1156/AB XXI.GP

 

Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und

Freunde an den Bundesminister für Inneres vom 14. Juli 2000, Zahl 1163/J, betref -

fend „Schubhaft für Ausländer/innen“ beantworte ich nach den mir vorliegenden In -

formationen wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass durch eine dermaßen detaillierte Anfrage, die zudem

die Datenaushebung zu mehreren Terminen verlangt, die Amtstätigkeit der mit der

Beantwortung der Anfrage befassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines Res -

sorts leidet. Derart detaillierte Statistiken, wie sie für die Beantwortung der Anfrage

notwendig wären, sind zudem von mir als dem für das Gesamtressort verantwortli -

chen Minister nicht in jeder Detailziffer kontrollierbar, zumal sie unter großem Zeit -

druck erstellt werden mussten. Ich kann mich daher nur insoweit auf die vorliegenden

Zahlen stützen, als bei den jeweiligen Behörden Unterlagen vorhanden waren oder

deren Aufbereitung ohne gravierende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes erfolgen

konnte und bitte daher um Verständnis, wenn es nicht möglich war, von allen Behör -

den alle Antworten bis ins gewünschte Detail zu erhalten.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In folgenden Gemeinden befanden sich zum 31. Dezember 1999 und zum 30. Juni

2000 Hafträume, in denen Schubhäftlinge angehalten werden:

Wien, Eisenstadt, Schwechat, Wr. Neustadt, St. Pölten, Linz, Wels, Steyr, Salzburg,

Graz, Leoben, Klagenfurt, Villach, Innsbruck, Bludenz.

Zu Frage 2:

 

Zum Stichtag 30. Juni 2000 wurden in folgenden gerichtlichen Gefangenenhäusern

Schubhäftlinge angehalten:

Justizanstalt Korneuburg, Justizanstalt Krems a.d. Donau, Justizanstalt Ried im Inn -

kreis, Justizanstalt Klagenfurt, Justizanstalt Stein, Justizanstalt Suben

 

Zu Frage 3:

 

Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -

ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor. Zum fraglichen Zeit -

punkt wurden in Schubhaft angehalten:

 

Wien:

31.12.1999: 205 (13 Afghanistan, 2 Ägypten, 5 Algerien, 1 Armenien, 1 Bangladesh,

                1 Benin, 5 Bosnien, 2 Bulgarien, 22 China, 1 El - Salvador, 1 Gabun,

                3 Gambia, 2 Ghana, 11 Indien, 7 Irak, 2 Iran, 1 Israel, 1 Italien, 19

                Jugoslawien, 2 Kamerun, 1 Kongo, 3 Kroatien, 1 Mali, 2 Mazedoni -

                en, 3 Moldawien, 1 Namibia, 10 Nigeria, 2 Pakistan, 21 Polen, 2

                Portugal, 9 Rumänien, 2 Russland, 6 Senegal, 9 Sierra Leone, 1

                Slowakei, 7 Sudan, 1 Syrien, 1 Togo, 6 Uganda, 7 Ukraine, 7 unbe -

                kannt, 1 Venezuela)

 

30.06.2000: 201(3 Afghanistan, 5 Ägypten, 2 Algerien, 1 Armenien, 1 Bangladesh,

                5 Bosnien, 13 Bulgarien, 23 China, 1 Deutschland, 2 Gambia, 1

                Georgien, 1 Griechenland, 15 Indien, 1 Irak, 1 Iran, 1 Israel, 17 Ju -

                goslawien, 4 Kroatien, 2 Liberia, 1 Mazedonien, 8 Moldawien, 2 Ni -

                geria, 1 Peru, 27 Polen, 19 Rumänien, 6 Russland, 3 Sierra Leone,

                13 Slowakei, 1 Slowenien, 2 Sudan, 2 Tunesien, 6 Türkei, 6 Ukrai -

                ne, 1 unbekannt, 4 Ungarn)

 

Eisenstadt:

31.12.1999: 45(6 Afghanistan, 3 China, 3 Jugoslawien, 4 Indien, 8 Irak, 2 Molda -

                wien, 1 Nigeria, 5 Pakistan, 3 Rumänien, 4 Russland, 3 Sierra Leo -

                ne, 1 Somalia, 2 Sudan)

 

