1156/AB XXI.GP
Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und
Freunde an den Bundesminister für Inneres vom 14. Juli 2000, Zahl 1163/J, betref -
fend „Schubhaft für Ausländer/innen“ beantworte ich nach den mir vorliegenden In -
formationen wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass durch eine dermaßen detaillierte Anfrage, die zudem
die Datenaushebung zu mehreren Terminen verlangt, die Amtstätigkeit der mit der
Beantwortung der Anfrage befassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines Res -
sorts leidet. Derart detaillierte Statistiken, wie sie für die Beantwortung der Anfrage
notwendig wären, sind zudem von mir als dem für das Gesamtressort verantwortli -
chen Minister nicht in jeder Detailziffer kontrollierbar, zumal sie unter großem Zeit -
druck erstellt werden mussten. Ich kann mich daher nur insoweit auf die vorliegenden
Zahlen stützen, als bei den jeweiligen Behörden Unterlagen vorhanden waren oder
deren Aufbereitung ohne gravierende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes erfolgen
konnte und bitte daher um Verständnis, wenn es nicht möglich war, von allen Behör -
den alle Antworten bis ins gewünschte Detail zu erhalten.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In folgenden Gemeinden befanden sich zum 31. Dezember 1999 und zum 30. Juni
2000 Hafträume, in denen Schubhäftlinge angehalten werden:
Wien, Eisenstadt, Schwechat, Wr. Neustadt, St. Pölten, Linz, Wels, Steyr, Salzburg,
Graz, Leoben, Klagenfurt, Villach, Innsbruck,
Bludenz.
Zu Frage 2:
Zum Stichtag 30. Juni 2000 wurden in folgenden gerichtlichen Gefangenenhäusern
Schubhäftlinge angehalten:
Justizanstalt Korneuburg, Justizanstalt Krems a.d. Donau, Justizanstalt Ried im Inn -
kreis, Justizanstalt Klagenfurt, Justizanstalt Stein, Justizanstalt Suben
Zu Frage 3:
Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -
ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor. Zum fraglichen Zeit -
punkt wurden in Schubhaft angehalten:
Wien:
31.12.1999: 205 (13 Afghanistan, 2 Ägypten, 5 Algerien, 1 Armenien, 1 Bangladesh,
1 Benin, 5 Bosnien, 2 Bulgarien, 22 China, 1 El - Salvador, 1 Gabun,
3 Gambia, 2 Ghana, 11 Indien, 7 Irak, 2 Iran, 1 Israel, 1 Italien, 19
Jugoslawien, 2 Kamerun, 1 Kongo, 3 Kroatien, 1 Mali, 2 Mazedoni -
en, 3 Moldawien, 1 Namibia, 10 Nigeria, 2 Pakistan, 21 Polen, 2
Portugal, 9 Rumänien, 2 Russland, 6 Senegal, 9 Sierra Leone, 1
