1169/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.10.2000

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

Iungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1194/J, wie

folgt:

 

Frage 1:

In den folgenden Aufstellungen findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Be -

schäftigungspflicht für die Bundesländer sowie die einstellungspflichtigen Städte und

Gemeinden. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Mo -

natserste herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1998 als

Stichtag zu Grunde.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2                            Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte der Länder für das Kalenderjahr 1998 (Stichtag 1.12.1998)

 

Land

DN - GES

NERP

DN - PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

Wien

 93.865

 20.795

 73.070

 2.922

 2.022

 439

  - 461

Niederösterreich

 33.975

 7.422

26.553

1.062

634

127

 - 301

Burgenland

6.783

1.515

5.268

210

161

36

 - 13

Oberösterreich

 34.897

8.082

26.815

1.072

1.105

288

+ 321

Salzburg

 13.196

2.892

10.304

412

253

51

 - 108

Tirol

17.232

3.684

13.548

541

237

73

 - 231

Vorarlberg

8.243

1.728

6.515

260

80

20

 - 160

Steiermark

36.189

8.680

27.509

1.100

1.468

290

 + 658

Kärnten

18.122

4.232

13.890

555

607

104

 + 156

 

Städte und Gemeinden

Bundesländer Niederösterreich, Burgenland zum Stichtag 1.12.1998

 

Stadt/Gemeinde

 DN - GES

 NERP

 DN - PFLZL

 PFLZL

 ANRP 1 + 2

 ANRP 2

 Erfüllung

Amstetten

 1.318

 299

 1.019

 40

 35

 5

 0

Angern

 28

 1

 27

 1

 1

 0

 0

Aspang Markt

 41

 0

 41

 1

 0

 0

 - 1

Bad Fischau

 46

 0

46

 1

 0

 0

 - 1

Bad Vöslau

 134

2

132

5

1

0

 - 4

Berndorf

 82

0

82

3

0

0

 - 3

Biedermannsdorf

29

0

1

1

0

0

 - 1

Breitenbrunn

30

0

30

1

0

0

 - 1

Breitenfurt

65

0

65

2

0

0

 - 2

Brunn/Gebirge

 98

3

95

3

 3

0

0

Deutschwagram

 78

1

77

3

 1

0

 - 2

Ebenfurth

33

0

33

1

0

0

 - 1

Ebergassing

43

0

43

1

0

0

 - 1

Ebreichsdorf

89

0

89

3

0

0

 - 3

Eggenburg

224

50

174

6

5

 2

  + 1

Eisenstadt

215

 4

211

8

 5

0

 - 3

Enzesfeld

31

1

30

 1

1

 0

 0

Felixdorf

36

1

35

 1

1

0

0

Fischamend

68

1

67

 2

1

 0

  - 1

Frauenkirchen

48

 0

48

1

0

0

 - 1

Furth/Göttweig

34

1

33

1

1

1

 + 1

Gablitz

35

0

35

1

0

0

 - 1

Gaming

42

0

 42

1

0

0

 - 1

Gänserndorf

108

3

105

4

3

0

 - 1

Gars am  Kamp

 43

1

42

1

1

0

0

Gaweinstal

29

0

29

1

0

0

 - 1

Gerasdorf

67

1

66

2

1

 0

  - 1


 

St. Andrä

 95

9

86

3

9

1

 + 7

St. Jakob

30

1

29

1

1

0

0

St. Kanzian

59

4

55

2

4

0

 + 2

St. Paul

45

1

44

1

2

1

 + 2

St. Veit/Glan

 209

8

201

8

8

0

0

Steindorf

33

1

32

1

1

0

0

Treffen

28

0

28

 1

 0

0

 - 1

Velden

99

1

98

3

1

1

 - 1

Villach

1.062

37

1.025

41

37

7

 + 3

Völkermarkt

134

2

132

5

2

0

 - 3

Weissenstein

27

0

27

1

0

 0

 - 1

Wernberg

38

1

37

1

 1

0

0

Wolfsberg

343

22

321

12

221

 + 11

 