30.06.2000: 37 (11 Afghanistan, 1 Armenien, 5 China, 1 Indien, 3 Irak, 2 Jugosla -

                wien, 1 Pakistan, 1 Polen, 4 Rumänien, 3 Russland, 2 Sierra Leo -

                ne, 1 Sudan, 1 Uganda, 1 Ukraine)

 

Schwechat:

31.12.1999: 4 (2 China, 1 Nigeria, 1 Palästina)

 

30.06.2000: 5 (2 China, 1 Irak, 1 Nigeria, 1 Sri Lanka)

 

Wr. Neustadt:

31.12.1999: 5(2 Sierra Leone, 1 Iran, 1 Rumänien, 1 Weißrussland)

 

30.06.2000: 4 (2 Sierra Leone, 1 Mazedonien, 1 Jugoslawien)

St. Pölten:

31.12.1999: 20 (1 Rumänien, 1 Albanien, 1 Portugal, 2 Algerien, 1 Guinea, 2 Iran,

                1 Jugosiawien, 1 Liberia, 1 Mazedonien, 1 Nigeria, 2 Pakistan, 1

                Polen, 2 Sierra Leone, 1 Ungarn, 2 China)

 

30.06.2000: 19 (3 Afghanistan, 2 Bhutan, 2 Bulgarien, 3 China, 2 Indien, 1 Jugo -

                slawien, 1 Libyen, 1 Moldawien, 1 Polen, 2 Rumänien, 1 Spanien)

 

Krems a.d. Donau:

31.12.1999: 3(1 Bosnien, 1 Jamaika, 1 Jugoslawien)

 

30.06.2000: 1(1 Jugoslawien)

 

JA Korneuburg:

01.01.2000: 5 (1 Kroatien, 1 Ukraine, 3 Rumänien)

 

01.07.2000: 3 (1 Armenien, 1 Bulgarien, 1 Polen)

 

JA Stein:

01.01.2000: 4 (1 Bosnien, 1 Jugoslawien, 1 Jamaika, 1 Rumänien)

 

01.07.2000: 2 (1 Algerien, 1 Liberia)

 

Linz:

31.12.1999: 69 (2 Algerien, 1 Taiwan, 15 China, 3 Rumänien, 3 Irak, 1 Polen, 1

                Tunesien, 1 Bosnien, 1 Mazedonien, 4 Indien, 2 Nepal, 9 Türkei, 2

                Moldawien, 1 Pakistan, 14 Afghanistan, 1 Uganda, 1 Georgien, 1

                Tschechien, 3 Jugoslawien, 1 Armenien, 2 unbekannt)

 

30.06.2000: 43 (12 China, 2 Irak, 1 Nigeria, 3 Rumänien, 10 Indien, 2 Taiwan, 5

                Afghanistan, 2 Türkei, 2 Jugoslawien, 1 Uganda, 1 Moldawien, 1

                Ukraine, 1 unbekannt)

 

Wels:

31.12.1999: 14 (8 Pakistan, 1 Bosnien, 5 Türkei)

 

30.06.2000: 5 (1 Sudan, 1 Kroatien, 1 Slowakei, 1 Jugoslawien, 1 Kongo)

 

Steyr:

31.12.1999: 3 (3 Tschetschenien)

 

30.06.2000: 0

 

JA Ried im Innkreis:

31.12.1999: 2 (1 Algerien, 1 Rumänien)

 

30.06.2000: 2 (1 Irak, 1 Senegal)

JA Suben:

01.01.2000: 1 (1 Senegal)

 

01.07.2000: 0

 

Salzburg:

31.12.1999: 36 (1 Sri Lanka, 8 Türkei, 1 Tunesien, 1 China, 1 Sudan, 1 Bosnien, 1

                Iran, 9 Rumänien, 1 Ruanda, 1 Syrien, 2 Indien, 1 Afghanistan, 3

                Jugoslawien, 1 Pakistan, 1 Kroatien, 1 Nigeria, 2 Irak)

 

30.06.2000: 15 (1 Kasachstan, 3 Rumänien, 1 Ägypten, 2 Jordanien, 1 Irak, 1 Iran,

                1 Türkei, 1 Marokko, 1 Kolumbien, 2 Bosnien, 1 Jugoslawien)

 

Leoben:

31.12.1999: 8 (1 Nigeria, 1 China, 1 Guinea Bissau, 1 Sir Lanka, 1 Indien, 1

                Russland, 1 Irak, 1 Peru)

 

