1155/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Tabakzusatzstoffe,
Nr. 1162/J, wie folgt:
Frage 1:
Von der Austria Tabak werden in der österreichischen Zigarettenproduktion
ausschließlich die in der Bundesrepublik Deutschland durch die Tabakverordnung,
dBGBl. I S. 2831, in der geltenden Fassung, zugelassenen Stoffe verwendet.
Frage 2:
Die Verwendung wird damit begründet, dass die in der Bundesrepublik Deutschland
zugelassenen Stoffe großteils als technische Hilfsmittel zur Herstellung der
spezifischen Geruchs - und Geschmacksausrichtung der Zigarettensorten dienen.
Fragen 3 und 6:
Im Rahmen der Europäischen Union ist derzeit eine Richtlinie in Vorbereitung die
unter anderem vorsehen wird, dass die Hersteller und Importeure von
Tabakerzeugnissen jährlich sämtliche Inhaltsstoffe der Tabakerzeugnisse, die
toxikologischen Daten über diese Inhaltsstoffe in verbrannter und unverbrannter
Form, die Gründe für die Verwendung der Inhaltsstoffe und Bestandteile sowie die
gesundheitlichen Auswirkungen dieser Stoffe offen zu legen haben. Diese Regelung
wird von der Österreichischen Bundesregierung unterstützt und nach ihrem
Inkrafftreten auch in Österreich umzusetzen
sein.
Frage 4:
Derzeit ist die Verwendung von Zusatzstoffen in Österreich noch nicht rechtlich
geregelt, die Austria Tabak wendet nach ihren internen Normen die Bestimmungen
der deutschen Tabakverordnung an. Eine rechtliche Regelung ist in Zusammenhang
mit der unter 3) erwähnten Umsetzung der derzeit in Vorbereitung befindlichen EU
Richtlinie in Aussicht genommen.
Frage 5:
In Österreich werden nach Aussage der Austria Tabak keine Zigaretten produziert
bzw. verkauft, denen Acetaldehyd zugesetzt ist.