1165/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.10.2000
BM f. SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend freie Wahl der
Krankenversicherung, Nr. 1244/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
ich habe in der Antwort zu der von den anfragenden Abgeordneten zitierten parla -
mentarischen Anfrage, betreffend Ersatz der solidarischen Pflichtversicherung durch
eine Versicherungspflicht (Nr. 400/J) festgehalten, dass ich die solidarische Pflicht -
versicherung als wichtigen Garant für die soziale Sicherheit betrachte und dass
durch dieses System sichergestellt ist, dass der Einzelne bei vergleichsweise gerin -
ger finanzieller Belastung ein größtmögliches Maß an sozialer Absicherung erfährt.
Weiters habe ich ausgeführt, dass eine Ergänzung oder gar ein Ersatz der beste -
henden Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht derzeit nicht zur
Diskussion stehe. Diese Auffassung halte ich im Grundsatz weiterhin aufrecht, ohne
jedoch auszuschließen, dass durch andere rechtliche Rahmenbedingungen die
durch das derzeitige System angestrebten Ziele in gleicher oder effizienterer Weise
erreicht werden könnten.
Daher ist tatsächlich beabsichtigt, dass ein von mir einzurichtender Arbeitskreis im
kommenden Jahr die Vor - und Nachteile der beiden genannten Systeme gegen -
überstellen soll. Dabei gilt jedoch - wie ebenfalls in der oben zitierten Beantwortung
bereits zur Frage 5 ausgeführt -, dass grundsätzlich ein Zustand anzustreben ist, in
dem für alle Versicherten und deren anspruchsberechtigte Angehörige ein möglichst
gleicher Zugang zu medizinischen Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Kranken -
versicherung gewährleistet ist.
Die Ankündigung dieser Vorgangsweise durch den Herrn Staatssekretär steht in
keinerlei Widerspruch zu meinen bisherigen Äußerungen, zumal dieses Vorhaben
auch dem Inhalt des auch den anfragenden
Abgeordneten bekannten Koali -
tionsübereinkommens entspricht. Dieses enthält im Kapitel V (Programm für mehr
Gesundheit in Österreich) als vierte ‚,Grundsatzpolitische Position“ folgende Aus -
sage: „Einsetzung einer Expertengruppe zur Überprüfung, in welchen Bereichen ein
Übergang oder eine Ergänzung der Pflichtversicherung durch eine Versicherungs -
pflicht sinnvoll ist.“ Eine Aussage über das Ergebnis der Expertenberatungen zu
diesem Thema ist damit noch nicht getroffen.
Fragen 3 bis 9:
Wenn schon eine Vorhersage der Expertenmeinungen im Rahmen des diesbezüg -
lichen Arbeitskreises hinsichtlich der grundsätzlichen Vor - und Nachteile der beiden
zu vergleichenden Versicherungssysteme nicht möglich und somit auch noch nicht
die Entscheidung zugunsten eines der beiden Systeme gefallen ist, so können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt um so weniger Aussagen über die inhaltliche Ausgestaltung
eines allfälligen alternativen Systems getroffen werden, ohne in Spekulationen zu
verfallen. Es ist daher vorerst das Ergebnis der Expertendiskussion abzuwarten.