30.06.2000: 10 (3 China, 1 Nigeria, 1 Moldawien, 2 Iran, 2 Polen, 1 Rumänien)

 

Graz:

31.12.1999: 7(1 China, 1 Rumänien, 1 Jugoslawien, 1 Bosnien, 1 Moldawien, 1

                Polen, 1 Ukraine)

 

30.06.2000: 14 (2 China, 4 Rumänien, 3 Jugoslawien, 1 Algerien, 1 Moldawien, 1

                Slowenien, 1 Senegal, 1 Kroatien)

 

Klagenfurt:

31.12.1999: 26 (23 China, 1 Algerien, 1 Pakistan, 1 Nigeria)

 

30.06.2000: 32 (1 Algerien, 3 China, 1 Bosnien, 10 Rumänien, 12 Irak, 2 Jugosla -

                wien, 1 Sierra Leone, 1 Sudan, 1 Bulgarien)

 

Villach:

31.12.1999: 20 (1 Marokko, 1 Kamerun, 2 Irak, 1 Portugal, 4 China, 1 Moldawien, 2

                Pakistan, 1 Ukraine, 1 Nepal, 1 Jugoslawien, 2 Russland, 2 Ban -

                gladesch, 1 Rumänien)

 

30.06.2000: 16 (1 Bosnien, 5 Rumänien, 3 Tunesien, 3 Indien, 1 Moldawien, 2 Irak,

                1 Nigeria)

 

Innsbruck:

31.12.1999: 51(5 Afghanistan, 4 Bangladesch, 8 China, 1 Guinea, 5 Indien, 7 Irak,

                3 Jugoslawien, 1 Kroatien, 3 Nigeria, 3 Pakistan, 4 Rumänien, 2

                Somalia, 2 Sri Lanka, 2 Sudan, 1 Vietnam)

 

30.06.2000: 27 (2 Albanien, 2 Algerien, 1 Bosnien, 2 China, 1 Indien, 1 Jamaika, 3

                Jugoslawien, 1 Marokko, 1 Mazedonien, 4 Moldawien, 1 Nigeria, 1

                Rumänien, 1 Slowakei, 1 Somalia, 3 Türkei, 2 Ukraine)

 

Bludenz:

31.12.1999: 32 (1 Bosnien, 1 Algerien, 2 Jugoslawien, 1 Mazedonien, 10 Rumäni -

                en, 1 Russland, 2 Polen, 1 USA, 4 Türkei, 9 Indien)

30.06.2000: 10 (1 Ägypten, 1 Guinea, 2 Rumänien, 1 China, 2 Jugoslawien, 1 Bos -

                nien, 1 Moldawien, 1 Russland)

 

Zu Frage 4:

 

Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -

ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.

 

Sofern nichts anderes angeführt wird, sind nachfolgend nur die in Schubhaft ange -

haltenen Frauen nach Herkunftsländern aufgegliedert. Die Aufschlüsselung nach

Herkunftsländern für männliche Schubhäftlinge ergibt sich daraus und aus der Be -

antwortung der Frage 3.

 

Wien:

31.12.1999: männlich: 185

                  weiblich: 20

                  (1 Bosnien, 4 China, 1 Israel, 1 Jugoslawien, 3 Nigeria, 2 Polen, 1 Por -

                   tugal, 1 Rumänien, 1 Sierra Leone, 3 Ukraine, 1 unbekannt, 1 Vene -

                   zuela)

 

30.06.2000: männlich: 176

                  weiblich: 25

                   (1 Bosnien, 4 China, 1 Griechenland, 3 Jugoslawien, 1 Moldawien,

                   5 Rumänien, 6 Slowakei, 1 Türkei, 1 Iran, 2 Ukraine)

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Eisenstadt:

31.12.1999: männlich: 42

                   weiblich: 3

                   (1 Afghanistan, 1 China, 1 Irak)

 

30.06.2000: männlich: 34

                   weiblich: 3

                   (2 China, 1 Rumänien)

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Schwechat:

31.12.1999: männlich: 4

                   weiblich: 0

 

30.06.2000: männlich: 5

                   weiblich: 0

 

Wr. Neustadt:

31.12.1999: männlich: 5

                  weiblich: 0

30.06.2000: männlich: 4

                   weiblich: 0

 

St. Pölten:

31.12.1999: männlich: 16

                   weiblich: 4

                   (2 China, 1 Portugal, 1 Rumänien)

 