Slowakei, 7 Sudan, 1 Syrien, 1 Togo, 6 Uganda, 7 Ukraine, 7 unbe -
kannt, 1 Venezuela)
30.06.2000: 201(3 Afghanistan, 5 Ägypten, 2 Algerien, 1 Armenien, 1 Bangladesh,
5 Bosnien, 13 Bulgarien, 23 China, 1 Deutschland, 2 Gambia, 1
Georgien, 1 Griechenland, 15 Indien, 1 Irak, 1 Iran, 1 Israel, 17 Ju -
goslawien, 4 Kroatien, 2 Liberia, 1 Mazedonien, 8 Moldawien, 2 Ni -
geria, 1 Peru, 27 Polen, 19 Rumänien, 6 Russland, 3 Sierra Leone,
13 Slowakei, 1 Slowenien, 2 Sudan, 2 Tunesien, 6 Türkei, 6 Ukrai -
ne, 1 unbekannt, 4 Ungarn)
Eisenstadt:
31.12.1999: 45(6 Afghanistan, 3 China, 3 Jugoslawien, 4 Indien, 8 Irak, 2 Molda -
wien, 1 Nigeria, 5 Pakistan, 3 Rumänien, 4 Russland, 3 Sierra Leo -
ne, 1 Somalia, 2 Sudan)
30.06.2000: 37 (11 Afghanistan, 1 Armenien, 5 China, 1 Indien, 3 Irak, 2 Jugosla -
wien, 1 Pakistan, 1 Polen, 4 Rumänien, 3 Russland, 2 Sierra Leo -
ne, 1 Sudan, 1 Uganda, 1 Ukraine)
Schwechat:
31.12.1999: 4 (2 China, 1 Nigeria, 1 Palästina)
30.06.2000: 5 (2 China, 1 Irak, 1 Nigeria, 1 Sri Lanka)
Wr. Neustadt:
31.12.1999: 5(2 Sierra Leone, 1 Iran, 1 Rumänien, 1 Weißrussland)
30.06.2000: 4 (2 Sierra Leone, 1 Mazedonien, 1
Jugoslawien)
St. Pölten:
31.12.1999: 20 (1 Rumänien, 1 Albanien, 1 Portugal, 2 Algerien, 1 Guinea, 2 Iran,
1 Jugosiawien, 1 Liberia, 1 Mazedonien, 1 Nigeria, 2 Pakistan, 1
Polen, 2 Sierra Leone, 1 Ungarn, 2 China)
30.06.2000: 19 (3 Afghanistan, 2 Bhutan, 2 Bulgarien, 3 China, 2 Indien, 1 Jugo -
slawien, 1 Libyen, 1 Moldawien, 1 Polen, 2 Rumänien, 1 Spanien)
Krems a.d. Donau:
31.12.1999: 3(1 Bosnien, 1 Jamaika, 1 Jugoslawien)
30.06.2000: 1(1 Jugoslawien)
JA Korneuburg:
01.01.2000: 5 (1 Kroatien, 1 Ukraine, 3 Rumänien)
01.07.2000: 3 (1 Armenien, 1 Bulgarien, 1 Polen)
JA Stein:
01.01.2000: 4 (1 Bosnien, 1 Jugoslawien, 1 Jamaika, 1 Rumänien)
01.07.2000: 2 (1 Algerien, 1 Liberia)
Linz:
31.12.1999: 69 (2 Algerien, 1 Taiwan, 15 China, 3 Rumänien, 3 Irak, 1 Polen, 1
Tunesien, 1 Bosnien, 1 Mazedonien, 4 Indien, 2 Nepal, 9 Türkei, 2
Moldawien, 1 Pakistan, 14 Afghanistan, 1 Uganda, 1 Georgien, 1
Tschechien, 3 Jugoslawien, 1 Armenien, 2 unbekannt)
30.06.2000: 43 (12 China, 2 Irak, 1 Nigeria, 3 Rumänien, 10 Indien, 2 Taiwan, 5
Afghanistan, 2 Türkei, 2 Jugoslawien, 1 Uganda, 1 Moldawien, 1
Ukraine, 1 unbekannt)
Wels:
31.12.1999: 14 (8 Pakistan, 1 Bosnien, 5 Türkei)
30.06.2000: 5 (1 Sudan, 1 Kroatien, 1 Slowakei, 1 Jugoslawien, 1 Kongo)
Steyr:
31.12.1999: 3 (3 Tschetschenien)
30.06.2000: 0
