1145/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl ÖLLINGER und Genossen haben am 14.

Juli 2000 unter Nr. 1170/J - NR/2000 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Förderungen für Wond - Vision - Österreich an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1):

 

Der Prüfbericht von Price Waterhouse Coopers betreffend „World Vision Österreich“

wurde vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Auftrag gegeben.

 

Zu Frage 2):

 

Der Prüfbericht von „PWC“ wurde teilweise vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten finanziert.

 

Zu Frage 3):

 

Ja. Die "Schlußfolgerung und Empfehlung“ des Berichtes lautet:

 

„Uns liegen keine Projekt - Teilresultate in Form des im Projektbeschrieb versprochenen

Monitorings vor. Wir können aus den vorliegenden Unterlagen (Projektbeschreibung,

Projektblatt BMfaA und Bericht von PWC) keine Aussagen zur Zielerreichung des Projekts

ableiten, sie lassen aber einen niedrigen Zielerfüllungsgrad vermuten.

Wir empfehlen dem Bundesministerium vor genauerer Abklärung der Zielerreichung keine

weiteren Finanzmittel mehr in dieses Projekt zu investieren."

 

Da die Angelegenheit derzeit Gegenstand eines anhängigen Strafgerichtsverfahrens ist,

bitte ich um Verständnis, wenn von der Übermittlung des Prüfberichtes abgesehen wird.

 

Zu Fragen 4) und 5):

 

Nein; es handelte sich um ein kein US - Aid - Projekt, sondern um ein Projekt von World

Vision Mocambique.

 

Zu Frage 6):

 

Der in der Anfrage erwähnte Briefverkehr liegt dem BMaA nicht vor, sodass eine

Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.

 

Zu Frage 7):

 

Nein.

 

Zu Frage 8a):

 

Der damalige stellvertretende Koordinator bestätigte, daß ein Projektfahrzeug

vertragsgemäß vorgesehen war, dieses von WVÖ angeschafft und nach Mosambik

transportiert worden war, daß Einfuhrpapiere (BRI) per 18.12 1997 ausgestellt wurden, es

Probleme mit dem Einfuhrzoll gäbe und die Frage des Erlasses von Importsteuern dem

Koordinationsbüro per 21.12.1998 von der Provinzregierung zur Kenntnis gebracht wurde.

Darüber hinaus hätte das Koordinationsbüro Kontakt mit der Hafenbehörde und würde

sich bemühen, das Kfz für die Arbeit der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

sicherzustellen.

 

Zu Frage 8b):

 

Die Anfrage Nr. 5922/J - NR/1999 bezog sich in Punkt 2h auf eine Stellungnahme des

lokalen Koordinationsbüros zur Frage, „welche Rechtfertigung findet die Einbringung

eines Jeep als Sachzuwendung in ein Projekt zur Nahrungsmittelproduktion“; da zu lag

tatsächlich keine Stellungnahme des Koordinationsbüros vor. Hingegen wurde in einer

Stellungnahme des Büros bestätigt, daß ein Projektfahrzeug vertragsgemäß vorgesehen

war.

 

In der Plenarsitzung vom 19. Mai 1999 habe ich generell darauf hingewiesen, daß bei

landwirtschaftlichen Projekten der Einsatz von Projektfahrzeugen manchmal nötig ist.

Diese Notwendigkeit wurde für den Fall des gegenständlichen Projektes bei der Projekt -

Antragsprüfung durch das BMaA festgestellt. Daher hat das Koordinationsbüro bestätigt,

daß ein Projektfahrzeug vertragsmäßig vorgesehen war und das Büro sich bemühen

würde, das Kfz für die Arbeit der österreichischen EZA sicherzustellen.

 

Zu Frage 8c):

 

Das Koordinationsbüro wurde erstmals am 2. April 1997 mit dem Projektantrag von World

Vision Österreich befaßt, der in der Folge Teil der EZA wurde. Im übrigen wird auf die

Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

 

Zu Frage 9):

 

Nein.

 

Zu Frage 10):

 

Nein.