30.06.2000: männlich: 19

                   weiblich: 0

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

JA Korneuburg:

01.01.2000: männlich: 5

                   weiblich: 0

 

01.07.2000: männlich: 3

                   weiblich: 0

 

Krems a.d. Donau:

31.12.1999: männlich: 3

                   weiblich: 0

 

30.06.2000: männlich: 1

                   weiblich: 0

 

JA Stein:

01.01.2000: männlich: 4

                   weiblich: 0

 

01.07.2000: männlich: 2

                   weiblich: 0

 

Linz:

31.12.1999: männlich: 61

                   weiblich: 8

                   (1 Nepal, 1 Moldawien, 1 Tschechien, 5 China)

 

30.06.2000: männlich: 37

                   weiblich: 6

                   (6 China)

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Wels:

31.12.1999: männlich: 13

                   weiblich: 1

                   (1 Bosnien)

30.06.2000: männlich: 3

                  weiblich: 2

                  (1 Slowakei, 1 Kroatien)

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Steyr:

31.12.1999: männlich: 3

                   weiblich: 0

 

30.06.2000: männlich: 0

                   weiblich: 0

 

Ried im Innkreis:

31.12.1999: männlich: 2

                   weiblich: 0

 

30.06.2000: männlich: 2

                   weiblich: 0

 

JA Suben:

01.01.2000: männlich: 1

                   weiblich: 0

 

01.07.2000: männlich: 0

                   weiblich: 0

 

Salzburg:

31.12.1999: männlich: 36

                   weiblich: 0

 

30.06.2000: männlich: 14

                   weiblich: 1

                   (1 Kasachstan)

 

Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Leoben:

31.12.1999: männlich: 7

                   weiblich: 1

                   (1 Peru)

 

30.06.2000: männlich: 10

                   weiblich: 0

 

Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Graz:

31.12.1999: männlich: 7

                   weiblich: 0

30.06.2000: männlich: 13

                   weiblich: 1

                   (1 China)

 

Diese Frau hat keine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Klagenfurt:

31.12.1999: männlich: 17

                   weiblich: 9

                   (1 Nigeria, 8 China)

 

30.06.2000: männlich: 24

                   weiblich: 8

                   Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Villach:

31.12.1999: männlich: 18

                   weiblich: 2

                   (1 Moldawien, 1 Jugoslawien)

 

30.06.2000: männlich: 16

                   weiblich: 0

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Innsbruck:

31.12.1999: männlich: 49

                   weiblich: 2

 

30.06.2000: männlich: 25

                   weiblich: 2

 

Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

 

Bludenz:

31.12.1999: männlich: 29

                   weiblich: 3

                   (1 USA, 2 Rumänien)

 

30.06.2000: männlich: 9

                   weiblich: 1

                   (1 Jugoslawien)

 

Keine dieser Frauen hat eine Schwangerschaft geltend gemacht.

Zu Frage 5:

 

Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -

ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.

 

Kein Schubhäftling war unter 14 Jahren. Im übrigen ergibt sich folgende Aufschlüs -

selung:

 

Wien:

zwischen 16 und 18 Jahren: 13 (2 Senegal, 2 Afghanistan, 1 Gambia, 1 Ghana,

                                               1 Nigeria, 2 Sierra Leone, 3 Sudan, 1 Uganda)

 

Eisenstadt:

zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (China)

unter 16 Jahren: 1 (China)

 

Schwechat: 0

 

Wr. Neustadt: 0

 

St. Pölten: 0

 

JA Korneuburg: 0

 

Krems a.d. Donau: 0

 

JA Stein: 0

 

Linz:

zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (Tschechien)

 

Wels: 0

 

Steyr: 0

 

Ried im Innkreis: 0

 

JA Suben: 0

 

Salzburg: 0

 

Leoben: 0

 

Graz: 0

 

Klagenfurt: 0

 

Villach:

zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (China)

Innsbruck:

zwischen 16 und 18 Jahren: 1

unter 16 Jahren: 1

Über die Staatsangehörigkeit liegen keine Daten vor.

 

Bludenz: 0

 

Zu Frage 6:

 

Hinsichtlich der Justizanstalten Korneuburg, Stein und Suben liegen statistische Da -

ten nur für die Stichtage 1. Jänner 2000 und 1. Juli 2000 vor.

