1160/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.

Terzija STOISTS, MMag. Madeleine PETROVIC, Freundinnen und Freunde vom

14.07.2000, Nr. 1176/J, betreffend „Vorwürfe gegen das Vorgehen des SEK

(Sondereinsatzkommando Kriminaldienst) der Wiener Polizeidirektion bei einer

Amtshandlung am 29.09.1999 in Wien“ beantworte ich aufgrund der mir

vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7:

 

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines

bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des BMfInneres aus Anlass

einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Ich distanziere mich zu den in den Fragen 4 und 5 zitierten Aussagen mit allem

Nachdruck. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der korrekte

Umgang mit Parteien sowie eine einwandfreie und angemessene Diktion

Schwerpunkte sowohl in der Ausbildung als auch in berufsbegleitenden Schulungen

darstellen.

Zu Frage 8:

 

Derzeit ist beim UVS Wien ein Verfahren wegen Maßnahmebeschwerden beider

Personen anhängig.

 

Zu Frage 9:

 

Der Menschenrechtsbeirat wird grundsätzlich nur bei strukturellen Mängeln tätig und

wurde im konkreten Fall nicht eingeschaltet.

 

Zu Frage 10:

 

Gegen den Beamten wurden wegen des Verdachtes nach §§ 83 und 313 StGB

Vorerhebungen im Dienste der Strafjustiz geführt und deren Ergebnis der

Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt. Der Akt wurde beim Landesgericht für

Strafsachen Wien zu GZ: 27 a Vr 9022/99 protokolliert; das diesbezügliche Verfahren

ist den mir vorliegenden Unterlagen noch anhängig.

 

Zu Frage 11:

 

Bis jetzt wurden keine disziplinären Maßnahmen ergriffen. Deren Einleitung ist

maßgeblich vom Ausgang der in den Antworten zu den Fragen 8 und 10 angeführten

Verfahren abhängig.

 

Zu Frage 12:

 

Zu den Motiven mutmaßlicher Polizeiopfer, einzelne Exekutivbeamte zu belasten,

kann ich mangels einschlägiger Untersuchungen keine Stellungnahme abgeben. Ich

weise aber ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bundespolizeidirektionen

erlassmäßig verhalten sind, ein behauptetes, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

eines ihrer Organe jedenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis

bringen.