1140/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1147/J - NR/2000, betreffend
Bodenseeschnellstraße S18, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 13. Juli 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Nein, die im Jahre 1997 (nicht 1994) erlassene Trassenverordnung der S 18 betrifft die
Schnellstraße selbst und nicht das Zollamt. Der Abschluss bilateraler Verträge
zwischen der EU und der Schweiz hat daher keinen Einfluss auf die
Trassenverordnung.
Zu Frage 2:
Die Errichtung der S 18 ist zur Entlastung der Gemeinden im Unteren Rheintal
notwendig. Die Planungen und Verkehrsmodelle wurden laufend ergänzt bzw.
aktualisiert und entsprechen daher den heutigen Anforderungen.
Zu Frage 3:
Aus den vorliegenden Untersuchungen ergibt sich nur ein relativ geringer Anteil des
Transitverkehrs am Gesamtverkehr (unter 5 %).
Zu Frage 4:
Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz sieht für die S 18 sowohl eine Vignettenpflicht
als auch eine Mautpflicht für LKW vor.
Ausnahmen für die fahrleistungsabhängige Maut
sind nicht vorgesehen. Auch der vom Land Vorarlberg angestrebte Versuch einer
Vignettenfreiheit auf der A 14 wurde vom Land Vorarlberg wieder zurückgenommen.
Zu Frage 5:
Um die Entlastungswirkung für die Gemeinden längerfristig zu gewährleisten und um
Mautflucht zu vermeiden, sind eine Reihe von Maßnahmen geplant bzw. bereits
durchgeführt (Z.B. Erhöhung des Durchfahrwiderstandes an den Ortsdurchfahrten,
Priorisierung des ÖPNV Bregenz - Hard etc.)
Zu Frage 6:
Die Errichtung der S 18 ist Teil des Lückenschlussprogrammes der ASFINAG und ab
dem Jahre 2002 ist eine Finanzierung dafür vorgesehen.
Zu Frage 7:
Die genannten Baulose sind alle von gleicher Wichtigkeit, weisen jedoch
unterschiedliche Planungsstufen und Finanzierungsformen auf. Während sich das
Projekt B 191, Südumfahrung Feldkirch noch im Stadium des Vorprojektes befindet,
und aus dem Budget der Bundesstraßenverwaltung finanziert wird, liegt für die S 18
bereits das Einreichprojekt vor und sind die weiteren Behördenverfahren eingeleitet.
Das Baulos A 14, 2. Röhre Ambergtunnel steht kurz vor Baubeginn. Die beiden
letztgenannten Bauvorhaben werden seitens der ASFINAG finanziert.
Zu den Fragen 8, 9 und 10:
Mit den derzeit bereits bestehenden grenzüberschreitenden Strecken in Richtung
Schweiz (Feldkirch - Buchs SG, Wolfurt - St. Margrethen) ist ein grundsätzlicher
Anschluss an das Projekt „Schweizer AlpTransit“ (früher NEAT) - insbesondere an
die im Rahmen dieses Projektes geplante Neubaustrecke Zürich - Chiasso
(Gotthardachse) - sichergestellt.
Darüberhinaus hat sich mein Ressort sowohl inhaltlich als auch finanziell an Studien
beteiligt, die den Personen - und Güterverkehr im Bodenseeraum zu untersuchen
hatten. Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass der schienenmäßigen Verbindung
der Wirtschaftsräume München und Zürich besondere Bedeutung beizumessen ist,
wobei von seiten Österreichs in allen
Gesprächen mit Vertretern Deutschlands und
der Schweiz gefordert wurde, dass diese Eisenbahnverbindung über Bregenz führen
sollte, um damit auch die Anbindung des Landes Vorarlberg an die beiden
Wirtschaftsräume sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr nachhaltig
abzusichern.