1139/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1143/J - NR/2000, betreffend
Geisterfahrer auf Österreichs Straßen, die die Abgeordneten Petrovic und
Freundinnen am 13. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Für die Registrierung von Geisterfahrern gibt es zwei Datenquellen unterschiedlicher
Herkunft. Einerseits werden pro Jahr rund 400 Geisterfahrermeldungen im Rundfunk
mitgeteilt, wobei diese Zahl in den letzten Jahren mit der Entwicklung des Handys
stark angestiegen ist. Diese Meldungen sind ungeprüft und daher einer
Datenanalyse kaum zugänglich. Die zweite Datenquelle sind die seitens der
Exekutive gemeldeten Unfalldaten des BMI. International gesehen liegt bei den
Unfallzahlen die Größenordnung in Österreich eher im Durchschnitt.
Zu Frage 2:
Von einer Entwicklung im Sinne einer statistisch abgesicherten Zahlengröße zu
sprechen, wäre unseriös, da die Zahlen gering und demzufolge statistisch unsicher
sind. Die absolute Spitze an Unfallereignissen
mit Personenschaden war mit 17 im
Jahre 1995 gegeben, die Spitze bei den Getöteten wurde im Jahre 1988 mit 13
registriert.
Zu Frage 3a:
Aus den vorgenannten Größenordnungen ergibt sich die Wahrscheinlichkeit für einen
Unfall größenordnungsmäßig als etwa 30 : 1.
Zu Frage 3b:
In den 13 Jahren genauer Unfallerfassung durch das BMI wurden bis Ende 1999
312 Personen verletzt.
Zu Frage 3c:
Es wurden 74 Personen getötet.
Zu Frage 3d:
Bei 85 % der Ereignisse war ein männlicher Lenker beteiligt.
Zu Frage 4:
Zunächst wurden seitens meines Ressorts die von Ihnen zitierten Untersuchungen in
Auftrag gegeben und ein Sachverständigengremium beauftragt, ein umfassendes
Maßnahmenpaket zu entwickeln. Die Kosten für die Maßnahmen sind
unterschiedlich, die Vollausrüstung mit Geisterfahrerwarntafeln wird durch
Werbeeinnahmen auf der Rückseite der Tafeln finanziert, d.h. dadurch entstehen
keine Kosten. Ebenso entstehen durch Änderungen der Gestaltung, die die optische
Führung verbessern, geringe oder keine Kosten. Kosten von etwa ATS 200.000.--
pro Anschlussstelle (etwa 400 Anschlussstellen insgesamt) sind durch mechanische
Absicherungssysteme zu erwarten, die höchsten Kosten würden durch Umbauten
zur völligen Verhinderung der Fehlfahrt entstehen; hier wird daher getrachtet, dies
mit den normalen Kriterien eines Umbaues von Knotenpunkten zu verbinden, d.h.
wenn Knoten aus anderen Verkehrssicherheitsgründen umgebaut werden müssen,
ist die Verhinderung von Geisterfahrern
ebenfalls abzudecken.
Zu Frage 5:
Gemäß StVO, die das Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung verbietet,
wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bei dem die näheren Umstände und
die Schwere des Deliktes zu prüfen sind.
Eine Überprüfung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes ist
möglich und hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab.
Zu Frage 6:
Der „typische“ Geisterfahrer kann als jüngerer Mann mit überdurchschnittlicher
Alkoholisierung beschrieben werden.
Zu Frage 7:
Geisterfahrten haben drei Hauptursachen.
1. Alkoholisierung etwa 50 % Anteil
2. Überforderung etwa 30 %
3. Bewusste bzw. absichtliche Geisterfahrten (rund 20 % Anteil)
Diese Feststellungen betreffen die Unfallereignisse und nicht die Menge der
registrierten Geisterfahrten, wobei zu vermuten ist, dass bei Ereignissen, die zu
keinem Unfall geführt haben, die Handlungsfähigkeit der Lenker höher einzuschätzen
ist (z.B. weniger Alkoholisierung).