JA Ried im Innkreis:
31.12.1999: 2 (1 Algerien, 1 Rumänien)
30.06.2000: 2 (1 Irak, 1 Senegal)
JA Suben:
01.01.2000: 1 (1 Senegal)
01.07.2000: 0
Salzburg:
31.12.1999: 36 (1 Sri Lanka, 8 Türkei, 1 Tunesien, 1 China, 1 Sudan, 1 Bosnien, 1
Iran, 9 Rumänien, 1 Ruanda, 1 Syrien, 2 Indien, 1 Afghanistan, 3
Jugoslawien, 1 Pakistan, 1 Kroatien, 1 Nigeria, 2 Irak)
30.06.2000: 15 (1 Kasachstan, 3 Rumänien, 1 Ägypten, 2 Jordanien, 1 Irak, 1 Iran,
1 Türkei, 1 Marokko, 1 Kolumbien, 2 Bosnien, 1 Jugoslawien)
Leoben:
31.12.1999: 8 (1 Nigeria, 1 China, 1 Guinea Bissau, 1 Sir Lanka, 1 Indien, 1
Russland, 1 Irak, 1 Peru)
30.06.2000: 10 (3 China, 1 Nigeria, 1 Moldawien, 2 Iran, 2 Polen, 1 Rumänien)
Graz:
31.12.1999: 7(1 China, 1 Rumänien, 1 Jugoslawien, 1 Bosnien, 1 Moldawien, 1
Polen, 1 Ukraine)
30.06.2000: 14 (2 China, 4 Rumänien, 3 Jugoslawien, 1 Algerien, 1 Moldawien, 1
Slowenien, 1 Senegal, 1 Kroatien)
Klagenfurt:
31.12.1999: 26 (23 China, 1 Algerien, 1 Pakistan, 1 Nigeria)
30.06.2000: 32 (1 Algerien, 3 China, 1 Bosnien, 10 Rumänien, 12 Irak, 2 Jugosla -
wien, 1 Sierra Leone, 1 Sudan, 1 Bulgarien)
Villach:
31.12.1999: 20 (1 Marokko, 1 Kamerun, 2 Irak, 1 Portugal, 4 China, 1 Moldawien, 2
Pakistan, 1 Ukraine, 1 Nepal, 1 Jugoslawien, 2 Russland, 2 Ban -
gladesch, 1 Rumänien)
30.06.2000: 16 (1 Bosnien, 5 Rumänien, 3 Tunesien, 3 Indien, 1 Moldawien, 2 Irak,
1 Nigeria)
Innsbruck:
31.12.1999: 51(5 Afghanistan, 4 Bangladesch, 8 China, 1 Guinea, 5 Indien, 7 Irak,
3 Jugoslawien, 1 Kroatien, 3 Nigeria, 3 Pakistan, 4 Rumänien, 2
Somalia, 2 Sri Lanka, 2 Sudan, 1 Vietnam)
30.06.2000: 27 (2 Albanien, 2 Algerien, 1 Bosnien, 2 China, 1 Indien, 1 Jamaika, 3
Jugoslawien, 1 Marokko, 1 Mazedonien, 4 Moldawien, 1 Nigeria, 1
Rumänien, 1 Slowakei, 1 Somalia, 3 Türkei, 2 Ukraine)
Bludenz:
31.12.1999: 32 (1 Bosnien, 1 Algerien, 2 Jugoslawien, 1 Mazedonien, 10 Rumäni -
en,
1 Russland, 2 Polen, 1 USA, 4 Türkei, 9 Indien)
30.06.2000: 10 (1 Ägypten, 1 Guinea, 2 Rumänien, 1 China, 2 Jugoslawien, 1 Bos -
nien, 1 Moldawien, 1 Russland)
Zu Frage 4:
Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -
ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.
Sofern nichts anderes angeführt wird, sind nachfolgend nur die in Schubhaft ange -
haltenen Frauen nach Herkunftsländern aufgegliedert. Die Aufschlüsselung nach
Herkunftsländern für männliche Schubhäftlinge ergibt sich daraus und aus der Be -
antwortung der Frage 3.
