1139/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1143/J - NR/2000, betreffend

Geisterfahrer auf Österreichs Straßen, die die Abgeordneten Petrovic und

Freundinnen am 13. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Für die Registrierung von Geisterfahrern gibt es zwei Datenquellen unterschiedlicher

Herkunft. Einerseits werden pro Jahr rund 400 Geisterfahrermeldungen im Rundfunk

mitgeteilt, wobei diese Zahl in den letzten Jahren mit der Entwicklung des Handys

stark angestiegen ist. Diese Meldungen sind ungeprüft und daher einer

Datenanalyse kaum zugänglich. Die zweite Datenquelle sind die seitens der

Exekutive gemeldeten Unfalldaten des BMI. International gesehen liegt bei den

Unfallzahlen die Größenordnung in Österreich eher im Durchschnitt.

 

Zu Frage 2:

 

Von einer Entwicklung im Sinne einer statistisch abgesicherten Zahlengröße zu

sprechen, wäre unseriös, da die Zahlen gering und demzufolge statistisch unsicher

sind. Die absolute Spitze an Unfallereignissen mit Personenschaden war mit 17 im

Jahre 1995 gegeben, die Spitze bei den Getöteten wurde im Jahre 1988 mit 13

registriert.

 

Zu Frage 3a:

 

Aus den vorgenannten Größenordnungen ergibt sich die Wahrscheinlichkeit für einen

Unfall größenordnungsmäßig als etwa 30 : 1.

 

Zu Frage 3b:

 

In den 13 Jahren genauer Unfallerfassung durch das BMI wurden bis Ende 1999

312 Personen verletzt.

 

Zu Frage 3c:

 

Es wurden 74 Personen getötet.

 

Zu Frage 3d:

 

Bei 85 % der Ereignisse war ein männlicher Lenker beteiligt.

 

Zu Frage 4:

 

Zunächst wurden seitens meines Ressorts die von Ihnen zitierten Untersuchungen in

Auftrag gegeben und ein Sachverständigengremium beauftragt, ein umfassendes

Maßnahmenpaket zu entwickeln. Die Kosten für die Maßnahmen sind

unterschiedlich, die Vollausrüstung mit Geisterfahrerwarntafeln wird durch

Werbeeinnahmen auf der Rückseite der Tafeln finanziert, d.h. dadurch entstehen

keine Kosten. Ebenso entstehen durch Änderungen der Gestaltung, die die optische

Führung verbessern, geringe oder keine Kosten. Kosten von etwa ATS 200.000.--

pro Anschlussstelle (etwa 400 Anschlussstellen insgesamt) sind durch mechanische

Absicherungssysteme zu erwarten, die höchsten Kosten würden durch Umbauten

zur völligen Verhinderung der Fehlfahrt entstehen; hier wird daher getrachtet, dies

mit den normalen Kriterien eines Umbaues von Knotenpunkten zu verbinden, d.h.

wenn Knoten aus anderen Verkehrssicherheitsgründen umgebaut werden müssen,

ist die Verhinderung von Geisterfahrern ebenfalls abzudecken.

Zu Frage 5:

 

Gemäß StVO, die das Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung verbietet,

wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bei dem die näheren Umstände und

die Schwere des Deliktes zu prüfen sind.

 

Eine Überprüfung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes ist

möglich und hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab.

 

Zu Frage 6:

 

Der „typische“ Geisterfahrer kann als jüngerer Mann mit überdurchschnittlicher

Alkoholisierung beschrieben werden.

 

Zu Frage 7:

 

Geisterfahrten haben drei Hauptursachen.

 

1. Alkoholisierung etwa 50 % Anteil

2. Überforderung etwa 30 %

3. Bewusste bzw. absichtliche Geisterfahrten (rund 20 % Anteil)

 

Diese Feststellungen betreffen die Unfallereignisse und nicht die Menge der

registrierten Geisterfahrten, wobei zu vermuten ist, dass bei Ereignissen, die zu

keinem Unfall geführt haben, die Handlungsfähigkeit der Lenker höher einzuschätzen

ist (z.B. weniger Alkoholisierung).