1140/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1147/J - NR/2000, betreffend

Bodenseeschnellstraße S18, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 13. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Nein, die im Jahre 1997 (nicht 1994) erlassene Trassenverordnung der S 18 betrifft die

Schnellstraße selbst und nicht das Zollamt. Der Abschluss bilateraler Verträge

zwischen der EU und der Schweiz hat daher keinen Einfluss auf die

Trassenverordnung.

 

Zu Frage 2:

 

Die Errichtung der S 18 ist zur Entlastung der Gemeinden im Unteren Rheintal

notwendig. Die Planungen und Verkehrsmodelle wurden laufend ergänzt bzw.

aktualisiert und entsprechen daher den heutigen Anforderungen.

 

Zu Frage 3:

 

Aus den vorliegenden Untersuchungen ergibt sich nur ein relativ geringer Anteil des

Transitverkehrs am Gesamtverkehr (unter 5 %).

 

Zu Frage 4:

 

Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz sieht für die S 18 sowohl eine Vignettenpflicht

als auch eine Mautpflicht für LKW vor. Ausnahmen für die fahrleistungsabhängige Maut

sind nicht vorgesehen. Auch der vom Land Vorarlberg angestrebte Versuch einer

Vignettenfreiheit auf der A 14 wurde vom Land Vorarlberg wieder zurückgenommen.

 

Zu Frage 5:

 

Um die Entlastungswirkung für die Gemeinden längerfristig zu gewährleisten und um

Mautflucht zu vermeiden, sind eine Reihe von Maßnahmen geplant bzw. bereits

durchgeführt (Z.B. Erhöhung des Durchfahrwiderstandes an den Ortsdurchfahrten,

Priorisierung des ÖPNV Bregenz - Hard etc.)

 

Zu Frage 6:

 

Die Errichtung der S 18 ist Teil des Lückenschlussprogrammes der ASFINAG und ab

dem Jahre 2002 ist eine Finanzierung dafür vorgesehen.

 

Zu Frage 7:

 

Die genannten Baulose sind alle von gleicher Wichtigkeit, weisen jedoch

unterschiedliche Planungsstufen und Finanzierungsformen auf. Während sich das

Projekt B 191, Südumfahrung Feldkirch noch im Stadium des Vorprojektes befindet,

und aus dem Budget der Bundesstraßenverwaltung finanziert wird, liegt für die S 18

bereits das Einreichprojekt vor und sind die weiteren Behördenverfahren eingeleitet.

Das Baulos A 14, 2. Röhre Ambergtunnel steht kurz vor Baubeginn. Die beiden

letztgenannten Bauvorhaben werden seitens der ASFINAG finanziert.

 

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

 

Mit den derzeit bereits bestehenden grenzüberschreitenden Strecken in Richtung

Schweiz (Feldkirch - Buchs SG, Wolfurt - St. Margrethen) ist ein grundsätzlicher

Anschluss an das Projekt „Schweizer AlpTransit“ (früher NEAT) - insbesondere an

die im Rahmen dieses Projektes geplante Neubaustrecke Zürich - Chiasso

(Gotthardachse) - sichergestellt.

 

Darüberhinaus hat sich mein Ressort sowohl inhaltlich als auch finanziell an Studien

beteiligt, die den Personen -  und Güterverkehr im Bodenseeraum zu untersuchen

hatten. Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass der schienenmäßigen Verbindung

der Wirtschaftsräume München und Zürich besondere Bedeutung beizumessen ist,

wobei von seiten Österreichs in allen Gesprächen mit Vertretern Deutschlands und

der Schweiz gefordert wurde, dass diese Eisenbahnverbindung über Bregenz führen

sollte, um damit auch die Anbindung des Landes Vorarlberg an die beiden

Wirtschaftsräume sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr nachhaltig

abzusichern.