Wien:
31.12.1999: männlich: 185
weiblich: 20
(1 Bosnien, 4 China, 1 Israel, 1 Jugoslawien, 3 Nigeria, 2 Polen, 1 Por -
tugal, 1 Rumänien, 1 Sierra Leone, 3 Ukraine, 1 unbekannt, 1 Vene -
zuela)
30.06.2000: männlich: 176
weiblich: 25
(1 Bosnien, 4 China, 1 Griechenland, 3 Jugoslawien, 1 Moldawien,
5 Rumänien, 6 Slowakei, 1 Türkei, 1 Iran, 2 Ukraine)
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Eisenstadt:
31.12.1999: männlich: 42
weiblich: 3
(1 Afghanistan, 1 China, 1 Irak)
30.06.2000: männlich: 34
weiblich: 3
(2 China, 1 Rumänien)
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Schwechat:
31.12.1999: männlich: 4
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 5
weiblich: 0
Wr. Neustadt:
31.12.1999: männlich: 5
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 4
weiblich: 0
St. Pölten:
31.12.1999: männlich: 16
weiblich: 4
(2 China, 1 Portugal, 1 Rumänien)
30.06.2000: männlich: 19
weiblich: 0
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
JA Korneuburg:
01.01.2000: männlich: 5
weiblich: 0
01.07.2000: männlich: 3
weiblich: 0
Krems a.d. Donau:
31.12.1999: männlich: 3
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 1
weiblich: 0
JA Stein:
01.01.2000: männlich: 4
weiblich: 0
01.07.2000: männlich: 2
weiblich: 0
Linz:
31.12.1999: männlich: 61
weiblich: 8
(1 Nepal, 1 Moldawien, 1 Tschechien, 5 China)
30.06.2000: männlich: 37
weiblich: 6
(6 China)
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Wels:
31.12.1999: männlich: 13
weiblich: 1
(1 Bosnien)
30.06.2000: männlich: 3
weiblich: 2
(1 Slowakei, 1 Kroatien)
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Steyr:
31.12.1999: männlich: 3
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 0
weiblich: 0
Ried im Innkreis:
31.12.1999: männlich: 2
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 2
weiblich: 0
JA Suben:
01.01.2000: männlich: 1
weiblich: 0
01.07.2000: männlich: 0
weiblich: 0
Salzburg:
31.12.1999: männlich: 36
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 14
weiblich: 1
(1 Kasachstan)
Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.
Leoben:
31.12.1999: männlich: 7
weiblich: 1
(1 Peru)
30.06.2000: männlich: 10
weiblich: 0
Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.
Graz:
31.12.1999: männlich: 7
weiblich: 0
30.06.2000: männlich: 13
weiblich: 1
(1 China)
Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.
Klagenfurt:
31.12.1999: männlich: 17
weiblich: 9
(1 Nigeria, 8 China)
30.06.2000: männlich: 24
weiblich: 8
Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Villach:
31.12.1999: männlich: 18
weiblich: 2
(1 Moldawien, 1 Jugoslawien)
30.06.2000: männlich: 16
weiblich: 0
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Innsbruck:
31.12.1999: männlich: 49
weiblich: 2
30.06.2000: männlich: 25
weiblich: 2
Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.
Bludenz:
31.12.1999: männlich: 29
weiblich: 3
(1 USA, 2 Rumänien)
30.06.2000: männlich: 9
weiblich: 1
(1 Jugoslawien)
Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft
geltend gemacht.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -
ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.
Kein Schubhäftling war unter 14 Jahren. Im übrigen ergibt sich folgende Aufschlüs -
selung:
Wien:
zwischen 16 und 18 Jahren: 13 (2 Senegal, 2 Afghanistan, 1 Gambia, 1 Ghana,
1 Nigeria, 2 Sierra Leone, 3 Sudan, 1 Uganda)
Eisenstadt:
zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (China)
unter 16 Jahren: 1 (China)
Schwechat: 0
Wr. Neustadt: 0
St. Pölten: 0
JA Korneuburg: 0
Krems a.d. Donau: 0
JA Stein: 0
Linz:
zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (Tschechien)
Wels: 0
Steyr: 0
Ried im Innkreis: 0
JA Suben: 0
Salzburg: 0
Leoben: 0
Graz: 0
Klagenfurt: 0
Villach:
zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (China)
Innsbruck:
zwischen 16 und 18 Jahren: 1
unter 16 Jahren: 1
Über die Staatsangehörigkeit liegen keine Daten vor.
Bludenz: 0
Zu Frage 6:
Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -
ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.
Kein Schubhäftling war unter 14 Jahren. Im übrigen ergibt sich folgende Aufschlüs -
selung:
Wien:
zwischen 16 und 18 Jahren: 9 (1 Algerien, 1 China, 1 Georgien, 3 Rumänien,
1 Russland, 1 Sudan, 1 Sierra Leone)
Eisenstadt:
zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (Uganda)
unter 16 Jahren: 1 (Sierra Leone)
Schwechat: 0
Wr. Neustadt: 0
St. Pölten: 0
JA Korneuburg: 0
JA Stein: 0
Krems a.d. Donau: 0
Linz:
zwischen 16 und 18 Jahren: 2 (China)
Wels: 0
Steyr: 0
Ried im Innkreis: 0
JA Suben: 0
Salzburg: 0
Leoben: 0
Graz:
unter 16 Jahren: 1 (China)
Klagenfurt:
unter 18 Jahren: 2 (Irak)
Villach: 0
Innsbruck:
unter 16 Jahren: 1
Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.
