1160/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Terzija STOISTS, MMag. Madeleine PETROVIC, Freundinnen und Freunde vom
14.07.2000, Nr. 1176/J, betreffend „Vorwürfe gegen das Vorgehen des SEK
(Sondereinsatzkommando Kriminaldienst) der Wiener Polizeidirektion bei einer
Amtshandlung am 29.09.1999 in Wien“ beantworte ich aufgrund der mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7:
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens können über Gegenstände eines
bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens seitens des BMfInneres aus Anlass
einer parlamentarischen Anfrage keine Auskünfte erteilt werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ich distanziere mich zu den in den Fragen 4 und 5 zitierten Aussagen mit allem
Nachdruck. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der korrekte
Umgang mit Parteien sowie eine einwandfreie und angemessene Diktion
Schwerpunkte sowohl in der Ausbildung als auch in berufsbegleitenden Schulungen
darstellen.
Zu Frage 8:
Derzeit ist beim UVS Wien ein Verfahren wegen Maßnahmebeschwerden beider
Personen anhängig.
Zu Frage 9:
Der Menschenrechtsbeirat wird grundsätzlich nur bei strukturellen Mängeln tätig und
wurde im konkreten Fall nicht eingeschaltet.
Zu Frage 10:
Gegen den Beamten wurden wegen des Verdachtes nach §§ 83 und 313 StGB
Vorerhebungen im Dienste der Strafjustiz geführt und deren Ergebnis der
Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt. Der Akt wurde beim Landesgericht für
Strafsachen Wien zu GZ: 27 a Vr 9022/99 protokolliert; das diesbezügliche Verfahren
ist den mir vorliegenden Unterlagen noch anhängig.
Zu Frage 11:
Bis jetzt wurden keine disziplinären Maßnahmen ergriffen. Deren Einleitung ist
maßgeblich vom Ausgang der in den Antworten zu den Fragen 8 und 10 angeführten
Verfahren abhängig.
Zu Frage 12:
Zu den Motiven mutmaßlicher Polizeiopfer, einzelne Exekutivbeamte zu belasten,
kann ich mangels einschlägiger Untersuchungen keine Stellungnahme abgeben. Ich
weise aber ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bundespolizeidirektionen
erlassmäßig verhalten sind, ein behauptetes, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten
eines ihrer Organe jedenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis
bringen.