1150/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend "eine neue Debatte über die Fristenlösung“
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Meiner Einschätzung nach hat sich die geltende Regelung des Schwangerschaftsab -
bruchs in einer Weise bewährt, die derzeit keinen Anlass bietet, eine strafgesetzliche
Initiative zu ergreifen. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist im Re -
gierungsprogramm nicht vorgesehen. In diesem Sinne meine ich auch, dass ein ein -
mal erzielter Grundkonsens nicht in Frage gestellt werden sollte.
Im Sinne einer sachlichen Diskussion möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass
die Äußerungen, auf die in der Anfrage Bezug genommen wird, nicht die Fristenlö -
sung, sondern die sogenannte embryopathische (missverständlich oft als „euge -
nisch“ bezeichnete) Indikation betroffen haben. Im Hinblick darauf sehe ich auch kei -
nen Anlass für die Entstehung von Furcht und Unsicherheit bei Frauen.