Bludenz: 0
Zu den Fragen 7 bis 9:
Wien:
Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.
Sofern die Bundespolizeidirektion Wien jedoch davon Kenntnis erlangt, dass Frauen,
über die die Schubhaft verhängt werden soll, in Begleitung ihrer minderjährigen Kin -
der im Bundesgebiet aufhältig sind, wird in aller Regel von der Verhängung der
Schubhaft Abstand genommen und im Sinne des § 66 Abs. 2 FrG die Unter -
kunftnahme in von der Behörde bestimmten Räumen angeordnet.
Im Jahre 1999 wurde in Linz eine Mutter von ihrem 16 1/2 jährigen Kind getrennt, wel -
ches der Institution „SOS Mitmensch" übergeben wurde.
In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.
Zu Frage 10:
Wien:
Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.
Ein Fall wurde aus Graz gemeldet, bei dem der Gatte in Wien in Schubhaft unterge -
bracht wurde, während bei der Gattin das gelindere Mittel zur Anwendung kam.
Im Jahre 1999:
Linz: 1 Fall
Salzburg: 21 Fälle
Innsbruck: 12 Fälle
In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.
Im 1. Halbjahr 2000:
Linz: 1 Fall
Salzburg: 7
Fälle
Innsbruck: 2 Fälle
In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.
Zu Frage 11:
Wien:
Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich. Es ist jedoch auszuführen,
dass Müttern, die ausnahmsweise in Schubhaft genommen werden, die Möglichkeit
angeboten wird, ihre Kleinkinder in einer besonders ausgestatteten „Mutter - Kind -
Zelle“ bei sich zu behalten. Dies erfolgt nur über ausdrücklichen Wunsch der Mutter
und stellt eine Alternative zur Unterbringung in besonderen Betreuungseinrichtungen
bzw. bei Verwandten dar. Da es sich um eine freiwillige Mitnahme auf ausdrücklichen
Wunsch der Mutter handelt, kann von einer Inschubhaftnahme von Kleinkindern nicht
gesprochen werden, weshalb diese Kinder nicht in der Schubhaftstatistik aufschei -
nen.
In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.
Zu Frage 12:

|
Innsbruck |
2 (keine statisti - schen Daten über die Staatsangehö - rigkeit vorhanden) |
0 |
0 |
0 |
In allen übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.
Zu Frage 13:
Angaben über die exakte Dauer von Hungerstreiks sind nicht möglich, da „angekün -
digte“ Hungerstreiks oftmals tatsächlich gar nicht stattfinden oder unterbrochen wer -
den. Ich weise im übrigen darauf hin, dass Schubhäftlinge, auch wenn sie einen
Hungerstreik ankündigen, weiterhin in die allgemeine Verpflegung einbezogen wer -
den. Im folgenden werden daher die Zahlen der jeweiligen Ankündigungen von
Hungerstreiks angeführt, unabhängig davon, ob die Nahrungsaufnahme auch tat -
sächlich verweigert wurde.
|
|
1999 |
2000 (1. Halbjahr) |
|
Wien |
746 |
401 |
|
Eisenstadt |
27 |
19 |
|
Schwechat |
3 |
3 |
|
Wr. Neustadt |
22 |
13 |
|
St. Pölten |
82 |
20 |
|
Krems a.d. Donau |
3 |
0 |
|
Linz |
65 |
21 |
|
Wels |
14 |
13 |
|
Steyr |
6 |
2 |
|
Ried im Innkreis |
1 |
4 |
|
Salzburg |
64 |
81 |
|
Leoben |
5 |
2 |
|
Klagenfurt |
17 |
7 |
|
Villach |
4 |
|
|
Innsbruck |
68 |
31 |
|
Bregenz |
40 |
11 |
Zu Frage 14:
|
|
1999 |
2000 1. Halbjahr |
|
Eisenstadt |
18 |
3 |
|
Salzburg |
12 |
2 |
Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark ist eine
Beantwortung mangels Statistik nicht möglich.