 

Kein Schubhäftling war unter 14 Jahren. Im übrigen ergibt sich folgende Aufschlüs -

selung:

 

Wien:

zwischen 16 und 18 Jahren: 9 (1 Algerien, 1 China, 1 Georgien, 3 Rumänien,

                                               1 Russland, 1 Sudan, 1 Sierra Leone)

 

Eisenstadt:

zwischen 16 und 18 Jahren: 1 (Uganda)

unter 16 Jahren: 1 (Sierra Leone)

 

Schwechat: 0

 

Wr. Neustadt: 0

 

St. Pölten: 0

 

JA Korneuburg: 0

 

JA Stein: 0

 

Krems a.d. Donau: 0

 

Linz:

zwischen 16 und 18 Jahren: 2 (China)

 

Wels: 0

 

Steyr: 0

 

Ried im Innkreis: 0

 

JA Suben: 0

 

Salzburg: 0

 

Leoben: 0

Graz:

unter 16 Jahren: 1 (China)

 

Klagenfurt:

 

unter 18 Jahren: 2 (Irak)

 

Villach: 0

 

Innsbruck:

 

unter 16 Jahren: 1

Über die Staatsangehörigkeit liegen keine statistischen Daten vor.

 

Bludenz: 0

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Wien:

Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.

Sofern die Bundespolizeidirektion Wien jedoch davon Kenntnis erlangt, dass Frauen,

über die die Schubhaft verhängt werden soll, in Begleitung ihrer minderjährigen Kin -

der im Bundesgebiet aufhältig sind, wird in aller Regel von der Verhängung der

Schubhaft Abstand genommen und im Sinne des § 66 Abs. 2 FrG die Unter -

kunftnahme in von der Behörde bestimmten Räumen angeordnet.

 

Im Jahre 1999 wurde in Linz eine Mutter von ihrem 16 1/2 jährigen Kind getrennt, wel -

ches der Institution „SOS Mitmensch" übergeben wurde.

 

In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

 

Zu Frage 10:

 

Wien:

Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.

Ein Fall wurde aus Graz gemeldet, bei dem der Gatte in Wien in Schubhaft unterge -

bracht wurde, während bei der Gattin das gelindere Mittel zur Anwendung kam.

 

Im Jahre 1999:

 

Linz: 1 Fall

 

Salzburg: 21 Fälle

 

Innsbruck: 12 Fälle

 

In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

 

Im 1. Halbjahr 2000:

 

Linz: 1 Fall

 

Salzburg: 7 Fälle

Innsbruck: 2 Fälle

 

In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

 

Zu Frage 11:

 

Wien:

Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich. Es ist jedoch auszuführen,

dass Müttern, die ausnahmsweise in Schubhaft genommen werden, die Möglichkeit

angeboten wird, ihre Kleinkinder in einer besonders ausgestatteten „Mutter - Kind -

Zelle“ bei sich zu behalten. Dies erfolgt nur über ausdrücklichen Wunsch der Mutter

und stellt eine Alternative zur Unterbringung in besonderen Betreuungseinrichtungen

bzw. bei Verwandten dar. Da es sich um eine freiwillige Mitnahme auf ausdrücklichen

Wunsch der Mutter handelt, kann von einer Inschubhaftnahme von Kleinkindern nicht

gesprochen werden, weshalb diese Kinder nicht in der Schubhaftstatistik aufschei -

nen.

 

In den übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

 

Zu Frage 12:

 

 



 

Innsbruck

2

(keine statisti -

schen Daten über

die Staatsangehö -

rigkeit vorhanden)

 0

 0

 0

 

In allen übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

 

Zu Frage 13:

 

Angaben über die exakte Dauer von Hungerstreiks sind nicht möglich, da „angekün -

digte“ Hungerstreiks oftmals tatsächlich gar nicht stattfinden oder unterbrochen wer -

den. Ich weise im übrigen darauf hin, dass Schubhäftlinge, auch wenn sie einen

Hungerstreik ankündigen, weiterhin in die allgemeine Verpflegung einbezogen wer -

den. Im folgenden werden daher die Zahlen der jeweiligen Ankündigungen von

Hungerstreiks angeführt, unabhängig davon, ob die Nahrungsaufnahme auch tat -

sächlich verweigert wurde.

