1153/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
14. Juli 2000 unter der Nr. 1159/J - NR/2000 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend den
„Verkauf von Zivildienern" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Das von mir ins Leben gerufene Sonderprogramm stellt eine erste Maßnahme dar, um den
Rückstau von Zivildienstpflichtigen, die auf ihre Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst
warten, zu verringern. Das mit dem von Ihnen zitierten Schreiben, Zahl 93 200/120 - IV/9/00,
gestellte Angebot gilt für den Zuweisungstermin Oktober 2000 und ist nach oben hin
einerseits durch die Anzahl der anerkannten, nicht besetzten Zivildienstplätze bei den
Vertragspartnern und andererseits durch die Bedarfsmeldungen der Rechtsträger beschränkt.
Im Rahmen des Sonderprogramms konnten bisher 845 Zivildiener zusätzlich zugewiesen
werden.
Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Zivildienstes eingesetzt,
deren Ergebnisse in eine Regierungsvorlage zur Abänderung des Zivildienstgesetzes
einfließen werden, die dem Parlament zur Behandlung zugeleitet werden wird. Es ist zu
erwarten, dass zu Beginn des Jahres 2001 eine
grundsätzliche Neuordnung des Zivildienstes
erfolgen wird und wird die Novelle zum Zivildienstgesetz auch geeignete Maßnahmen
enthalten, um den angesprochenen Rückstau zu verringern.
Zur Frage 5:
Die Leistung des ordentlichen Zivildienstes stellt keine Leiharbeitertätigkeit und keinen Kauf
dar. Soweit im Rahmen des Sonderzuweisungsprogramms zum Oktobertermin 2000 eine
finanzielle Bedeckung für eine monatliche Vergütung von S 10 500 pro Zivildienstleistenden
gegeben ist, können auch Zuweisungen zu Organisationseinheiten des Bundesministeriums
für Inneres zum Oktobertermin 2000 vorgenommen werden. Dies konnte für den Bereich der
Betreuung von Asylwerbern Lind der Flüchtlingsbetreuung für insgesamt 7 Plätze und für das
Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen für 2 Plätze sichergestellt werden. Die
finanzielle Bedeckung hiefür erfolgt wie bisher. Da zum Junitermin 2000 keine Zuweisungen
erfolgt sind, sind diese Kosten durch die ursprünglich für diesen Zweck vorgesehenen
Budgetmittel abgedeckt.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
|
Positionen |
I - V/00 |
VI - XII/00 |
Summe Sonderprogramm |
|
alte Rechtslage |
neue Rechtslage |
||
|
Pauschalvergütung |
86.000.000,00 |
158.000.000.00 |
244.000.000,00 |
|
Grundlehrgang |
23.800.000,00 |
*) 15.200.090,00 |
39.000.000,00 |
|
Vergütungen gem. § 41 |
204.500.000,00 |
14.300.000,00 |
218.800.000,00 |
|
Sozialversicherung |
76.900.000,00 |
91.500.000,00 |
168.400.000,00 |
|
Wohnkosten und |
|
|
|
|
Familienunterhalt |
36.600.000.00 |
45.400.000,00 |
82.000.000,00 |
|
Auslandsdienste gem. § 12 b |
5.300.000,00 |
13.500.000,00 |
|
|
Reisekosten |
13.300.000,00 |
|
30.000.000,00 |
|
Diverses |
400.000,00 |
|
1.000.000,00 |
|
Summe |
446.800.000,00 |
|
796.700.000,00 |
|
Personalkosten/Sachaufwand 17 136 141,00 |
|
41.126.740,00 |
|
|
Gesamtausgaben |
463.936.141,00 |
|
837.826.740,00 |
|
Jahreskosten/ZDL |
69 996,40 |
|
126.407,17 |
|
Monatskosten/ZDL |
13.999,28 |
|
10.533,93 |
*) erwartete Restkosten, die bisher noch nicht von den Organisationen abgerechnet wurden
Eine exakte Aussage hinsichtlich der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für das Jahr
2000 kann erst Anfang nächsten Jahres getroffen werden.
Zur Frage 9:
Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, dass eine derartige Aussage über die Tabellenwerte
hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann. Bereits feststehende
monatliche Minderausgaben pro Zivildienstleistenden und Monat ergeben sich lediglich durch
den Wegfall der Vergütung für die Naturalverpflegung an die Rechtsträger bei gleichzeitiger
Anhebung der Pauschalvergütung. Diese und jene durch die Abschaffung des
Grundlehrganges bis Jahresende entstehenden Minderausgaben stellen jedoch keine echte
Einsparung von Budgetmittel dar, sondern haben überhaupt erst die Bedeckung für die
Zuweisung von Zivildienstpflichtigen über den Termin Februar 2000 hinaus ermöglicht.
Zur Frage 10:
Die Einnahmen des Vorjahres sind der angeschlossenen Aufstellung zu entnehmen. Die
Summe der Vergütungen für das Jahr 2000 kann erst im Jahr 2001 exakt festgestellt werden,
da die Zahl der Wegfälle insbesondere für den Oktobertermin 2000 und das Sonderprogramm
nicht im vorhinein bekannt ist.