In allen übrigen Gemeinden gab es keinen
Fall.
Zu Fragen 15 und 16:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19 der parlamentarischen An -
frage vom 16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Ergänzend führe ich dazu aus, dass mit weiteren Rundschreiben die sich aus § 66
FrG ergebende grundsätzliche Verpflichtung der Anordnung gelinderer Mittel in Erin -
nerung gerufen und präzisiert wurde. Insbesondere wurde darin festgehalten dass
im Lichte der UN - Kinderrechtskonvention eine Anhaltung eines Minderjährigen nur
das letzte Mittel zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Fremdenpolizeibehör -
den sein kann.
Neben der Anordnung, die Zahl der in Schubhaft angehaltenen Minderjährigen so
gering wie möglich zu halten und Minderjährige keinesfalls in Schubhaft anzuhalten
wurde vor allem auch angeordnet, dass von der Anwendung eines gelinderen Mittels
gegenüber Minderjährigen nur dann Abstand genommen werden darf, wenn die Be -
hörde auf Grund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme hat, dass der Zweck der
Schubhaft auf diese Weise nicht erreicht werden kann, insbesondere im Hinblick auf
den Umstand, dass der Minderjährige bereits zuvor versucht hat, sich dem Verfahren
zu entziehen, oder es sich um einen straffällig gewordenen Minderjährigen handelt.
In jedem Falle hat der Schubhaftbescheid eine nachvollziehbare Begründung zu ent -
halten, aus welchem Grund die Anordnung eines gelinderem Mittels im konkreten
Einzelfall nicht vertretbar war.
Zu den Fragen 17 bis 23:
Vorab ist festzuhalten, dass derart detaillierte Statistiken, wie sie zur Beantwortung
dieser Fragen notwendig wären, nicht geführt werden. Auf Grund der nach EU -
Vorgaben erstellten fremdenpolizeilichen Statistik können die Fragen aber teilweise
beantwortet werden, wobei besonders darauf hinzuweisen ist, dass die Abschiebun -
gen und Zurückschiebungen gemeinsam erfasst sind. Ich bitte um Verständnis dafür,
dass ich darüber hinaus keine inhaltliche Beantwortung vornehme.
Im Jahr 1999 wurden insgesamt 20.207 Fremde ab - oder zurückgeschoben, davon
17.698 auf dem Landweg und 2.509 auf dem Luftweg.
Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:
Rumänien, Jugoslawien, Polen, Slowakei, Ungarn, VR China, Mazedonien, Tsche -
chische Republik, Irak, Moldau, Türkei Bulgarien, Ukraine, Bosnien - Herzegowina,
Kroatien, Albanien, Iran, Slowenien, Indien Russische Föderation, Afghanistan, Pa -
kistan, Bangladesch, Nigeria, Armenien, Tunesien, Litauen, Algerien, Ägypten, Itali -
en, Marokko, Deutschland, Senegal, Philippinen, Georgien, Somalia, Ghana, Jorda -
nien, Peru, Staatenlos, Kolumbien, Sierra Leone, Sri Lanka, Syrien, Brasilien, Israel,
Libanon, Niederlande, Kamerun, Dem. Rep. Kongo, Aserbaidschan, Athiopien, Liby -
en, Weißrussland, Chile, Frankreich, Sudan, Vereinigte Staaten von Amerika, VK
Großbritannien und Nordirland, Burundi, Ecuador, Liberia, Portugal, Westjordanland
und Gazastreifen, Eritrea, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Dominikanische Republik,
Guinea, Lettland, Togo, Benin, Gambia, Kasachstan, Schweiz, Australien, Belgien,
Griechenland, Jamaika, Kenia, Nordkorea, unbekannt, Angola, Estland, Kuba, Nepal,
Südafrika, Tadschikistan, Uganda,
Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Argentinien,
Guinea - Bissau, Honduras, Japan, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mali, Mauretani -
en, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Ruanda, Sambia, Spanien, Südkorea.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 8.319 Fremde ab - oder zurückgescho -
ben, davon 7.210 Fremde auf dem Landweg und 1.109 Fremde auf dem Luftweg.
Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:
Rumänien, Jugoslawien, Polen, Moldau, VR China, Slowakei, Ungarn, Irak, Türkei
Ukraine, Tschechische Republik, Mazedonien, Bosnien - Herzegowina, Kroatien, Al -
banien, Bulgarien, Russische Föderation, Iran, Indien, Pakistan, Slowenien, Marokko,
Ägypten, Italien, Litauen, Nigeria, Armenien, Algerien, Tunesien, Syrien, Afghanistan,
Senegal, Bangladesch, Libanon, Sri Lanka, Dominikanische Republik, Somalia, Viet -
nam, Deutschland, Ghana, Niederlande, Peru, Gambia, Kolumbien, Kasachstan,
Weißrussland, Westjordanland und Gazastreifen, Georgien, Libyen, Philippinen, Is -
rael, Lettland, Staatenlos, VK Großbritannien und Nordirland, Äthiopien, Brasilien,
Griechenland, Guinea, Jordanien, Myanmar (Birma), Sierra Leone, Thailand, Angola,
Jamaika, Kamerun, Dem. Rep. Kongo, Kuba, Nordkorea, Benin, Chile, Côte d‘Ivoire,
Eritrea, Frankreich, Liberia, Nepal, Niger, Togo, Venezuela, Argentinien, Aser -
baidschan, Belgien, Burkina Faso, Ecuador, Estland, Guinea - Bissau, Haiti, Mauritius,
Portugal, Schweiz, Sudan, Tadschikistan, Tansania, unbekannt, Westsahara.
Im Jahre 1999 wurden insgesamt 84 nigerianische Staatsangehörige ab - oder zu -
rückgeschoben, davon 55 Fremde auf dem Landweg und 29 auf dem Luftweg.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 43 nigerianische Staatsangehörige ab -
oder zurückgeschoben, davon 25 Fremde auf dem Landweg und 18 auf dem Luft -
weg.
Im Jahre 1999 wurden insgesamt 191 iranische Staatsangehörige ab - oder zurück -
geschoben, davon 158 Fremde auf dem Landweg und 33 auf dem Luftweg.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 75 iranische Staatsangehörige ab - oder
zurückgeschoben, davon 72 Fremde auf dem Landweg und 3 auf dem Luftweg.
Im Jahre 1999 wurden insgesamt 366 irakische Staatsangehörige ab - oder zurück -
geschoben, davon 361 auf dem Landweg und 5 auf dem Luftweg.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 266 irakische Staatsangehörige ab - oder
zurückgeschoben, davon 265 auf dem Landweg und 1 auf dem Luftweg.
Im Jahre 1999 wurden insgesamt 109 afghanische Staatsangehörige ab - oder zu -
rückgeschoben, davon 108 auf dem Landweg und 1 auf dem Luftweg.
Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 29 afghanische Staatsangehörige und
zwar auf dem Landweg ab - oder zurückgeschoben.
Hinsichtlich ab - oder zurückgeschobener Kosovo - Albaner und Roma aus dem Koso -
vo liegen keine statistischen Daten vor.
Zu Frage 24:
Die gemäß § 15c SPG eingerichteten Kommissionen des Menschenrechtsbeirates
haben die Aufgabe, die Anhaltung von Menschen an Dienststellen der Sicher -
heitsexekutive und die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls - und Zwangsge -
walt durch die Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Men -
schenrechte begleitend zu prüfen. Dies gilt auch für die Anhaltung von Menschen in
Schubhaft.
Gemäß § 15c, Abs. 4 leg.cit. ist die Sicherheitsexekutive verpflichtet, den Menschen -
rechtsbeirat bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Der Leiter einer von einer Kommis -
sion besuchten Dienststelle ist verpflichtet, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und
Auskünfte zu erteilen und unterliegt hiebei nicht der Verpflichtung zur Wahrung des
Amtsgeheimnisses. Außerdem hat er der Kommission Zutritt zu sämtlichen Räum -
lichkeiten zu gewähren und dem Wunsch der Delegation nach Kontakt mit bestimm -
ten Angehaltenen ohne Anwesenheit Dritter zu entsprechen.
