1136/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die schleichende Gefahr in Gefängnissen,
hervorgerufen durch Personalabbau“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Eine zentrale Aufgabe des Strafvollzuges ist neben dem gesetzlichen Auftrag, den
Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftsle -
bens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen und sie abzuhalten, schädlichen
Neigungen nachzugehen, die Gewährleistung der Sicherheit nach innen und außen.
Der Personalstand in den Justizanstalten war in den letzten Jahren auf einem konti -
nuierlich hohen Niveau und wurde erst im Zuge notwendiger Sparmaßnahmen
maßvoll herabgesetzt. Auch das Zahlenverhältnis von Bediensteten zu Insassen in
den Justizanstalten ist weiterhin entsprechend günstig.
Die Notwendigkeit zur Konsolidierung des Staatshaushaltes fordert jedoch, dass
jeder Bereich der öffentlichen Verwaltung seine Möglichkeiten zur Effizienzsteige -
rung ausschöpft. Organisations - und Strukturmaßnahmen mit dem Ziel eines effizi -
enten Personaleinsatzes können daher auch vor dem Strafvollzug grundsätzlich
nicht Halt machen.
Zu 2:
Die Sicherheitsstandards in den Justizanstalten wurden in den vergangenen Jahren
insbesondere durch erhebliche Investitionen in technische Sicherungsanlagen (zB
Videoüberwachungsanlagen zur Innen - und Außensicherung) und mit Maßnahmen
im Bereich der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten (Ausstattung
mit einer neuen Dienstpistole, mit Pfefferspray und dem Rettungsmehrzweckstock
sowie durch Einrichtung der Einsatzgruppen und Sicherheitspartnerschaften)
wesentlich gesteigert. Die bisher getätigte und noch in Aussicht genommene Reduk -
tion des Personalstandes in den Justizanstalten zur Einhaltung des Stellenplanes
2000 sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung sind
daher umsetzbar, ohne das Sicherheitsniveau herabzusetzen.
Ich bin - wie die zuständigen Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz - der
Überzeugung, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug wie auch der Insassinnen und Insas -
sen in den Justizanstalten ohne Einschränkung aufrechterhalten werden kann.
Zu 3:
Die auf Basis von Analysen in Angriff genommenen Organisationsmaßnahmen
zielen auf bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards durch homogene Gestaltung
der Nachtdienststärken ab. Während es in vielen Justizanstalten insbesondere
durch den verstärkten Einsatz technischer Sicherheitsanlagen zu einer Reduktion
der Posten im Nachtdienst kommen kann, wird in anderen Justizanstalten deren
Zahl erhöht. Die Zahl der im Nachtdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbei -
ter ist auf ein erforderliches Maß festzusetzen. In diesem Sinne wird es österreich -
weit aufgeteilt auf 21 von 29 Justizanstalten zu einer Reduktion von bisher 285 auf
247 Nachtdienstposten (das sind rund 13,5 %) kommen.
Zu 4:
Die Reduktion der Nachtdienstposten teilt sich auf die betroffenen Justizanstalten
wie folgt auf:
Justizanstalt Wien - Josefstadt: - 5
Justizanstalt Linz: - 2
Justizanstalt Klagenfurt: - 2
Justizanstalt Salzburg: - 1
Justizanstalt Wr. Neustadt: - 1
Justizanstalt Eisenstadt: - 1
Justizanstalt Innsbruck: - 1
Justizanstalt
Feldkirch: -
1
Justizanstalt Graz - Jakomini: - 1
Justizanstalt Stein: - 6
Justizanstalt Graz - Karlau: - 2
Justizanstalt Suben: - 2
Justizanstalt Wien - Simmering: - 2
Justizanstalt Garsten: - 1
Justizanstalt Sonnberg: - 1
Justizanstalt Hirtenberg: - 1
Justizanstalt Schwarzau: - 1
Justizanstalt Göllersdorf: - 3
Justizanstalt f. Jgdl. Gerasdorf: - 1
Justizanstalt Wien - Mittersteig: - 2
Justizanstalt Wien - Favoriten: - 1.
Zu 5:
Ich stehe sowohl der Justizwachegewerkschaft als auch dem für die Justizanstalten
zuständigen Zentralausschuss für Besprechungen und Informationen weiterhin zur
Verfügung.