 

 

1999

2000

(1. Halbjahr)

Wien

746

401

Eisenstadt

27

19

Schwechat

3

3

Wr. Neustadt

22

13

St. Pölten

82

20

Krems a.d. Donau

3

0

Linz

65

21

Wels

14

13

Steyr

6

2

Ried im Innkreis

1

4

Salzburg

64

81

Leoben

5

2

Klagenfurt

17

7

Villach

4

Innsbruck

68

31

Bregenz

40

11

 

Zu Frage 14:

 

 

1999

 2000

 1. Halbjahr

Eisenstadt

18

3

Salzburg

12

2

 

Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark ist eine

Beantwortung mangels Statistik nicht möglich.

 

In allen übrigen Gemeinden gab es keinen Fall.

Zu Fragen 15 und 16:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19 der parlamentarischen An -

frage vom 16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Ergänzend führe ich dazu aus, dass mit weiteren Rundschreiben die sich aus § 66

FrG ergebende grundsätzliche Verpflichtung der Anordnung gelinderer Mittel in Erin -

nerung gerufen und präzisiert wurde. Insbesondere wurde darin festgehalten dass

im Lichte der UN - Kinderrechtskonvention eine Anhaltung eines Minderjährigen nur

das letzte Mittel zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Fremdenpolizeibehör -

den sein kann.

 

Neben der Anordnung, die Zahl der in Schubhaft angehaltenen Minderjährigen so

gering wie möglich zu halten und Minderjährige keinesfalls in Schubhaft anzuhalten

wurde vor allem auch angeordnet, dass von der Anwendung eines gelinderen Mittels

gegenüber Minderjährigen nur dann Abstand genommen werden darf, wenn die Be -

hörde auf Grund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme hat, dass der Zweck der

Schubhaft auf diese Weise nicht erreicht werden kann, insbesondere im Hinblick auf

den Umstand, dass der Minderjährige bereits zuvor versucht hat, sich dem Verfahren

zu entziehen, oder es sich um einen straffällig gewordenen Minderjährigen handelt.

 

In jedem Falle hat der Schubhaftbescheid eine nachvollziehbare Begründung zu ent -

halten, aus welchem Grund die Anordnung eines gelinderem Mittels im konkreten

Einzelfall nicht vertretbar war.

 

Zu den Fragen 17 bis 23:

 

Vorab ist festzuhalten, dass derart detaillierte Statistiken, wie sie zur Beantwortung

dieser Fragen notwendig wären, nicht geführt werden. Auf Grund der nach EU -

Vorgaben erstellten fremdenpolizeilichen Statistik können die Fragen aber teilweise

beantwortet werden, wobei besonders darauf hinzuweisen ist, dass die Abschiebun -

gen und Zurückschiebungen gemeinsam erfasst sind. Ich bitte um Verständnis dafür,

dass ich darüber hinaus keine inhaltliche Beantwortung vornehme.

 

Im Jahr 1999 wurden insgesamt 20.207 Fremde ab -  oder zurückgeschoben, davon

17.698 auf dem Landweg und 2.509 auf dem Luftweg.

 

Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:

Rumänien, Jugoslawien, Polen, Slowakei, Ungarn, VR China, Mazedonien, Tsche -

chische Republik, Irak, Moldau, Türkei Bulgarien, Ukraine, Bosnien - Herzegowina,

Kroatien, Albanien, Iran, Slowenien, Indien Russische Föderation, Afghanistan, Pa -

kistan, Bangladesch, Nigeria, Armenien, Tunesien, Litauen, Algerien, Ägypten, Itali -

en, Marokko, Deutschland, Senegal, Philippinen, Georgien, Somalia, Ghana, Jorda -

nien, Peru, Staatenlos, Kolumbien, Sierra Leone, Sri Lanka, Syrien, Brasilien, Israel,

Libanon, Niederlande, Kamerun, Dem. Rep. Kongo, Aserbaidschan, Athiopien, Liby -

en, Weißrussland, Chile, Frankreich, Sudan, Vereinigte Staaten von Amerika, VK

Großbritannien und Nordirland, Burundi, Ecuador, Liberia, Portugal, Westjordanland

und Gazastreifen, Eritrea, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Dominikanische Republik,

Guinea, Lettland, Togo, Benin, Gambia, Kasachstan, Schweiz, Australien, Belgien,

Griechenland, Jamaika, Kenia, Nordkorea, unbekannt, Angola, Estland, Kuba, Nepal,

Südafrika, Tadschikistan, Uganda, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Argentinien,

Guinea - Bissau, Honduras, Japan, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mali, Mauretani -

en, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Ruanda, Sambia, Spanien, Südkorea.

