der Parteien. Demnach sollen neues Vorbringen oder
neue Beweisanbote, die bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prozessführung bereits
zu einem früheren Zeitpunkt erstattet hätten werden müssen, nicht mehr zugelassen
sein, wenn sie die Beendigung des Prozesses nicht bloß unerheblich verzögern.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einzelvorschlägen zur Beschleunigung und
effizienteren Gestaltung des Gerichtsverfahrens, deren Umsetzung nunmehr im
Bundesministerium für Justiz vorbereitet wird. Im Herbst 2000 soll der erste größere
Teil dieser Vorschläge der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Durch die vorgesehenen Änderungen sollen die Verfahren beschleunigt und auf
diese Art und Weise Verfahrensverzögerungen abgestellt werden, sodass die
Notwendigkeit, neue Kontrollen zur Bekämpfung von Verfahrensverzögerungen zu
schaffen, nicht mehr gegeben ist.