1164/AB XXI.GP

 

Bundesministerin

Für soziale Sicherheit und Generationen

Dr. Elisabeth Sickl

 

9.Okt. 2000

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Manfred Lackner betreffend

‚,TBT (Tributylzinn) und andere Hormongifte in Badeartikeln", Nr. 1179/J, wie folgt:

 

Frage1:

 

Informationen, ob gegenwärtig Produkte die Tributylzinn bzw. Dibutylzinn enthalten, vertrieben

werden, liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage2:

 

Ich teile die von Greenpeace in der Presseaussendung vom 29. August 2000 vertretene Einschät -

zung, dass durch zinnorganische Verbindungen in aufblasbaren Badeartikeln „bei diesen Kon -

zentrationen unmittelbare Gesundheitsschäden eher unwahrscheinlich“ sind.

Unter Zugrundelegung der von Greenpeace Deutschland veröffentlichten und demzufolge und

demzufolge in Luftmatratzen, Wasserbällen und Schwimmflügeln gefundenen Konzentrationen

an zinnorganischen Verbindungen und der Verwendungsmuster dieser Produkte (meist kurzfri -

stiger und kleinflächiger Hautkontakt während weniger Wochen im Jahr, ,,Verdünnungseffekt“

durch das umgebende Wasser) sind nach Ansicht meiner Experten auch langfristige negative Ef -

fekte auf die Gesundheit äusserst unwahrscheinlich.

Zu den Fragen 3 bis 6:

 

Das Vorhandensein von zinnorganischen Verbindungen in Produkten, die in direkten Kontakt

mit der menschlichen Haut kommen, ist allerdings auch nach meiner Auffassung aus Gründen

des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unerwünscht.

 

Das Grundproblem stellt dabei die gezielte technische Verwendung zinnorganischer Verbindun -

gen im Kunststoffbereich und die damit verbundene Einschleppung von Spuren dieser Verbin -

dungen in eine Reihe von Konsumartikeln dar. Insofern ist das punktuelle Aufgreifen immer

weiterer Produkte - wobei anzumerken ist, dass Badeartikel keine Gebrauchsgegenstände im

Sinne des Lebensmittelgesetzes 1975 sind - keine wirksame Problemlösungsstrategie.

 

Ein erfolgversprechender Lösungsansatz liegt vielmehr in einer Gesamtstrategie, die auf der

Stoffebene ansetzen muss. Dazu bietet aber das Lebensmittelrecht weder national noch auf Euro -

päischer Ebene das geeignete rechtliche Instrumentarium. Zielführender sind Verwendungsver -

bote bzw. Beschränkungen auf Grund der Verbotsrichtlinie 76/769/EWG, die national durch eine

Verordnung nach dem Chemikaliengesetz um zusetzen wären. Eine diesbezügliche Initiative auf

Europäischer Ebene wurde von für den Vollzug des Chemikaliengesetz federführend zuständigen

Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereits im Juni

dieses Jahres ergriffen und wird von mir vollinhaltlich unterstützt.