1155/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Tabakzusatzstoffe,

Nr. 1162/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Von der Austria Tabak werden in der österreichischen Zigarettenproduktion

ausschließlich die in der Bundesrepublik Deutschland durch die Tabakverordnung,

dBGBl. I S. 2831, in der geltenden Fassung, zugelassenen Stoffe verwendet.

 

Frage 2:

 

Die Verwendung wird damit begründet, dass die in der Bundesrepublik Deutschland

zugelassenen Stoffe großteils als technische Hilfsmittel zur Herstellung der

spezifischen Geruchs -  und Geschmacksausrichtung der Zigarettensorten dienen.

 

Fragen 3 und 6:

 

Im Rahmen der Europäischen Union ist derzeit eine Richtlinie in Vorbereitung die

unter anderem vorsehen wird, dass die Hersteller und Importeure von

Tabakerzeugnissen jährlich sämtliche Inhaltsstoffe der Tabakerzeugnisse, die

toxikologischen Daten über diese Inhaltsstoffe in verbrannter und unverbrannter

Form, die Gründe für die Verwendung der Inhaltsstoffe und Bestandteile sowie die

gesundheitlichen Auswirkungen dieser Stoffe offen zu legen haben. Diese Regelung

wird von der Österreichischen Bundesregierung unterstützt und nach ihrem

Inkrafftreten auch in Österreich umzusetzen sein.

Frage 4:

 

Derzeit ist die Verwendung von Zusatzstoffen in Österreich noch nicht rechtlich

geregelt, die Austria Tabak wendet nach ihren internen Normen die Bestimmungen

der deutschen Tabakverordnung an. Eine rechtliche Regelung ist in Zusammenhang

mit der unter 3) erwähnten Umsetzung der derzeit in Vorbereitung befindlichen EU

Richtlinie in Aussicht genommen.

 

Frage 5:

 

In Österreich werden nach Aussage der Austria Tabak keine Zigaretten produziert

bzw. verkauft, denen Acetaldehyd zugesetzt ist.