1153/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

14. Juli 2000 unter der Nr. 1159/J - NR/2000 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend den

„Verkauf von Zivildienern" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:

 

Das von mir ins Leben gerufene Sonderprogramm stellt eine erste Maßnahme dar, um den

Rückstau von Zivildienstpflichtigen, die auf ihre Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst

warten, zu verringern. Das mit dem von Ihnen zitierten Schreiben, Zahl 93 200/120 - IV/9/00,

gestellte Angebot gilt für den Zuweisungstermin Oktober 2000 und ist nach oben hin

einerseits durch die Anzahl der anerkannten, nicht besetzten Zivildienstplätze bei den

Vertragspartnern und andererseits durch die Bedarfsmeldungen der Rechtsträger beschränkt.

Im Rahmen des Sonderprogramms konnten bisher 845 Zivildiener zusätzlich zugewiesen

werden.

 

Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Zivildienstes eingesetzt,

deren Ergebnisse in eine Regierungsvorlage zur Abänderung des Zivildienstgesetzes

einfließen werden, die dem Parlament zur Behandlung zugeleitet werden wird. Es ist zu

erwarten, dass zu Beginn des Jahres 2001 eine grundsätzliche Neuordnung des Zivildienstes

erfolgen wird und wird die Novelle zum Zivildienstgesetz auch geeignete Maßnahmen

enthalten, um den angesprochenen Rückstau zu verringern.

 

Zur Frage 5:

 

Die Leistung des ordentlichen Zivildienstes stellt keine Leiharbeitertätigkeit und keinen Kauf

dar. Soweit im Rahmen des Sonderzuweisungsprogramms zum Oktobertermin 2000 eine

finanzielle Bedeckung für eine monatliche Vergütung von S 10 500 pro Zivildienstleistenden

gegeben ist, können auch Zuweisungen zu Organisationseinheiten des Bundesministeriums

für Inneres zum Oktobertermin 2000 vorgenommen werden. Dies konnte für den Bereich der

Betreuung von Asylwerbern Lind der Flüchtlingsbetreuung für insgesamt 7 Plätze und für das

Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen für 2 Plätze sichergestellt werden. Die

finanzielle Bedeckung hiefür erfolgt wie bisher. Da zum Junitermin 2000 keine Zuweisungen

erfolgt sind, sind diese Kosten durch die ursprünglich für diesen Zweck vorgesehenen

Budgetmittel abgedeckt.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

 

Positionen

 I - V/00

 VI - XII/00

 Summe

 Sonderprogramm

alte Rechtslage

 neue Rechtslage

Pauschalvergütung

 86.000.000,00

 158.000.000.00

 244.000.000,00

Grundlehrgang

 23.800.000,00

 *) 15.200.090,00

 39.000.000,00

Vergütungen gem. § 41

 204.500.000,00

 14.300.000,00

 218.800.000,00

Sozialversicherung

 76.900.000,00

 91.500.000,00

 168.400.000,00

Wohnkosten und

 

 

 

Familienunterhalt

 36.600.000.00

 45.400.000,00

 82.000.000,00

Auslandsdienste gem. § 12 b

 5.300.000,00

 13.500.000,00

 

Reisekosten

 13.300.000,00

 

 30.000.000,00

Diverses

 400.000,00

 

 1.000.000,00

Summe

 446.800.000,00

 

 796.700.000,00

Personalkosten/Sachaufwand 17 136 141,00

 

 41.126.740,00

Gesamtausgaben

 463.936.141,00

 

 837.826.740,00

Jahreskosten/ZDL

 69 996,40

 

 126.407,17

Monatskosten/ZDL

 13.999,28

 

 10.533,93

 


*) erwartete Restkosten, die bisher noch nicht von den Organisationen abgerechnet wurden

 

Eine exakte Aussage hinsichtlich der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für das Jahr

2000 kann erst Anfang nächsten Jahres getroffen werden.

 

Zur Frage 9:

 

Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, dass eine derartige Aussage über die Tabellenwerte

hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann. Bereits feststehende

monatliche Minderausgaben pro Zivildienstleistenden und Monat ergeben sich lediglich durch

den Wegfall der Vergütung für die Naturalverpflegung an die Rechtsträger bei gleichzeitiger

Anhebung der Pauschalvergütung. Diese und jene durch die Abschaffung des

Grundlehrganges bis Jahresende entstehenden Minderausgaben stellen jedoch keine echte

Einsparung von Budgetmittel dar, sondern haben überhaupt erst die Bedeckung für die

Zuweisung von Zivildienstpflichtigen über den Termin Februar 2000 hinaus ermöglicht.

 

Zur Frage 10:

 

Die Einnahmen des Vorjahres sind der angeschlossenen Aufstellung zu entnehmen. Die

Summe der Vergütungen für das Jahr 2000 kann erst im Jahr 2001 exakt festgestellt werden,

da die Zahl der Wegfälle insbesondere für den Oktobertermin 2000 und das Sonderprogramm

nicht im vorhinein bekannt ist.

 

BEILAGE