 

Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 8.319 Fremde ab -  oder zurückgescho -

ben, davon 7.210 Fremde auf dem Landweg und 1.109 Fremde auf dem Luftweg.

 

Diese Fremden stammen aus folgenden Ländern:

Rumänien, Jugoslawien, Polen, Moldau, VR China, Slowakei, Ungarn, Irak, Türkei

Ukraine, Tschechische Republik, Mazedonien, Bosnien - Herzegowina, Kroatien, Al -

banien, Bulgarien, Russische Föderation, Iran, Indien, Pakistan, Slowenien, Marokko,

Ägypten, Italien, Litauen, Nigeria, Armenien, Algerien, Tunesien, Syrien, Afghanistan,

Senegal, Bangladesch, Libanon, Sri Lanka, Dominikanische Republik, Somalia, Viet -

nam, Deutschland, Ghana, Niederlande, Peru, Gambia, Kolumbien, Kasachstan,

Weißrussland, Westjordanland und Gazastreifen, Georgien, Libyen, Philippinen, Is -

rael, Lettland, Staatenlos, VK Großbritannien und Nordirland, Äthiopien, Brasilien,

Griechenland, Guinea, Jordanien, Myanmar (Birma), Sierra Leone, Thailand, Angola,

Jamaika, Kamerun, Dem. Rep. Kongo, Kuba, Nordkorea, Benin, Chile, Côte d‘Ivoire,

Eritrea, Frankreich, Liberia, Nepal, Niger, Togo, Venezuela, Argentinien, Aser -

baidschan, Belgien, Burkina Faso, Ecuador, Estland, Guinea - Bissau, Haiti, Mauritius,

Portugal, Schweiz, Sudan, Tadschikistan, Tansania, unbekannt, Westsahara.

 

Im Jahre 1999 wurden insgesamt 84 nigerianische Staatsangehörige ab -  oder zu -

rückgeschoben, davon 55 Fremde auf dem Landweg und 29 auf dem Luftweg.

 

Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 43 nigerianische Staatsangehörige ab -

oder zurückgeschoben, davon 25 Fremde auf dem Landweg und 18 auf dem Luft -

weg.

 

Im Jahre 1999 wurden insgesamt 191 iranische Staatsangehörige ab -  oder zurück -

geschoben, davon 158 Fremde auf dem Landweg und 33 auf dem Luftweg.

 

Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 75 iranische Staatsangehörige ab -  oder

zurückgeschoben, davon 72 Fremde auf dem Landweg und 3 auf dem Luftweg.

 

Im Jahre 1999 wurden insgesamt 366 irakische Staatsangehörige ab -  oder zurück -

geschoben, davon 361 auf dem Landweg und 5 auf dem Luftweg.

 

Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 266 irakische Staatsangehörige ab -  oder

zurückgeschoben, davon 265 auf dem Landweg und 1 auf dem Luftweg.

 

Im Jahre 1999 wurden insgesamt 109 afghanische Staatsangehörige ab -  oder zu -

rückgeschoben, davon 108 auf dem Landweg und 1 auf dem Luftweg.

 

Im ersten Halbjahr 2000 wurden insgesamt 29 afghanische Staatsangehörige und

zwar auf dem Landweg ab -  oder zurückgeschoben.

 

Hinsichtlich ab -  oder zurückgeschobener Kosovo - Albaner und Roma aus dem Koso -

vo liegen keine statistischen Daten vor.

Zu Frage 24:

 

Die gemäß § 15c SPG eingerichteten Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

haben die Aufgabe, die Anhaltung von Menschen an Dienststellen der Sicher -

heitsexekutive und die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls -  und Zwangsge -

walt durch die Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Men -

schenrechte begleitend zu prüfen. Dies gilt auch für die Anhaltung von Menschen in

Schubhaft.

 

Gemäß § 15c, Abs. 4 leg.cit. ist die Sicherheitsexekutive verpflichtet, den Menschen -

rechtsbeirat bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Der Leiter einer von einer Kommis -

sion besuchten Dienststelle ist verpflichtet, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und

Auskünfte zu erteilen und unterliegt hiebei nicht der Verpflichtung zur Wahrung des

Amtsgeheimnisses. Außerdem hat er der Kommission Zutritt zu sämtlichen Räum -

lichkeiten zu gewähren und dem Wunsch der Delegation nach Kontakt mit bestimm -

ten Angehaltenen ohne Anwesenheit Dritter zu entsprechen.

