1146/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten MMag. Dr. PETROVIC u.a. betreffend Zusatzprotokoll zur UNO -

Frauenrechtskonvention, Nr. 1171/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Bisher haben 43 Staaten, darunter alle EU - Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von

Irland und Großbritannien, das Zusatzprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder

Diskriminierung der Frau (CEDAW, BGBl. Nr.443/1982), unterzeichnet. Österreich

unterzeichnete dieses Protokoll anläßlich der Eröffnungszeremonie zur

Unterzeichnung am 10. Dezember 1999 in New York.

 

Ratifiziert haben das Zusatzprotokoll bisher 5 Staaten, und zwar Namibia, Senegal,

Dänemark, Frankreich und Thailand.

 

Die österreichische Ratifikationsurkunde ist bereits in der österreichischen Vertretung

in New York eingelangt und wird in den kommenden Tagen beim Generalsekretär

der Vereinten Nationen in seiner Funktion als Depositar des CEDAW -

Übereinkommens hinterlegt werden.

Frage 2:

 

Das Zusatzprotokolt tritt drei Monate nach Hinterlegung der 10. Ratifikationsurkunde

beim UN - Generalsekretär in Kraft. Da das Zusatzprotokoll bisher von 5 Staaten

ratifiziert wurde und die Ratifikation Österreichs unmittelbar bevorsteht, fehlt zum

Inkrafttreten noch die Ratifikation von 4 weiteren Staaten. Welche Staaten in näherer

Zukunft das Zusatzprotokoll ratifizieren werden, konnte bis zum

Beantwortungstermin dieser Anfrage nicht ermittelt werden. Der voraussichtliche

Inkrafttretenszeitpunkt ist mir daher derzeit noch nicht bekannt.

 

Frage 3:

 

Vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur Cedaw (nach Hinterlegung der 10.

Ratifikationsurkunde) werde ich mittels Presseaussendungen und einer

Pressekonferenz die Individualbeschwerdemöglichkeit einer möglichst breiten

Öffentlichkeit bekannt machen. In diesen Informationen werden auch die

wesentlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Beschwerden gemäß dem

Zusatzprotokoll enthalten sein, um dieses Beschwerderecht möglichst vielen

Personen und Personengruppen zugänglich zu machen.

 

Mit Fragen bezüglich des Verfahrensablaufes können sich Frauen an die jeweils

zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen sowie des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

wenden.

 

Frage 4:

 

Die Koordination von Menschenrechtsfragen ist eine der Agenden der Abteilung für

Gleichstellung, Gesundheitsförderung und Menschenrechte (Präs/D/14) im

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Frau Mag. Astrid Iris

Meyer aus dieser Abteilung wurde als Menschenrechtskoordinatorin nominiert. Bei

deren Verhinderung wird sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der

Abteilung vertreten.