1146/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten MMag. Dr. PETROVIC u.a. betreffend Zusatzprotokoll zur UNO -
Frauenrechtskonvention, Nr. 1171/J, wie folgt:
Frage 1:
Bisher haben 43 Staaten, darunter alle EU - Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von
Irland und Großbritannien, das Zusatzprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder
Diskriminierung der Frau (CEDAW, BGBl. Nr.443/1982), unterzeichnet. Österreich
unterzeichnete dieses Protokoll anläßlich der Eröffnungszeremonie zur
Unterzeichnung am 10. Dezember 1999 in New York.
Ratifiziert haben das Zusatzprotokoll bisher 5 Staaten, und zwar Namibia, Senegal,
Dänemark, Frankreich und Thailand.
Die österreichische Ratifikationsurkunde ist bereits in der österreichischen Vertretung
in New York eingelangt und wird in den kommenden Tagen beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen in seiner Funktion als Depositar des CEDAW -
Übereinkommens hinterlegt werden.
Frage 2:
Das Zusatzprotokolt tritt drei Monate nach Hinterlegung der 10. Ratifikationsurkunde
beim UN - Generalsekretär in Kraft. Da das Zusatzprotokoll bisher von 5 Staaten
ratifiziert wurde und die Ratifikation Österreichs unmittelbar bevorsteht, fehlt zum
Inkrafttreten noch die Ratifikation von 4 weiteren Staaten. Welche Staaten in näherer
Zukunft das Zusatzprotokoll ratifizieren werden, konnte bis zum
Beantwortungstermin dieser Anfrage nicht ermittelt werden. Der voraussichtliche
Inkrafttretenszeitpunkt ist mir daher derzeit noch nicht bekannt.
Frage 3:
Vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur Cedaw (nach Hinterlegung der 10.
Ratifikationsurkunde) werde ich mittels Presseaussendungen und einer
Pressekonferenz die Individualbeschwerdemöglichkeit einer möglichst breiten
Öffentlichkeit bekannt machen. In diesen Informationen werden auch die
wesentlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Beschwerden gemäß dem
Zusatzprotokoll enthalten sein, um dieses Beschwerderecht möglichst vielen
Personen und Personengruppen zugänglich zu machen.
Mit Fragen bezüglich des Verfahrensablaufes können sich Frauen an die jeweils
zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen sowie des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
wenden.
Frage 4:
Die Koordination von Menschenrechtsfragen ist eine der Agenden der Abteilung für
Gleichstellung, Gesundheitsförderung und Menschenrechte (Präs/D/14) im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Frau Mag. Astrid Iris
Meyer aus dieser Abteilung wurde als Menschenrechtskoordinatorin nominiert. Bei
deren Verhinderung wird sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der
Abteilung vertreten.