1165/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.10.2000

 

BM f. SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend freie Wahl der

Krankenversicherung, Nr. 1244/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

ich habe in der Antwort zu der von den anfragenden Abgeordneten zitierten parla -

mentarischen Anfrage, betreffend Ersatz der solidarischen Pflichtversicherung durch

eine Versicherungspflicht (Nr. 400/J) festgehalten, dass ich die solidarische Pflicht -

versicherung als wichtigen Garant für die soziale Sicherheit betrachte und dass

durch dieses System sichergestellt ist, dass der Einzelne bei vergleichsweise gerin -

ger finanzieller Belastung ein größtmögliches Maß an sozialer Absicherung erfährt.

Weiters habe ich ausgeführt, dass eine Ergänzung oder gar ein Ersatz der beste -

henden Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht derzeit nicht zur

Diskussion stehe. Diese Auffassung halte ich im Grundsatz weiterhin aufrecht, ohne

jedoch auszuschließen, dass durch andere rechtliche Rahmenbedingungen die

durch das derzeitige System angestrebten Ziele in gleicher oder effizienterer Weise

erreicht werden könnten.

 

Daher ist tatsächlich beabsichtigt, dass ein von mir einzurichtender Arbeitskreis im

kommenden Jahr die Vor - und Nachteile der beiden genannten Systeme gegen -

überstellen soll. Dabei gilt jedoch - wie ebenfalls in der oben zitierten Beantwortung

bereits zur Frage 5 ausgeführt -, dass grundsätzlich ein Zustand anzustreben ist, in

dem für alle Versicherten und deren anspruchsberechtigte Angehörige ein möglichst

gleicher Zugang zu medizinischen Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Kranken -

versicherung gewährleistet ist.

 

Die Ankündigung dieser Vorgangsweise durch den Herrn Staatssekretär steht in

keinerlei Widerspruch zu meinen bisherigen Äußerungen, zumal dieses Vorhaben

auch dem Inhalt des auch den anfragenden Abgeordneten bekannten Koali -

tionsübereinkommens entspricht. Dieses enthält im Kapitel V (Programm für mehr

Gesundheit in Österreich) als vierte ‚,Grundsatzpolitische Position“ folgende Aus -

sage: „Einsetzung einer Expertengruppe zur Überprüfung, in welchen Bereichen ein

Übergang oder eine Ergänzung der Pflichtversicherung durch eine Versicherungs -

pflicht sinnvoll ist.“ Eine Aussage über das Ergebnis der Expertenberatungen zu

diesem Thema ist damit noch nicht getroffen.

 

Fragen 3 bis 9:

 

Wenn schon eine Vorhersage der Expertenmeinungen im Rahmen des diesbezüg -

lichen Arbeitskreises hinsichtlich der grundsätzlichen Vor - und Nachteile der beiden

zu vergleichenden Versicherungssysteme nicht möglich und somit auch noch nicht

die Entscheidung zugunsten eines der beiden Systeme gefallen ist, so können zum

gegenwärtigen Zeitpunkt um so weniger Aussagen über die inhaltliche Ausgestaltung

eines allfälligen alternativen Systems getroffen werden, ohne in Spekulationen zu

verfallen. Es ist daher vorerst das Ergebnis der Expertendiskussion abzuwarten.