Zu Frage 25:
An Zimmern stehen in den Hafträumen der nachfolgend angeführten Behörden der -
zeit zur Verfügung:
BPD Wien 86
BPD St. Pölten 13
BPD Wr. Neustadt 6
BPD Schwechat 4
BPD Eisenstadt 13
BPD Linz 21
BPD Steyr 5
BPD Wels 10
BPD Graz 18
BPD Leoben 6
BPD Klagenfurt 10
BPD Villach 12
BPD Salzburg 50
BPD Innsbruck 16
SD Vorarlberg 11
Die Zahlen schwanken allerdings - insbesondere infolge von Renovierungsarbeiten -
laufend.
Zu Frage 26:
Es kann nur die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Schlafmöglichkeiten in
Betten insgesamt sowie die Zahl der Stockbetten in diesen Zimmern angeführt wer -
den.
Diese Zahlen lauten:
Betten Stockbetten
BPD Wien 542 keine Angaben
BPD St. Pölten 29 -
BPD Wr. Neustadt 10 -
BPD Schwechat 7 2
BPD Eisenstadt 49 16
BPD Linz 64 -
BPD Steyr 15 5
BPD Wels 22 -
BPD Graz 40 -
BPD Leoben 8 4
BPD klagenfurt 47 23
BPD Villach 31 1
BPD Salzburg 100 30
BPD Innsbruck 58 -
SD Vorarlberg 35 16
Die Zahlen schwanken - insbesondere infolge von Renovierungsarbeiten - laufend.
Zu Frage 27:
Mangels statistischer Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zu Frage 28:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 31 der parlamentarischen Anfrage vom
16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Zu Frage 29:
Im Jahre 1999 wurde in 1.601 und im ersten Halbjahr 2000 in 939 Fällen das gelin -
dere Mittel statt der Schubhaft angewandt.
Zu Frage 30:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen vom 6. April
2000, Nr. 606/J, und vom 12.Mai 2000, Nr. 775/J.
Zu Frage 31:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 34 und 35 der parlamentarischen An -
frage vom 16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Ergänzend ist zu bemerken, dass das Bundesministerium für Inneres mit verschie -
denen nichtstaatlichen Organisationen nunmehr neue Verträge über die Betreuung
von Schubhäftlingen in humanitärer und sozialer Hinsicht abgeschlossen hat.
Darin ist unter anderem vorgesehen, dass alle Schubhäftlinge in einer ihnen ver -
ständlichen Sprache umfassend über die Möglichkeit der Schubhaftbetreuung infor -
miert werden. Es wurde auch sichergestellt, dass alle Schubhaftbetreuer sämtliche
relevanten Informationen über die von
ihnen betreuten Schubhäftlinge erhalten.
Zu Frage 32:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 36 der parlamentarischen Anfrage vom
16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Zu Frage 33:
Mangels statistischer Aufzeichnung kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zu Frage 34:
|
|
1999 |
davon abgeschoben |
2000 1.Halbjahr |
davon abgeschoben |
|
Wien |
16 |
1 |
2 |
0 |
|
Burgenland |
1 |
|||
|
Niederösterreich |
28 |
keine Angaben |
3 |
keine Angaben |
|
Salzburg |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Steiermark |
7 |
0 |
0 |
0 |
|
Kärnten |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Tirol |
keine Angaben |
|||
|
Vorarlberg |
1 |
|||
In Oberösterreich konnten im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 10 Schubhäft -
linge trotz Schubhaftdauer von 6 Monaten nicht abgeschoben werden.
Zu Frage 35:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 39 der parlamentarischen Anfrage vom
16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Zu Frage 36:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 40 der parlamentarischen Anfrage vom
16. Juni 1999, Nr. 6424/J.
Ergänzend ist zu bemerken, dass durch die bereits bei der Beantwortung der Frage
31 angesprochenen Schubhaftbetreuungsverträge sichergestellt ist, dass bei der
Betreuung von Schubhäftlingen nunmehr auch das psychologische Spektrum abge -
deckt ist.