 

Zu Frage 25:

 

An Zimmern stehen in den Hafträumen der nachfolgend angeführten Behörden der -

zeit zur Verfügung:

 

BPD Wien                                                            86

BPD St. Pölten                                                    13

BPD Wr. Neustadt                                             6

BPD Schwechat                                                  4

BPD Eisenstadt                                                   13

BPD Linz                                                              21

BPD Steyr                                                            5

BPD Wels                                                            10

BPD Graz                                                              18

BPD Leoben                                                        6

BPD Klagenfurt                                                  10

BPD Villach                                                         12

BPD Salzburg                                                      50

BPD Innsbruck                                                   16

SD Vorarlberg                                                     11

 

Die Zahlen schwanken allerdings - insbesondere infolge von Renovierungsarbeiten -

laufend.

 

Zu Frage 26:

 

Es kann nur die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Schlafmöglichkeiten in

Betten insgesamt sowie die Zahl der Stockbetten in diesen Zimmern angeführt wer -

den.

 

Diese Zahlen lauten:

                                                               Betten                                   Stockbetten

BPD Wien                                            542                                         keine Angaben

BPD St. Pölten                                     29                                           -

BPD Wr. Neustadt                              10                                           -             

BPD Schwechat                                  7                                             2

BPD Eisenstadt                                   49                                           16

BPD Linz                                              64                                           -

BPD Steyr                                            15                                           5

BPD Wels                                            22                                           -

BPD Graz                                              40                                           -

BPD Leoben                                        8                                             4

BPD klagenfurt                                    47                                           23

BPD Villach                                          31                                           1

BPD Salzburg                                      100                                         30

BPD Innsbruck                                    58                                           -

SD Vorarlberg                                      35                                           16

 

Die Zahlen schwanken - insbesondere infolge von Renovierungsarbeiten - laufend.

 

Zu Frage 27:

 

Mangels statistischer Aufzeichnungen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 28:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 31 der parlamentarischen Anfrage vom

16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Zu Frage 29:

 

Im Jahre 1999 wurde in 1.601 und im ersten Halbjahr 2000 in 939 Fällen das gelin -

dere Mittel statt der Schubhaft angewandt.

 

Zu Frage 30:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen vom 6. April

2000, Nr. 606/J, und vom 12.Mai 2000, Nr. 775/J.

 

Zu Frage 31:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 34 und 35 der parlamentarischen An -

frage vom 16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Ergänzend ist zu bemerken, dass das Bundesministerium für Inneres mit verschie -

denen nichtstaatlichen Organisationen nunmehr neue Verträge über die Betreuung

von Schubhäftlingen in humanitärer und sozialer Hinsicht abgeschlossen hat.

Darin ist unter anderem vorgesehen, dass alle Schubhäftlinge in einer ihnen ver -

ständlichen Sprache umfassend über die Möglichkeit der Schubhaftbetreuung infor -

miert werden. Es wurde auch sichergestellt, dass alle Schubhaftbetreuer sämtliche

relevanten Informationen über die von ihnen betreuten Schubhäftlinge erhalten.

Zu Frage 32:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 36 der parlamentarischen Anfrage vom

16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Zu Frage 33:

 

Mangels statistischer Aufzeichnung kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 34:

 

 

1999

davon

abgeschoben

2000

1.Halbjahr

davon

abgeschoben

Wien

16

1

2

0

Burgenland

1

Niederösterreich

28

keine Angaben

3

keine Angaben

Salzburg

0

0

0

0

Steiermark

7

0

0

0

Kärnten

0

0

0

0

Tirol

keine Angaben

Vorarlberg

1

 

In Oberösterreich konnten im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 10 Schubhäft -

linge trotz Schubhaftdauer von 6 Monaten nicht abgeschoben werden.

 

Zu Frage 35:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 39 der parlamentarischen Anfrage vom

16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Zu Frage 36:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 40 der parlamentarischen Anfrage vom

16. Juni 1999, Nr. 6424/J.

 

Ergänzend ist zu bemerken, dass durch die bereits bei der Beantwortung der Frage

31 angesprochenen Schubhaftbetreuungsverträge sichergestellt ist, dass bei der

Betreuung von Schubhäftlingen nunmehr auch das psychologische Spektrum abge -

deckt ist.