1159/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 14. Juli 2000 unter der Nr. 1160/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ,,geschlechtsspezifische Aspekte

von Privatwaffenbesitz sowie Zwischenfälle mit Privatwaffen gerichtet.

 

Ich beantworte die parlamentarische Anfrage nach den mir vorliegenden

Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

 

Die Anzahl der ausgestellten waffenrechtlichen Urkunden

(Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffenschein) zum Stichtag

1.1.2000 aufgeschlüsselt nach Bundesländern beträgt:

 

Waffenbesitzkarten

 Waffenpässe

 Waffenscheine

Burgenland

9.652

6.325

69

Kärnten

14.284

8.746

270

Niederösterreich

53.521

25.562

183

Oberösterreich

44.019

13.677

296

Salzburg

12.299

6.554

168

Steiermark

30.972

20.541

449

Tirol

13.528

5.918

329

Vorarlberg

8.335

2.829

123

Wien

45.966

18.344

35

Gesamt

108.496

232.576

1.922

 

Zu Frage 2:

 

Der Anteil der männlichen Urkundenbesitzer beträgt aktuell rund

88 Prozent, jener der weiblichen Urkundenbesitzer rund 12 Prozent.

 

Zu Frage 3:

 

Die Anzahl der ausgestellten waffenrechtlichen Urkunden stellt sich

für den Zeitraum 1996 bis 2000 wie folgt dar:

 

Stichtag

waffenrechtl.Urkunden

1.1.1996

329.373

1.1.1997

342.196

1.1.1998

360.805

1.1.1999

359.711

1.1.2000

342.994

 

 

 


 

Für die Stichtage 1.1.1996 bis 1.1.2000 wurde die prozentuelle

Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Urkundenbesitzern

nicht erhoben.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

 

Zu den Fragestellungen 4, 5 und 6 wird mitgeteilt, dass keine

gesonderten Statistiken geführt werden, welche Altersgruppe,

Geschlecht und Waffenbesitz zueinander in Relation setzen.

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt keinen Aufschluss darüber, ob bei

strafbaren Handlungen legale oder illegale Schusswaffen verwendet

wurden. Das Bundesministerium für Inneres hat jedoch Erhebungen zur

Schusswaffenverwendung bei Morden und Mordversuchen während des

Zeitraumes 1988 bis 1997 durchgeführt.

 

Die Erhebung hat folgendes Ergebnis erbracht:

 

 

 Anzahl laut Statistik

 ausgewertete Fälle*

 illegale Waffen

1997

36

36

27

1996

45

44

26

1995

43

37

20

1994

46

41

22

1993

49

48

22

1992

49

43

23

1991

41

32

14

1990

49

42

20

1989

27

24

10

1988

34

26

11

Gesamt

419

374

195

 

* Da maßgebliche Unterlagen aufgrund der bereits abgelaufenen

Aufbewahrungsfrist nicht mehr verfügbar waren, konnten nur die

tatsächlich ausgewerteten Falle in die Berechnungen einbezogen

werden.

Als Ergebnis dieser Erhebung kann demnach festgehalten werden, dass

in den Jahren 1988 bis 1997 bei Morden und Mordversuchen, bei denen

Schusswaffen zum Einsatz kamen, in 52 % der Fälle illegale und in

48 % legale Schusswaffen verwendet wurden.

 

Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik kann jedoch entnommen werden,

ob bei angezeigten Delikten eine Schusswaffe verwendet wurde.

Weiters schlüsselt die Polizeiliche Kriminalstatistik die ermittelten

Tatverdächtigen in Altersgruppen und nach Geschlecht auf. Die

Kriminalstatistik gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, wieviele

Schusswaffendelikte von Männern oder in welchem Alter begangen

wurden.

 

Die nachstehende Aufstellung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik

zeigt für die Jahre 1995 bis 1999 die typischen Deliktsformen, bei

denen Schusswaffen zum Einsatz gelangten, nämlich die Vorsatztaten

gegen Leib und Leben sowie die Vermögensdelikte mit

Bereicherungsvorsatz.

 

1995

Anzahl

Fälle von

Schusswaffengebrauch

Vorsatztaten gegen

Leib und Leben

35.802

70

davon Verbrechen

402

51

davon Mord und

- versuch

168

43

Vermögensdelikte mit

Bereicherungsabsicht

263.298

149

davon Verbrechen

93.847

149

davon Raub u.

räuberischer Diebstahl

2.118

148

 


 



 


 

 

Das Bundesministerium für Inneres führt nur Anzeigenstatistiken.

Auskünfte über die Anzahl strafgerichtlicher Verurteilungen können

daher nicht erteilt werden.