 

Frage 2:

 

Um der hohen Arbeitslosigkeit behinderter Menschen entgegenzuwirken, werden von

meinem Ressort bereits derzeit eine Vielzahl von Maßnahmen zur verstärkten Inte -

gration von Menschen mit Behinderungen in das allgemeine Erwerbsleben gesetzt

(zB. Arbeitsassistenz). Mit Hilfe der im Budget 2001 vorgesehenen „Behinderten -

milliarde" strebe ich zudem eine massive Ausweitung von Projekten und Maßnah -

men für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen (insbesondere von be -

hinderten Schulabgängern) an.

 

Generell bin ich bestrebt, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Gebietskörper -

schaften und der Wirtschaft durch verstärkte Informations -  und Öffentlichkeitsarbeit

sowie durch breite Dienstleistungs -  und Förderangebote die berufliche Eingliederung

von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

 

Die Funktion der Ausgleichstaxe besteht darin, einen Ausgleich für den Entfall jener

wirtschaftlichen Belastungen zu schaffen, die Dienstgebern durch die Beschäftigung

begünstigter Behinderter, beispielsweise wegen längerer Krankenstände oder gerin -

gerer Flexibilität entstehen können.

 

Die in der Anfrage vorgeschlagene Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein Durch -

schnittsbruttogehalt würde bedeuten, dass der wirtschaftliche Nachteil der Beschäfti -

gung eines behinderten Arbeitnehmers mit dessen Durchschnittsgehalt gleichzuset -

zen wäre. Da nicht davon auszugehen ist, dass behinderte Arbeitnehmer praktisch

keine Arbeitsleistung erbringen, würde eine Festsetzung der Ausgleichstaxe in dieser

Höhe ihrem Zweck in keiner Weise mehr gerecht werden.

 

Frage 3:

 

Was die Beschäftigungssituation behinderter Menschen im öffentlichen Sektor be -

trifft, so ist festzuhalten, dass den Gebietskörperschaften auch meiner Ansicht nach

eine Vorbildfunktion zukommt. Durch verstärkte Aufklärungs -  und Informationsarbeit

versuche ich, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Grundsätzlich ist dabei auch

eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der im öffentlichen Dienst tätigen behin -

derten Menschen zu verzeichnen. Ein beträchtlicher Teil der Gebietskörperschaften

beschäftigt erfreulicherweise derzeit bereits mehr begünstigte Behinderte, als es das

BEinstG vorschreibt.

 

Auf Grund der Personalhoheit der einzelnen Länder und Gemeinden ist es mir je -

doch nicht möglich, auf den Umfang, in dem behinderte Menschen eingestellt wer -

den, direkten Einfluss zu nehmen.

 

Die Beschäftigungspflicht für die Gebietskörperschaften wurde zudem mit der letzten

umfangreichen Neuordnung der Behinderteneinstellung verschärft, sodass diese ab

dem Jahr 1999 nunmehr der selben, einheitlichen Einstellungspflicht, wie sie auch

für alle anderen Dienstgeber gilt, unterliegen.

 

Was die Ausgleichstaxe der Republik Österreich anlangt, ist anzumerken, dass in

dem in diesen Tagen dem Parlament zugeleiteten Budgetbegleitgesetz vorgesehen

ist, in Zukunft im Bereich des Bundes die Ausgleichstaxe auf die Ressorts, die ihrer

Beschäftigungsverpflichtung nicht nachkommen, aufzuteilen. Damit wird einer seit

längerem bestehenden Forderung meines Ressorts entsprochen. Zudem erwarte ich

mir dadurch einen verstärkten Anreiz der einzelnen Ministerien, ihrer Beschäfti -

gungspflicht nach dem BEinstG nachzukommen.